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Verfasst: Mo 21. Dez 2009, 11:21
von Hagan
Hi burki,
bei so was würde ich mich an Die Verbrauerzentrale wenden.

Gruß Hagan

Re: Maximale Reparaturdauer

Verfasst: Mo 21. Dez 2009, 12:05
von Graumantel
Moin burki,

meines Wissens nach gibt es keine gesetzliche Regelung zur maximalen Dauer einer Reparatur.
In meinem Bekanntenkreis gibt es aber jemanden, der, nachdem ein Gerät (kein Hifi) nach fast zwei Monaten immer noch zur Reparatur war, schriftlich eine Frist von 14 Tagen gesetzt und mit dem Einschalten eines Anwaltes gedroht hat. Die Reparatur ging dann plötzlich ganz flott vonstatten.
Allerdings würde ich mich zunächst an Hagans Rat halten und die Verbraucherzentrale kontaktieren.

Viele Grüße,
Markus

Verfasst: Mo 21. Dez 2009, 15:19
von whitko
Hi burki,

Du mußt die Werkstatt, rein rechtlich betrachtet "in Verzug setzen".
Da nach der Rechtsprechung gilt "kein Verzug ohne Mahnung" mußt Du die Werkstatt schriftlich abmahnen.
Dies geschieht durch Aufforderung sowie eine sog. angemessene Fristsetzung, sowie Androhung des Rechtsweges; am besten per Einschreiben mit Rückschein. Eine Frist von nochmals 3 Wochen erachte ich als angemessen.
Hat das immer noch keinen Erfolg, dann gehe den Rechtsweg.

Grüße Dich

whitko