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CE-Konformitätserklärung, wo ist sie?

Verfasst: Di 27. Sep 2016, 18:32
von AUTOVON
Hallo,

ich kann die Konformitätserklärung nicht in der Bedienungsanleitung der nuFunk-Produkte finden.
Kann mir da jemand weiterhelfen?

Danke.

Re: CE-Konformitätserklärung, wo ist sie?

Verfasst: Di 27. Sep 2016, 20:19
von Done
Hallo,
auf den ersten Seiten der Bedienungsanleitung wird auf die CE Konformität hingewiesen.

Re: CE-Konformitätserklärung, wo ist sie?

Verfasst: Fr 30. Sep 2016, 08:07
von AUTOVON
Schon, aber das ist keine Konformitätserklärung. :wink:
Da sind ja nicht mal die harmonisierten Normen genannt, auf die sie sich bezieht.

Re: CE-Konformitätserklärung, wo ist sie?

Verfasst: Fr 30. Sep 2016, 08:14
von Ingo72
Und, muss das? Wenn der Hersteller dir die Konformität bestätigt (erklärt), dann reicht das doch.

Re: CE-Konformitätserklärung, wo ist sie?

Verfasst: Fr 30. Sep 2016, 10:07
von Weyoun
Das in dieser Bedienungsanleitung behandelte Gerät erfüllt zum Zeitpunkt der Drucklegung die gültigen EG-Richtlinien für die Erlangung des CE-Zeichens sowie den daraus abgeleiteten nationalen Gesetzen.
Damit sollte eigentlich alles gesagt sein. Wer mehr wissen will, googelt halt, welche Richtlinien und Gesetze man dafür einhalten muss.
Würde Nubert das in aller Ausführlichkeit nennen,dürfte die BDA eher in Richtung 50 Seiten gehen. :wink:

Re: CE-Konformitätserklärung, wo ist sie?

Verfasst: Fr 30. Sep 2016, 13:10
von Uwe Mettmann
Es Text in der BA mag zwar reichen, aber es ist wesentlich besser auch die angewendeten Normen mit anzugeben. Die ausführliche Konformitätserklärung braucht ja auch nicht in der BA abgedruckt sein, sondern eine Veröffentlichung im Internet reicht völlig aus. In der BA ist dann der Hinweis, wo man die Konformitätserklärung findet.

Wenn die Normen nicht in der Konformitätserklärung stehen, geht die BNetzA meist von den aktuellen Normen aus, wenn sie im Rahmen der Marktüberwachung ein Gerät prüft. Das kann für den Hersteller böse Überraschungen mit sich bringen, wenn das Gerät nach einer anderen Norm oder Ausgabe geprüft wurde und die Prüfungen der BNetzA nicht besteht.

Zwar ist die BNetzA meist bereit die Prüfung nach den Normen zu wiederholen, die der Hersteller herangezogen hat, aber die zusätzlichen Prüfkosten muss der Hersteller auf jeden Fall übernehmen.

Das Ganze kann der Hersteller im Vorfeld verhindern, indem er gleich in der Konformitätserklärung die angewendeten Normen mit Ausgabedatum angibt.

Wie in anderen EU-Ländern die Marktüberwachungsbehörden handeln, dazu kann ich leider nichts sagen.

Gerade bei Geräten der Unterhaltungselektronik gibt es zurzeit auch unterschiedliche EMV-Normen, die angewendet werden können. Da die Normen teilweise unterschiedliche Messverfahren fordern, ist es gerade bei diesen Geräten möglich, dass die EMV-Anforderungen nach der einen Norm eingehalten werden und nach der anderen hingegen nicht.


Gruß

Uwe

Re: CE-Konformitätserklärung, wo ist sie?

Verfasst: Fr 30. Sep 2016, 22:03
von Uwe Mettmann
Uwe Mettmann hat geschrieben:Es Text in der BA mag zwar reichen, ...
Inzwischen bin ich mir nicht mehr sicher, ob die Angaben in der BA reichen. Ich habe jetzt auch gesehen, dass Funk beteiligt ist, was die Sache nicht einfacher macht.

Man müsste halte die entsprechenden Richtlinien R&TTE und eventuell RE (bei ganz neuen Produkten) sich genau anschauen.

Das ist mir jetzt aber zuviel Aufwand.


Gruß

Uwe

Re: CE-Konformitätserklärung, wo ist sie?

Verfasst: Di 4. Okt 2016, 21:09
von tiyuri
Uwe Mettmann hat geschrieben:Wenn die Normen nicht in der Konformitätserklärung stehen, geht die BNetzA meist von den aktuellen Normen aus, wenn sie im Rahmen der Marktüberwachung ein Gerät prüft. Das kann für den Hersteller böse Überraschungen mit sich bringen, wenn das Gerät nach einer anderen Norm oder Ausgabe geprüft wurde und die Prüfungen der BNetzA nicht besteht.
Weyoun hat geschrieben:
Das in dieser Bedienungsanleitung behandelte Gerät erfüllt zum Zeitpunkt der Drucklegung die gültigen EG-Richtlinien für die Erlangung des CE-Zeichens sowie den daraus abgeleiteten nationalen Gesetzen.
somit wird implizit auf die anzuwendenden normen bezug genommen (mMn)
klar, beim nachdrucken is vorsicht geboten 8O
so weit ich mich erinnere is eine solche konformitötserklärung ein internes dokument
welches auf verlangen hin zb von der bnetza ausgegeben wird

Re: CE-Konformitätserklärung, wo ist sie?

Verfasst: Di 4. Okt 2016, 21:32
von Uwe Mettmann
tiyuri hat geschrieben:somit wird implizit auf die anzuwendenden normen bezug genommen (mMn)
Das verstehe ich jetzt nicht. Bitte erläutere mir das.
tiyuri hat geschrieben:welches auf verlangen hin zb von der bnetza ausgegeben wird
Hier geht es um ein Funkprodukt nach der R&TTE- bzw. RE-Richtlinie. Da muss die Konformitätserklärung dem Gerät beiliegen. Es wird auch akzeptiert, wenn die Konformitätserklärung öffentlich zugänglich ist (Internet) und in der BA eine Hinweis steht, wie man an die Konformitätserklärung kommt.


Gruß

Uwe

Re: CE-Konformitätserklärung, wo ist sie?

Verfasst: Di 8. Nov 2016, 09:26
von AUTOVON
So wie Uwe das beschreibt, kenne ich das auch aus der Zulassungsvorbereitung im Arbeitsalltag.

Ich möchte daher die Frage wiederholen und hoffe, dass sich jemand von Nubert dazu äußert:

Zu welchen harmonisierten Normen wird die Konformität erklärt?

Danke.