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Rechtliche Frage von Besitzer zur Hausverwaltung/Gemeinschaf
- JensII
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Rechtliche Frage von Besitzer zur Hausverwaltung/Gemeinschaf
Hallo!
Ich habe ein kleines Problem mit meiner Eigentumswohnung:
Allgemeine Situation:
Mehrfamilienhaus mit 9 Parteien, Haus von ca. 1970, vor ewta 25 Jahren isoliert (bis auf eine Ausnahme...)
Ich habe eine Kältebrücke (Wärmebrücke für die Besserwisser) in meiner Wohnung. Da das ganze Haus isoliert ist, bis auf eine Aussparung unter meinem Arbeitszimmer (Sprich Fussboden für mein Zimmer nach unten wie ein Balkon frei schwebend).
Und genau an der Aussenkante dieser frei schwebenden Aussenkante habe ich eine Kältebrücke, ich habe seit Jahren Probleme damit, musste nur gucken, wie ich das beweisen kann.
Jetzt hat mir ein Handwerker (der isolierungen macht) zugestimmt, dass es ein Eindeutiger Fall ist.
Leider ignoriert die dahinscheidende Hausverwaltung meine Hilferufe, sie will von nichts mehr wissen (ist auch in 2 Monaten weg...), ich will aber nicht noch einen Winter mit Schimmel und Feuchten Ecken verbringen.
Daher lasse ich jetzt auf meine Kosten diese kleine Fläche von unten isolieren. Frage ist nur, wie groß die Probleme werden können, die man mir seitens der Eigentümergemeinschaft (da keine Zustimmung) und der zukünftigen Hausverwaltung machen kann, weil ich über deren Kopf entschieden habe.....
Ich sehe mich im Recht, da ja auch jeder Mieter in so einem Fall z.B. Miete kürzen darf. Ich muss da als Vermieter ja auch halbwegs kurzfristig reagieren können......
Langzeitmäßig können ja auch am Gebäude Mauerschäden und Co. durch sowas entstehen, die Gesundheit ist auch gefährdet.....
Hat irgend jemand dazu Infos? Was macht man wenn was dringendes anliegt und die Verwaltung streikt?
Was droht mir im schlimmsten Fall?
DANKE!
Ich habe ein kleines Problem mit meiner Eigentumswohnung:
Allgemeine Situation:
Mehrfamilienhaus mit 9 Parteien, Haus von ca. 1970, vor ewta 25 Jahren isoliert (bis auf eine Ausnahme...)
Ich habe eine Kältebrücke (Wärmebrücke für die Besserwisser) in meiner Wohnung. Da das ganze Haus isoliert ist, bis auf eine Aussparung unter meinem Arbeitszimmer (Sprich Fussboden für mein Zimmer nach unten wie ein Balkon frei schwebend).
Und genau an der Aussenkante dieser frei schwebenden Aussenkante habe ich eine Kältebrücke, ich habe seit Jahren Probleme damit, musste nur gucken, wie ich das beweisen kann.
Jetzt hat mir ein Handwerker (der isolierungen macht) zugestimmt, dass es ein Eindeutiger Fall ist.
Leider ignoriert die dahinscheidende Hausverwaltung meine Hilferufe, sie will von nichts mehr wissen (ist auch in 2 Monaten weg...), ich will aber nicht noch einen Winter mit Schimmel und Feuchten Ecken verbringen.
Daher lasse ich jetzt auf meine Kosten diese kleine Fläche von unten isolieren. Frage ist nur, wie groß die Probleme werden können, die man mir seitens der Eigentümergemeinschaft (da keine Zustimmung) und der zukünftigen Hausverwaltung machen kann, weil ich über deren Kopf entschieden habe.....
Ich sehe mich im Recht, da ja auch jeder Mieter in so einem Fall z.B. Miete kürzen darf. Ich muss da als Vermieter ja auch halbwegs kurzfristig reagieren können......
Langzeitmäßig können ja auch am Gebäude Mauerschäden und Co. durch sowas entstehen, die Gesundheit ist auch gefährdet.....
