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4 Wochen probehören = Gebrauchtware bei Neukauf?

Verfasst: Fr 4. Nov 2016, 06:29
von Haihappen
Hi.

Ich habe folgenden Gedankengang schon länger im Kopf und würde gern mal eure Meinung dazu hören.
Ich beziehe es hier auf nubert, weil wir ja hier im nubert Forum sind. Natürlich gilt das für alle Anbieter, die diesen Service ermöglichen.

Wichtig:
Es ist "nur" eine Meinungsfrage. Ich werde mir auch Boxen nach Hause bestellen und testen und wenn sie mir gefallen, diese natürlich behalten.
Sollten sie mir nicht gefallen, würden sie auch wieder zurückgehen :D.

Folgendes bietet Nubert an:
„Auf Herz und Niere“ – wie lange kann ich die Boxen zuhause probehören und testen?
Sie haben die Möglichkeit, Ihre neuen Lautsprecher ohne störende Einflüsse und ohne Zeitdruck in Ihren Räumlichkeiten und mit Ihrer eigenen Anlage zu testen. Sollten Ihnen unsere Produkte wider Erwarten nicht gefallen, können Sie innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Ware vom Kauf zurücktreten oder umtauschen.
Bei Widerrufsartikeln ist es möglich, sofern es keine Abnutzungserscheinungen, Kratzer etc. gibt und der Widerruf entsprechend der Bestimmungen (Test der vorhandenen Funktionen, wie es auch im Geschäft möglich wäre, keine eigentumsgleiche Benutzung etc.), die Ware weiterhin als Neuware zu verkaufen.

Nur wie verhält es sich bei Artikeln, die ich bis zu 4 Wochen probehören kann? Eine Prüfung wie im Ladengeschäft ist das ja nicht mehr und auch keine Prüfung im Sinne des Widerrufsrechts (das manchmal ja mehr ermöglicht als das, was im Ladengeschäft machbar ist).

Wenn ich mir dann vorstelle, dass die Boxen, die ich zu Hause habe, eventuell schon von 2 Personen zurückgeschickt wurden, würde sich ja eine theoretische Nutzungsdauer von bis zu 8 Wochen ergeben. Diese kann ja durchaus sehr intensiv sein und jeden Tag mehrere Stunden umfassen. Selbst wenn sie äußerlich unversehrt sind, sind die Boxen doch gebraucht, oder?

Kam euch die Frage auch schon einmal auf und wie seht ihr das?
Ist euch das bei Boxen eventuell egal?

Gruß

Re: 4 Wochen probehören = Gebrauchtware bei Neukauf?

Verfasst: Fr 4. Nov 2016, 07:32
von joe.i.m
Nein kam mir noch nicht auf. Ich gehe nach persönlichen Gesprächen vor Ort und nachdem ich die Kontrollmöglichkeiten vor Ort anläßlich mehrerer nuDays sehen konnte, davon aus, das so wie es dabei zum Ausdruck kam, Rückläufer einer intensivsten Kontrolle unterliegen. Aus nubert Sicht kleinste, nicht oder aus ein wenig Entfernung nicht sichtbare Fehler werden wohl in die Schnäppchenecke verdonnert. Größere Fehler werden dann in die zweite Wahl eingetaktet.

Da ich selbst schon aus der Schnäppchenecke gekauft habe, kann ich nur sagen, trotz intensivster Suche habe ich dabei nichts gefunden. Und da es trotzdem 5 Jahre Garantie gab, war das für mich in Ordnung.
Da so etwas aber eine persönliche Meinung ist, gibt es im entgegengesetzten Fall nur eine Möglichkeit:
Wenn es für Dich nicht in Ordnung ist, solltest Du Onlinekäufe meiden und nur vor Ort kaufen, wo Du dich von der Unversehrtheit der Verpackung überzeugen kannst. Allerdings funktioniert das nur, wenn die Verpackung mittels Orginalaufkleber oder Klebeband versiegelt ist. bei anderen Kartonverpackungen kann Dir das auch passieren, das Du Rückläuferware bekommst, da auch Anbieter vor Ort als zweiten Vertriebskanal einen Webshop haben könnten.

Diese Diskussion wurde aber durchaus schon mehrere Mal geführt. Mußt mal ein wenig das Forum danach durchsuchen.

Gruß joe

Re: 4 Wochen probehören = Gebrauchtware bei Neukauf?

Verfasst: Fr 4. Nov 2016, 09:05
von Reiner
Hi,

ich glaube auch das zurück gegebene Boxen einer Qualitätskontrolle unterlaufen und das sie dann als 2. Wahl angeboten werden weil irgend eine Kleinigkeit immer dran kommt. Sei es ganz feine Spuren an der Box oder Verpackung.
Vielleicht kommen die grundsätzlich in den Schnäppchen-Markt.

Re: 4 Wochen probehören = Gebrauchtware bei Neukauf?

Verfasst: Fr 4. Nov 2016, 09:17
von Weyoun
joe.i.m hat geschrieben:Diese Diskussion wurde aber durchaus schon mehrere Mal geführt. Mußt mal ein wenig das Forum danach durchsuchen.
Gefühlt gab es diese Diskussion in den letzten Jahren zig mal. :wink:

Was zurückgeht (egal, ob nun 4 Wochen gehört oder nicht mal aus der OVP genommen), wird akribisch auf Transportschäden und Gebrauchsspuren hin kontrolliert und dann je nach Zustand als A-Ware oder B-Ware verkauft.

Warum soll man ein Produkt, das tiptop ist, nicht als A-Ware verkaufen, wenn das Probehören keinerlei Spuren hinterlassen hat? Im Gegenteil: Durch die nochmalige Prüfung seitens Nubert direkt vor Ort (und nicht nur beim Auftragslieferanten) kann man sicher sein, dass technisch mit diesen Produkten alles i.O. ist.

Wenn doch einmal ein paar Flecken oder Kratzer vorhanden sein sollten, kann man die Hotline anrufen und entweder einen Umtausch organisieren oder man bekommt ggf. einen kleinen Nachlass. Denn wo Menschen arbeiten passieren Menschen nun mal auch ab und zu Fehler. :wink: