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Unfall... NuVero 5 defekt, darf es eine 50er sein?
Verfasst: Mo 12. Mär 2018, 08:40
von endurance
Hallo
Ein Freund von mir hat meine 5er auf dem Stativ übersehen und sie zum Fall gebracht, nun ist für mich die Frage, ob ich sie einfach durch eine 50er ersetzen kann oder ob ich beide Rear austauschen muss...
Ist das hörbar? hat schon mal jemand 5 und 50 parallel gehört?
Re: Unfall... NuVero 5 defekt, darf es eine 50er sein?
Verfasst: Mo 12. Mär 2018, 08:42
von endurance
Gehäuse für die 5er gibt es nicht mehr und zum Schreiner bringen kommt für mich nicht in frage, weil das wohl nicht viel günstiger als ein neuer ist... (um dem Vorzubeugen :p)
Re: Unfall... NuVero 5 defekt, darf es eine 50er sein?
Verfasst: Mo 12. Mär 2018, 11:53
von AndyRTR
Ich würde identische Modelle vorziehen. Kannst ja mal schauen, ob Du eine NV5 in passender Farbe hier im Markt oder bei eBay/-Kleinanzeigen erwischst.
Re: Unfall... NuVero 5 defekt, darf es eine 50er sein?
Verfasst: Mo 12. Mär 2018, 12:13
von flo5
Das ist bitter, würde mich aber Andy anschließen. Würde nicht mischen - entweder 2x 50 oder eben eine gebrauchte nuVero 5 nehmen. Die Chassis sind noch gut? Falls du handwerklich geschickt bist, könntest du somit auch "defekte" aber optisch gute nuVero 5 suchen...
Gruß,
Flo
Re: Unfall... NuVero 5 defekt, darf es eine 50er sein?
Verfasst: Mo 12. Mär 2018, 14:01
von Weyoun
Hat dein Freund eine private Haftpflichtversicherung? Falls ja, muss sie ja den Schaden dahingehend begleichen, dass man hinterher den gleichen Zustand hat wie vorher.
Und genau das ist nicht der Fall, wenn man eine Vero 5 mit einer Vero 50 mischt (allein schon die Farbtöne weiß und schwarz unterschieden sich deutlich voneinander). Da man die 5-er nicht mehr kaufen kann, würde ich bei der Versicherung knallhart angeben, dass zwei neue Vero 50 benötigt werden. Lautsprecher werden ja nicht ohne Grund in der Regel paarweise verkauft.

Re: Unfall... NuVero 5 defekt, darf es eine 50er sein?
Verfasst: Do 15. Mär 2018, 07:44
von endurance
Weyoun hat geschrieben:Hat dein Freund eine private Haftpflichtversicherung? Falls ja, muss sie ja den Schaden dahingehend begleichen, dass man hinterher den gleichen Zustand hat wie vorher.
Und genau das ist nicht der Fall, wenn man eine Vero 5 mit einer Vero 50 mischt (allein schon die Farbtöne weiß und schwarz unterschieden sich deutlich voneinander). Da man die 5-er nicht mehr kaufen kann, würde ich bei der Versicherung knallhart angeben, dass zwei neue Vero 50 benötigt werden. Lautsprecher werden ja nicht ohne Grund in der Regel paarweise verkauft.

Habe ich versucht, die sagen aber es gibt nur Zeitwert, keinen Wiederbeschaffungswert. Mit der Zusatzaussage, dass ich durch einen "Unfall" nicht profitieren darf.
Ich PERSÖNLICH sehe es auch so wie du, vor allem habe ich mir diese Lautsprecher gekauft mit der Absicht sie bis zur Pension zu benutzen und nicht nach 5Jahren auszutauschen -_-
Farbe ist egal, weil links ist ein schwarzer und rechts ein weißer :p
Re: Unfall... NuVero 5 defekt, darf es eine 50er sein?
