Hallo alle miteinander,
ich würde gerne wissen, wie sich der folgende Sachverhalt in euren Augen und nach euren evtl. Erfahrungen darstellt und evtl. Tipps bekommen, wie man aus der "prekären" Situation wieder herauskommt.
Bei den zuständigen Ämtern, scheint nicht ganz klar zu sein, wie korrekt vorgegangen wird.
Folgendes ist passiert.
Jemand wird arbeitslos und meldet dieses auch fristgemäß an. Das ALG I wird korrekt bezahlt. Die Person zieht nun um, meldet dieses aber erst 2 Wochen später. (Für den Zeitraum dieser 2 Wochen besteht scheinbar kein Anspruch auf ALG I, ist aber auch ok.)
Bei der Mitteilung der Umzugsdaten erfährt man, dass die neu zuständige Agentur sich bei einem wegen eines Termins melden wird und dass die Umstellung in den neuen Zuständigkeitsbereich "unsichtbar für den Kunden" ablaufen wird. Dieses geschieht aber nicht. Man fährt zu der neuen, nun zuständigen Agentur und bekommt zu hören, dass wür den gesamten Zeitraum kein Anspruch auf ALG I besteht, da sofort nach Bezug des neuen Wohnsitzes eine persönliche Vorstellung beim Amt von Nöten gewesen wäre.
Hier widersprechen sich 2 Ämter. Meines Erachtens war man korrekt arbeitslos gemeldet und hat auch die neue Anschrift mitgeteilt. Muss man dann wirklich persönlich in der Behörde des neuen Zuständigkeitsbereiches vorsprechen, um den Anspruch an das ALG I nicht zu verlieren?
Lässt sich rückwirkend etwas machen? Ich weiss, Unwissenheit ist keine Entschuldigung, wenn aber einem gesagt wird, die neue Agentur meldet sich bei einem, um einen Termin zur Meldung zu vereinbaren, vertraue ich darauf und statte dem neuen Amt nicht auch wieder einen Besuch ab um dort erneut dieselben Daten anzugeben.
Ich hoffe, der Fall ist eingermaßen verständlich und es gibt noch etwas Hoffnung, dass die Leistung nicht tatsächlich gut 6 Wochen ausgesetzt wurde.
nordische Grüße
imacer
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