Hat irgend jemand dazu Infos? Was macht man wenn was dringendes anliegt und die Verwaltung streikt?
Was droht mir im schlimmsten Fall?
DANKE!
WoZi: NuVero 11 & NuVero 7 & RS5 @ Anthem MRX540
Re: Rechtliche Frage von Besitzer zur Hausverwaltung/Gemeins
Wie heißt es in Foren allgemein immer so schön:
Dieses Forum dienst ausschliesslich dem offenen Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
Wir geben hier keine Rechtsberatung!
IMHO: Wenn man zu was, keine Zustimmung/Erlaubnis hat, sollte man es auch nicht durchziehen.
Die Beseitigung dürft dir in Rechnung gestellt werden!? Keine Rechtsberatung nur meine Meinung!
Tipp: http://www.google.de/search?q=mietrecht+Kaeltebruecke
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- JensII
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Re: Rechtliche Frage von Besitzer zur Hausverwaltung/Gemeins
Genau solche Hinweise wie (Kosten des abbaus werden in Rechnung gestellt" wollte ich haben!
Auch wenn ich es nicht toll finde
Das ich hier keine offizielle geschweige denn Rechtsverbindliche AUssage zu erwarten haben ist mir klar, aber sonst wird hier in OT doch auch alles diskutiert, was den Mitgliedern durch den Kopf geht
Dein Link zeigt es auch mal wieder: Der Mieter darf dem Vermieter die Miete kürzen, wenn nichts gemacht wird, aber der Vermieter darf (wie in meinem Fall) gar nicht immer alleine Handeln -> Kann aber wohl nur schlecht die MietminderungsKosten bzw. in Rechnung gestellten Schaden auf das Haus abwälzen.......
Also muss ich mich jetzt mit abfinden, und im Schimmel leben? Kann es ja auch nicht sein.......
Auch wenn ich es nicht toll finde
Das ich hier keine offizielle geschweige denn Rechtsverbindliche AUssage zu erwarten haben ist mir klar, aber sonst wird hier in OT doch auch alles diskutiert, was den Mitgliedern durch den Kopf geht
Dein Link zeigt es auch mal wieder: Der Mieter darf dem Vermieter die Miete kürzen, wenn nichts gemacht wird, aber der Vermieter darf (wie in meinem Fall) gar nicht immer alleine Handeln -> Kann aber wohl nur schlecht die MietminderungsKosten bzw. in Rechnung gestellten Schaden auf das Haus abwälzen.......
Also muss ich mich jetzt mit abfinden, und im Schimmel leben? Kann es ja auch nicht sein.......
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Re: Rechtliche Frage von Besitzer zur Hausverwaltung/Gemeins
Na zumindest darauf Hinweisen und Dokumentieren würde ich es schon. Gutachten wäre auch nicht schlecht, aber das sind dann Deine Kosten denke ich mal. Ist aber auf aus meiner Sicht zumindest keine schlechte Idee, um später Forderungen zurückweisen zu können, von wegen unsachgemäße Nutzung/falsches Lüften und Heizen.JensII hat geschrieben:Genau solche Hinweise wie (Kosten des abbaus werden in Rechnung gestellt" wollte ich haben!
Auch wenn ich es nicht toll finde
Das ich hier keine offizielle geschweige denn Rechtsverbindliche AUssage zu erwarten haben ist mir klar, aber sonst wird hier in OT doch auch alles diskutiert, was den Mitgliedern durch den Kopf geht
Dein Link zeigt es auch mal wieder: Der Mieter darf dem Vermieter die Miete kürzen, wenn nichts gemacht wird, aber der Vermieter darf (wie in meinem Fall) gar nicht immer alleine Handeln -> Kann aber wohl nur schlecht die MietminderungsKosten bzw. in Rechnung gestellten Schaden auf das Haus abwälzen.......
Also muss ich mich jetzt mit abfinden, und im Schimmel leben? Kann es ja auch nicht sein.......
