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Reparatur Umzugsschaden

Verfasst: Fr 8. Nov 2013, 10:10
von warhol
Guten Tag,

den Möbelpackern ist im Zuge eines Wohnungswechsels eine meiner NuVero 4 aus größerer Höhe auf den Boden gefallen. Daraus resultiert ein relativ großer optischer Schaden an einer Ecke des hervorstehenden Klangsegels und einige kleiner Dellen am Korpus. Klanglich ist mir bislang nichts aufgefallen, aber auch diesbezüglich würde ich gerne auf Nummer sicher gehen und das Innenleben überprüfen lassen

1. Repariert Nubert etwas derartiges überhaupt?

2. Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Werde mich im Laufe des Wochenendes auch an den Support wenden, aber würde mich über eine kurze Einschätzung seitens User / und oder Nubert freuen, damit ich den weiteren Verlauf & die finanziellen Folgen einschätzen kann.

Lg
Philipp

Re: Reparatur Umzugsschaden

Verfasst: Fr 8. Nov 2013, 10:17
von bjohag
Welche finanziellen Folgen??
Sofort Versicherung des Umzugsunternehmen informieren.

Re: Reparatur Umzugsschaden

Verfasst: Fr 8. Nov 2013, 10:22
von warhol
Die Versicherung wurde bereits in Kenntnis gesetzt. Die Versicherung des Moebelpack-Unternehmer hat mir -- der Kontakt lief über das Transport-Unternehmen -- angeblich ~ 110,-- Euro offeriert. Ich bezweifle, dass das den Schaden abdeckt. Darum hier meine Bitte um eine grobe Einschätzung, ich kann mich erst am späteren Nachmittag mit dem Support in Verbindung setzen.

Re: Reparatur Umzugsschaden

Verfasst: Fr 8. Nov 2013, 10:31
von bjohag
Das Angebot nicht akzeptieren.
Nachher auf den Kostenvoranschlag der NSF warten und den dann einreichen, der Versicherung schicken etc.

Re: Reparatur Umzugsschaden

Verfasst: Fr 8. Nov 2013, 10:31
von ThomasB
Nubert anrufen, fragen ob sie dir das reparieren bzw dir zum Selbereinbaun ein neues Gehäuse schicken. Die Rechnung kriegt dann die Versicherung.

Lehne unter jeden Umständen pauschal Angebote ab! Saubere Rechnung seitens Nubert, und die werden die zahlen müssen!

Re: Reparatur Umzugsschaden

Verfasst: Fr 8. Nov 2013, 10:32
von Weyoun
Hi!

Sowas ist natürlich unangenehm für dich, aber sowas passiert halt (leider) ab und an bei Umzügen. Dafür ist der Umzugs-Spediteur aber auch versichert.

Die Berufshaftplficht der Möbelpacker muss den VOLLEN Schaden ersetzen!
Entweder eine Reparatur oder eben eine neue Box, wenn sich die Reparatur finanziell nicht lohnt.
Einfach nur einen "geschätzten Zeitwert" auszuzahlen ist nicht korrekt, denn der WIEDERBESCHAFFUNGSWERT muss gezahlt werden. Und da die Nubert-Lautsprecher nicht im Internet angeboten werden, sondern nur per Direktvertrieb gilt als Wiederbeschaffungswert der Preis auf der Nubert-Homepage.

Also auf jeden Fall eine Kopie der Originalrechnung zur Versicherung hinschicken und auf volle Kostenerstattung bestehen bzw. den Kostenvoranschlag der Reparaturkosten von Nubert (wobei ich bezweifle, dass eine Reparatur bei solch massiven Schäden kostenneutral zu bewerkstelligen ist)!

Grüße, Martin

Re: Reparatur Umzugsschaden

Verfasst: Fr 8. Nov 2013, 10:35
von palefin
rep. kann ja nur vom Möbelbauer kommen für das Gehäuse. Innen kann aber auch was gebrochen sein, was du jetzt nicht direkt hörst sondern erst bei extremerer Nutzung...

110€? Hast du denen gesagt, was eine Box neu kostet?

Für 110€ wirst du das kaum behoben bekommen.

Bei einem Auto nennt man sowas Totalschaden, wenn die Karosserie soweit beschädigt ist... Aber beim Auto kann man ja auch eben mal Kotflügel o.ä. einzeln austauschen...

...weyoun war schneller :wink:

Re: Reparatur Umzugsschaden

Verfasst: Fr 8. Nov 2013, 11:17
von CarlTheodor
Wenn ich mich als Paragraphenverdreher hier mal einschalten darf - das hier
ThomasB hat geschrieben:Lehne unter jeden Umständen pauschal Angebote ab! Saubere Rechnung seitens Nubert, und die werden die zahlen müssen!
kann ich nur unterstreichen. Ich würde die Box zu Nubert einschicken und dann auf Rechnung durchchecken und reparieren lassen. Die Rechnung bekommt dann das Transportunternehmen. Was die sich von ihrer Versicherung wiederholen, kann Dir egal sein.

Gruß CT

Re: Reparatur Umzugsschaden

Verfasst: Fr 8. Nov 2013, 11:35
von kdr
Ich sehe das als totalschaden an , sogar wenn die 4er schon etwas älter sind für das ganze Stereo Paar.

Wenn Nubert Dir schreibt das durch einen ersatz der einen Box die paargleich wegen ständiger weiter entwicklung nicht mehr gewährleistet ist , dann sollte Dir ein gänzlich neues Paar ersetzt werden.

Ich möchte jedenfalls nicht mit einer nagelneuen 4er und einer zB 4 Jahre alten 4er Stereo hören. Es würde immer der Gedanke beim hören aufkommen das sie unterschiedlich klingen.

Ein Anwalt sollte das durchsetzen können. :!: :!:

klaus

Re: Reparatur Umzugsschaden

Verfasst: Fr 8. Nov 2013, 11:43
von CarlTheodor
kdr hat geschrieben:Wenn Nubert Dir schreibt das durch einen ersatz der einen Box die paargleich wegen ständiger weiter entwicklung nicht mehr gewährleistet ist , dann sollte Dir ein gänzlich neues Paar ersetzt werden.
Das würde ich jetzt aber doch bezweifeln. Wäre aber sicher ein interessantes Thema für das im Rahmen eines solchen Verfahrens einzuholende Sachverständigengutachten. Die Frage ist: Klingt eine neue NV 4 anders als eine 4 Jahre alte NV4 ? Ist dadurch das gesamte Paar entwertet ? Keine Ahnung, wie das ausgehen würde ...

Bei so Fällen gibt es zudem immer einen Abzug dafür, dass ein gebrauchtes Teil gegen ein neues Teil getauscht wird. Wenn Totalschaden, dann sieht die Formel so aus, dass er den Zeitwert der gebrauchten Box ersetzt bekommt. Wenn die Box repariert werden kann, bekommt er die Reparaturkosten plus evtl. ein Zuckerle für den Wertverlust (analog Unfallwagen). Sind die Reparaturkosten höher als der Zeitwert der Box, haben wir einen wirtschaftlichen Totalschaden, dann gibt's wieder den Zeitwert ersetzt.

Gruß CT