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Urteil: Bearbeitungsgebühren unzulässig.

Verfasst: Mi 14. Mai 2014, 18:40
von bjohag
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/mei ... 36935.html


http://www.vz-nrw.de/bearbeitungsentgelte

Mein Brief geht morgen raus, bin gespannt was als Antwort kommt. :mrgreen:

Re: Urteil: Bearbeitungsgebühren unzulässig.

Verfasst: Mi 14. Mai 2014, 19:35
von NostraP
Habe meinen Brief schon abgeschickt. Ich bin aber doch sehr skeptisch, dass die Postbank mir jetzt ohne Gegenwehr das Geld zurück überweist.

Re: Urteil: Bearbeitungsgebühren unzulässig.

Verfasst: Mi 14. Mai 2014, 20:09
von Weyoun
Und das Ende vom Lied? Die Gebühren werden einfach in einem "Zinzuschlag" künftig versteckt. Entweder steigen die Zinsen der Kredite "plötzlich völlig unerwartet" um 0,2 Pozent bei gleichem Leitzins oder bleiben einfach wo sie sind, falls der Herr Dragi die Zinsen im Juni tatsächlich noch weiter senken sollte. Und wenn dann die Banken ggf. noch "Negativzinsen" von der EZB bekommen (also dafür zahlen müssen, dass sie ihr Geld im "Sicheren Hafen" parken, anstatt Kredite zu vergeben), dann werden diese Kosten wohl auch an die Kreditnehmer weitergegeben... :wink:

Gruß, Martin

Re: Urteil: Bearbeitungsgebühren unzulässig.

Verfasst: Mi 14. Mai 2014, 20:22
von aaof
Die Banken sitzen halt am längerem Hebel.

Aber die Banken scheinen es ganz schön nötig zu haben, denn meine Hausbank und meine Autobank schicken mir fast im Wochenwechsel Werbung für "günstige Kredite". Das ist schon fast privates Mobbing. Ich mach die Post schon gar net mehr auf. :roll:


Gruß


aaof

Re: Urteil: Bearbeitungsgebühren unzulässig.

Verfasst: Mi 14. Mai 2014, 20:31
von Weyoun
Bei mir ähnlich. Für die monatlich 60 Cent Portokosten könnten sie mir auch 0,1 % mehr Zinsen auf das Tagegeldkonto zahlen oder 0,1 % weniger Zinsen beim Dispo verlangen. :mrgreen:

Re: Urteil: Bearbeitungsgebühren unzulässig.

Verfasst: Mi 25. Jun 2014, 20:18
von bjohag
Mein Schreiben wurde akzeptiert.
Gebühren inkl. Zinsen wurde heute gutgeschrieben. :mrgreen:

Re: Urteil: Bearbeitungsgebühren unzulässig.

Verfasst: Mi 25. Jun 2014, 20:45
von Prince666
Danke für die Erinnerung. Ich hoffe es gab nicht irgendwelche Fristen, die jetzt schon abgelaufen sind.

Re: Urteil: Bearbeitungsgebühren unzulässig.

Verfasst: Mi 25. Jun 2014, 21:34
von mk_stgt
sorry, sber das sind für mich alles nur scheingefechte, die unternehmen wissen schon, wie sie zu ihrem geld kommen. siehe leitzinssatz der ezb. guthabenzinsen werden sofort reduziert, die zinsen auf kredite bzw dispo nicht oder nur marginal.
deswegen ist meiner meinung nach auch die kauflaune so hoch (mich inbegriffen)

Re: Urteil: Bearbeitungsgebühren unzulässig.

Verfasst: Do 26. Jun 2014, 07:56
von trekkie65
mk_stgt hat geschrieben:sorry, sber das sind für mich alles nur scheingefechte, die unternehmen wissen schon, wie sie zu ihrem geld kommen. siehe leitzinssatz der ezb. guthabenzinsen werden sofort reduziert, die zinsen auf kredite bzw dispo nicht oder nur marginal.
deswegen ist meiner meinung nach auch die kauflaune so hoch (mich inbegriffen)

Nun ja, genau das ist ja politisch gewollt, ebenso wie kostengünstige Darlehen an Unternehmen. Klappt nur leider nicht, die Banken tragen das Geld lieber zu den Zentralbanken. Daher ja auch der negative Zins. Und natürlich geht es auch um die Staatshaushalte.

LG trekkie

Re: Urteil: Bearbeitungsgebühren unzulässig.

Verfasst: Sa 1. Nov 2014, 20:01
von bjohag
2. Runde
Verjährung jetzt 10 Jahre. Also alles ab 2005 zurückforderbar.