Gruß joe
Die Welt ist eine Scheibe und voller Musik.
Dreher: Dual CS-1219/1218/621/606/601/510/481-Technics SL-Q2/Q202/QX200-Yamaha P500-ClearaudioNanoV2/AikidoPhono1- YamahaCDX397MK2-NADc165bee-vincentSP-997-nuvero10
PC: ProdigyHD2-PreboxSE-nupro10
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- JensII
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Re: Rechtliche Frage von Besitzer zur Hausverwaltung/Gemeins
Ich habe grade mal einen "Brief" aufgesetzt, in dem ich meine Situation rel. Sachlich schildere, inkl. dem Hinweis, dass die Hausverwaltung sich weigert zu agieren oder reagieren. Und dazu 4 Bilder die das Problem zeigen!
Das ganze morgen auf der Arbeit mit Laserdrucker ausgedruckt und gut ist das ganze!
Problem von Gutachten und Co.:
Erstens die Kosten, die weit größer sind als mich die Isolierung kostet (Fachmännisch komplett inkl Rechnung und Steuern: 300€!)
Zweitens: Das dauert noch min. 6 Monate bis zur nächsten Eigentümerversammlung. Die aktuelle Verwalterin weigert sich über alles -> Ich habe einen weiteren Winter, in dem ich trotz massievn Heizens in einem ungenutzten Raum optisch wie gesundheitliche Beeinträchtigungen in Kauf nehmen muss!
Das ganze morgen auf der Arbeit mit Laserdrucker ausgedruckt und gut ist das ganze!
Problem von Gutachten und Co.:
Erstens die Kosten, die weit größer sind als mich die Isolierung kostet (Fachmännisch komplett inkl Rechnung und Steuern: 300€!)
Zweitens: Das dauert noch min. 6 Monate bis zur nächsten Eigentümerversammlung. Die aktuelle Verwalterin weigert sich über alles -> Ich habe einen weiteren Winter, in dem ich trotz massievn Heizens in einem ungenutzten Raum optisch wie gesundheitliche Beeinträchtigungen in Kauf nehmen muss!
WoZi: NuVero 11 & NuVero 7 & RS5 @ Anthem MRX540
Re: Rechtliche Frage von Besitzer zur Hausverwaltung/Gemeins
Also du bist Mieter? Nicht Eigentümer - oder wie jetzt!?Ich habe ein kleines Problem mit meiner Eigentumswohnung
An wenn willste den jetzt zustellen? Die aktuelle Hausverwaltung wird es ja dann nicht interessierte!?Ich habe grade mal einen "Brief" aufgesetzt, in dem ich meine Situation rel. Sachlich schildere, inkl. dem Hinweis, dass die Hausverwaltung sich weigert zu agieren oder reagieren. Und dazu 4 Bilder die das Problem zeigen!
Forde, den Mangel binnen 14 Tagen zu beseitigen. Drohe, anderenfalls selber Handwerker zu bestellen.
Gute Tipps in Form von Broschüren, findest du bei mieterbund .de
Re: Rechtliche Frage von Besitzer zur Hausverwaltung/Gemeins
Meine Meinung:
Die Hausverwaltung hat mit euch als Eigentümern einen Vertrag geschlossen, aus dem ganz klare Rechte und Pflichten hervorgehen. Schließlich bekommen die ja Geld von euch, damit sie etwas TUN. Aus diesem Vertrag heraus, besteht eine Pflicht, Schäden am Haus durch fachkundige Handwerker, beseitigen zu lassen. Die Schadensbeseitigung wird zunächst einmal aus der Instandhaltungsrücklage bezahlt (dafür ist sie schließlich da). Also geht erstmal die Hausverwaltung in Vorleistung, denn die verwaltet schließlich auch die Gelder. Über die Verteilung der Kosten entscheidet dann die Eigentümerversammlung.
Meiner Meinung nach, betrifft dein Schaden die Außenfassade des gesamten Hauses und die Kosten sind daher auch von der Gemeinschaft zu tragen. Wird die Hausverwaltung auf deine Hinweise zu einem Schaden am Haus nicht tätig, solltest du, wie bereits empfohlen eine Frist setzen. Wird diese Frist nicht eingehalten und liegt dadurch nachweisbar ein Schaden vor, ist die Hausverwaltung aus diesem Schaden zum Schadensersatz verpflichtet. Notfalls sollte dies durch einen Sachverständigen dokumentiert werden (Auch diese Kosten trägt die Gemeinschaft).
Viele Grüße
Thomas
Die Hausverwaltung hat mit euch als Eigentümern einen Vertrag geschlossen, aus dem ganz klare Rechte und Pflichten hervorgehen. Schließlich bekommen die ja Geld von euch, damit sie etwas TUN. Aus diesem Vertrag heraus, besteht eine Pflicht, Schäden am Haus durch fachkundige Handwerker, beseitigen zu lassen. Die Schadensbeseitigung wird zunächst einmal aus der Instandhaltungsrücklage bezahlt (dafür ist sie schließlich da). Also geht erstmal die Hausverwaltung in Vorleistung, denn die verwaltet schließlich auch die Gelder. Über die Verteilung der Kosten entscheidet dann die Eigentümerversammlung.
Meiner Meinung nach, betrifft dein Schaden die Außenfassade des gesamten Hauses und die Kosten sind daher auch von der Gemeinschaft zu tragen. Wird die Hausverwaltung auf deine Hinweise zu einem Schaden am Haus nicht tätig, solltest du, wie bereits empfohlen eine Frist setzen. Wird diese Frist nicht eingehalten und liegt dadurch nachweisbar ein Schaden vor, ist die Hausverwaltung aus diesem Schaden zum Schadensersatz verpflichtet. Notfalls sollte dies durch einen Sachverständigen dokumentiert werden (Auch diese Kosten trägt die Gemeinschaft).
Viele Grüße
Thomas
Rechtschreibfehler sind Absicht und dienen der Belustigung des Volkes.
Re: Rechtliche Frage von Besitzer zur Hausverwaltung/Gemeins
Ist ganz einfach: Du musst einen Termin mit angemessener Frist zur Nachbesserung setzen und zwar schriftlich - idealerweise per Fax, dann hast Du zugleich kostengünstig einen Zustellnachweis...
Frist dreimal setzen, dann kannst Du den nächsten Schritt gehen...
Wenn Du Stress willst nimmst Du Dir nen Anwalt...
Nein, befolge erst mal meinen Rat...
Frist dreimal setzen, dann kannst Du den nächsten Schritt gehen...
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Re: Rechtliche Frage von Besitzer zur Hausverwaltung/Gemeins
Weshalb den drei mal? Eine Frist ist doch dazu da, eingehalten zu werden - beim ersten mal!INZTITUT hat geschrieben:Frist dreimal setzen, dann kannst Du den nächsten Schritt gehen...
Übrigens kann die Hausverwaltung 30 Jahre lang Gewährleistungsansprüche bei Bauleistungen geltend machen.
Alles Gute! Und ich drücke die Daumen, dass die neue Hausverwaltung es besser macht...
Re: Rechtliche Frage von Besitzer zur Hausverwaltung/Gemeins
Ich würde nicht so einen "Wind" machen um die Sache. Erstmal auf die neue Hausverwaltung warten und dann in Ruhe darüber reden.JensII hat geschrieben:Ich habe grade mal einen "Brief" aufgesetzt, in dem ich meine Situation rel. Sachlich schildere, inkl. dem Hinweis, dass die Hausverwaltung sich weigert zu agieren oder reagieren. Und dazu 4 Bilder die das Problem zeigen!
Mit Briefen, Fristen, Beweisfotos usw. ist niemandem geholfen außer den Anwälten und den Rechtsschutzversicherungen.
Wenn ich das richtig verstehe hast du ja das Haus nicht etwa beschädigt, sondern eine eigentlich notwendige Isolierung angebracht.
nuBox 481+ABL, CS-411, DS-301, HK AVR355, Pio BD320