Verfasst: Do 15. Mär 2018, 13:18
von Weyoun
endurance hat geschrieben:Habe ich versucht, die sagen aber es gibt nur Zeitwert, keinen Wiederbeschaffungswert. Mit der Zusatzaussage, dass ich durch einen "Unfall" nicht profitieren darf.
Ich PERSÖNLICH sehe es auch so wie du, vor allem habe ich mir diese Lautsprecher gekauft mit der Absicht sie bis zur Pension zu benutzen und nicht nach 5Jahren auszutauschen -_-
Farbe ist egal, weil links ist ein schwarzer und rechts ein weißer :p
Du hattest vor dem "Unfall" schon zwei verschiedenfarbige?
Austing Powers würde dazu "Oh Behave!" sagen.
Wie will man denn einen Zeitwert eines Nubert-LS schätzen? Mit Ebay als "Quelle"?
Ich bin der Meinung, dass der Wiederbeschaffungswert angesetzt werden muss (der kann auch unter dem damaligen Kaufwert liegen), aber eben nicht der Zeitwert.
Als mir vor 1 1/2 Jahren mein Rad geklaut wurde, hat mir die Allianz den Originalbetrag gezahlt (das Rad war 10 Jahre alt).
Re: Unfall... NuVero 5 defekt, darf es eine 50er sein?
Verfasst: Do 15. Mär 2018, 17:52
von endurance
Weyoun hat geschrieben:endurance hat geschrieben:Habe ich versucht, die sagen aber es gibt nur Zeitwert, keinen Wiederbeschaffungswert. Mit der Zusatzaussage, dass ich durch einen "Unfall" nicht profitieren darf.
Ich PERSÖNLICH sehe es auch so wie du, vor allem habe ich mir diese Lautsprecher gekauft mit der Absicht sie bis zur Pension zu benutzen und nicht nach 5Jahren auszutauschen -_-
Farbe ist egal, weil links ist ein schwarzer und rechts ein weißer :p
Du hattest vor dem "Unfall" schon zwei verschiedenfarbige?
Austing Powers würde dazu "Oh Behave!" sagen.
Wie will man denn einen Zeitwert eines Nubert-LS schätzen? Mit Ebay als "Quelle"?
Ich bin der Meinung, dass der Wiederbeschaffungswert angesetzt werden muss (der kann auch unter dem damaligen Kaufwert liegen), aber eben nicht der Zeitwert.
Als mir vor 1 1/2 Jahren mein Rad geklaut wurde, hat mir die Allianz den Originalbetrag gezahlt (das Rad war 10 Jahre alt).
Ja ich bin deiner Meinung, mal abwarten was der Gutachter entscheidet...
In meiner Galerie zu sehen, rechts hinten: weiße Wand also weiße 5er. Links hinten Glasfront wo die schwarze einfach unscheinbarer aussieht
Re: Unfall... NuVero 5 defekt, darf es eine 50er sein?
Verfasst: Do 15. Mär 2018, 18:06
von Weyoun
Der Style (keine Tapete, purer Beton) ist sehr modern.
Da dürfte raumakustisch noch einiges an Verbesserungspotential stecken, was Erstreflektionen und Nachhall angeht.
Re: Unfall... NuVero 5 defekt, darf es eine 50er sein?
Verfasst: Do 15. Mär 2018, 18:40
von Indianer
endurance hat geschrieben:Ja ich bin deiner Meinung, mal abwarten was der Gutachter entscheidet...
ich fürchte - nein, ich bin sicher - das hängt nicht vom Gutachter, sondern vom "Kleingedruckten" im Versicherungsvertrag und zT sogar von - subjektiv absurd versicherungsfreundlichen - gesetzlichen Regelungen ab (jedenfalls gibt's die in Österreich - und jetzt hab ich in Dein Profil geschaut ...)
für eine etwaige Differenz müsste ggf Dein Freund aufkommen - auch nicht so schön, sorry