Eure Erfahrungen mit Widerruf und Rücksendung
Verfasst: Do 27. Nov 2008, 12:30
Vor 4 Wochen habe ich über einen Berliner Online-Shop einen kleinen Stereo-Receiver geordert. Da er meinen Erwartungen nicht entsprach, habe ich ihn nach einer Woche im Rahmen des Widerrufsrechts für Fernabsatzverträge unter Berücksichtigung aller Bedingungen und Fristen als unfreies Paket zurückgeschickt.
Beim ersten Mal kam das Paket wegen unzustellbarer Adresse zurück. Es stellte sich heraus, dass in den AGB des Shops eine veraltete Adresse angegeben war...
Zweiter Versuch mit richtiger Adresse: Jetzt verweigert der Verkäufer die Annahme. Den Grund dafür kenne ich noch nicht, das Paket ist zurzeit auf dem Rückweg zu mir. Aber eine Vermutung habe ich.
Auszug aus den AGB:
Meine Frage: Kann der Verkäufer mir Bedingungen für die Wahl einer Spedition aufdrücken, um Versandkosten zu sparen, wenn dies zuvor offensichtlich in den AGB nicht benannt worden ist?
Es gibt auf deren Website zwar eine "Return-Box" mit Link zu einer Spedition, die den Rücktransport dann für den Verkäufer abwickelt, vermutlich sehr kostengünstig. Doch dazu muss ich eine Adresse angeben, unter der das Paket tagsüber entgegengenommen werden kann. Meine Büroadresse kommt definitiv nicht in Frage. Andererseits möchte ich mir die Übernahme des Pakets durch die Spedition persönlich quittieren lassen und nicht einem Nachbarn aufdrücken. Am bequemsten ist daher für mich der Versand via DHL, was der Verkäufer aus meiner Sicht nicht ablehnen darf.
Habt ihr dahin gehend Erfahrungen oder wisst, wie ich mich verhalten sollte? Das wüsste ich gerne, bevor ich mit denen ein weiteres Mal in Kontakt trete.
Zum Glück habe ich den kompletten Vorgang schriftlich dokumentiert, inklusive aller Nachweise. Zu meinen Forderungen kommen mittlerweile wegen zweifacher, unverschuldeter Rücksendung die Erstattung eines Nachentgelts in Höhe von 24 Euro hinzu. Ich sehe dem Ausgang relativ entspannt entgegen, allein der Zeitaufwand und die Fahrerei zur Post nervt.
Gruß, Kaddel
Beim ersten Mal kam das Paket wegen unzustellbarer Adresse zurück. Es stellte sich heraus, dass in den AGB des Shops eine veraltete Adresse angegeben war...
Zweiter Versuch mit richtiger Adresse: Jetzt verweigert der Verkäufer die Annahme. Den Grund dafür kenne ich noch nicht, das Paket ist zurzeit auf dem Rückweg zu mir. Aber eine Vermutung habe ich.
Auszug aus den AGB:
Unnötig zu ergänzen, dass der Warenwert die 40 Euro deutlich übersteigt.... Der Verbraucher hat innerhalb von zwei Wochen das Recht ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware den Widerruf zu erklären.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:
[Adresse]
Im Falle eines Widerrufs in Textform ist der Verbraucher verpflichtet, bereits erhaltene Ware unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 7 Tagen an die vorbezeichnete Adresse zurückzusenden, sofern die Ware als Paket versandt werden kann. Die Rücksendung geschieht auf Kosten und Gefahr von [Firmenname]. Bei einer Bestellung bis zu einem Wert von 40,00 trägt jedoch der Kunde die Kosten der Rücksendung, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
Meine Frage: Kann der Verkäufer mir Bedingungen für die Wahl einer Spedition aufdrücken, um Versandkosten zu sparen, wenn dies zuvor offensichtlich in den AGB nicht benannt worden ist?
Es gibt auf deren Website zwar eine "Return-Box" mit Link zu einer Spedition, die den Rücktransport dann für den Verkäufer abwickelt, vermutlich sehr kostengünstig. Doch dazu muss ich eine Adresse angeben, unter der das Paket tagsüber entgegengenommen werden kann. Meine Büroadresse kommt definitiv nicht in Frage. Andererseits möchte ich mir die Übernahme des Pakets durch die Spedition persönlich quittieren lassen und nicht einem Nachbarn aufdrücken. Am bequemsten ist daher für mich der Versand via DHL, was der Verkäufer aus meiner Sicht nicht ablehnen darf.
Habt ihr dahin gehend Erfahrungen oder wisst, wie ich mich verhalten sollte? Das wüsste ich gerne, bevor ich mit denen ein weiteres Mal in Kontakt trete.
Zum Glück habe ich den kompletten Vorgang schriftlich dokumentiert, inklusive aller Nachweise. Zu meinen Forderungen kommen mittlerweile wegen zweifacher, unverschuldeter Rücksendung die Erstattung eines Nachentgelts in Höhe von 24 Euro hinzu. Ich sehe dem Ausgang relativ entspannt entgegen, allein der Zeitaufwand und die Fahrerei zur Post nervt.
Gruß, Kaddel