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Frage an die Juristen im Forum
Verfasst: So 24. Feb 2019, 09:05
von bjohag
Ich habe demnächst einen Termin zur Güteverhandlung/mündlichen Verhandlung wegen einem unverschuldeten Verkehrsunfall.
Mir ist jemand beim rückwärts ausparken in die hintere linke Seite gefahren auf einem Parkplatz eines Baumarktes.
Gutachter bestätigte die Plausibilität. Nach mehrfachem Schriftwechsel der Anwälte kam es jetzt doch zum Gerichtstermin.
Die Verklagten leugnen weiterhin das es passiert ist.
Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland leider zwei paar Schuhe.
Lange Rede kurzer Sinn, ich brauche einfach nur ein paar Tips wie man sich vor Gericht verhalten sollte.
Kleidung, Auftreten etc.
Mein Anwalt (Verkehr) ist mit dabei. Rechtsschutz vorhanden.
Kurz vor der Verhandlung habe ich noch ein Termin bei meinem Anwalt um die Verhandlung zu besprechen.
Die Beklagten (Verursacher und gegnerische Versicherung) wollen bestimmt auf einen Vergleich hinaus um die Reparaturkosten zu drücken.
Welche Nachteile habe ich wenn ich den Vergleich annehmen sollte?
Re: Frage an die Juristen im Forum
Verfasst: So 24. Feb 2019, 09:22
von pr
Du hast doch einen Anwalt, warum besprichst du das nicht alles mit ihm?
Re: Frage an die Juristen im Forum
Verfasst: So 24. Feb 2019, 09:58
von bjohag
Selbstverständlich wird das gemacht.
Wollte nur generelle Vorabinfos dazu haben. Ich war noch nie vor Gericht.
Anzug Krawatte, Jogginghose, Freizeitkleidung oder oder oder
Re: Frage an die Juristen im Forum
Verfasst: So 24. Feb 2019, 10:14
von n.u.b.e.r.t
Krawatte ist wohl etwas übertrieben.Hemd, unzerissene Hose, normale Schuhe. Justitia ist aber eh blind....
Das man vor Gericht bei der Wahrheit bleiben muss, bekommst du auch noch gesagt, keine Sorge,
sind auch alles nur Menschen.
Re: Frage an die Juristen im Forum
Verfasst: So 24. Feb 2019, 10:25
von David 09
...ein Gericht erwartet stets Respekt...das gilt auch für die Bekleidung.
Hierbei muss nicht zwingend der feinste Zwirn übergeworfen werden, gleichwohl keinesfalls Jogginghose und muscleshirt...
Grundsatz: Dein „Gesprächspartner“ ist grundsätzlich der Vorsitzende, lass Dich nicht auf Diskussionen mit dem gegnerischen Anwalt ein, damit könnte man gut und gerne auf die „verliererstraße“ geraten.
Wenn von der anderen Seite fragen an dich gerichtet werden und du bist unsicher, ob du das beantworten solltest, frage den Vorsitzenden, ob du das beantworten musst...
Wenn Dir Fragestellungen unklar sind, bitte um eine Konkretisierung.
Lass dich nicht verunsichern, bleibe stets höflich, aber bestimmt in deinen Aussagen. Wenn du etwas nicht mehr genau weißt, spekuliere nicht sondern verdeutliche, dass du das nicht weißt.
Wenn du dich an irgendwas nicht erinnern kannst, ist das nach geraumer vergangener Zeit auch völlig normal, sag es dann auch so...
Ansonsten, wie pr schrieb, lass dich diesbezüglich von deinem Anwalt beraten, der vertritt dich schließlich auch vor gericht
Re: Frage an die Juristen im Forum
Verfasst: So 24. Feb 2019, 20:44
von Bovary
Bin zwar kein Jurist, antworte aber trotzdem mal.
Bei einem Vergleich, sollte man (neben den Zugeständnissen) immer auch die Gerichtskosten im Auge behalten, die dann häufig gequotelt werden. Oder man darf die eigenen Anwaltskosten berappen, obwohl man nicht Schuld war und von der Gegenseite in den Prozess gedrängt wurde. Man sollte wissen, dass es für das Gericht eine gute Sache ist, ein Verfahren per Vergleich zu beenden. Der Vergleich beendet das Verfahren, es müssen keine Zeugen gehört werden...es muss kein Urteil geschrieben werden. Aufgrund der chronischen Überlastung der Gerichte habe ich sogar zu einem gewissen Grad Verständnis dafür. Man hört aber immer wieder mal, dass gerade auf die Partei, die eigentlich die besseren Karten hatte, nicht unerheblicher Druck ausgeübt worden sein soll und sie in einen Vergleich gedrängt wurde.
Der eigene Anwalt verdient übrigens auch eine Vergleichsgebühr.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... r-drohung/
Und natürlich zählt halt immer nur das, was man auch wirklich beweisen kann. Wenn es keinen wirklichen Beweis gibt und Aussage gegen Aussage steht, ist es immer Essig für den, der Geld haben will.
Re: Frage an die Juristen im Forum
Verfasst: Mo 25. Feb 2019, 09:25
von Weyoun
bjohag hat geschrieben:Lange Rede kurzer Sinn, ich brauche einfach nur ein paar Tips wie man sich vor Gericht verhalten sollte.
Also bisher musste ich nur einmal vor Gericht als Zeuge aussagen. Alle anderen Fälle (Unfälle, bei denen ich keine Schuld hatte), wurden von meinem Anwalt in meiner Abwesenheit verhandelt. Hat dich der Richter explizit vorgeladen oder kannst du dich von deinem Anwalt vertreten lassen)?
bjohag hat geschrieben:Die Beklagten (Verursacher und gegnerische Versicherung) wollen bestimmt auf einen Vergleich hinaus um die Reparaturkosten zu drücken.
Welche Nachteile habe ich wenn ich den Vergleich annehmen sollte?
Dafür wird doch dein Anwalt von deiner Rechtsschutzversicherung bezahlt, damit ER das beste für dich rausholt! Auf einen Vergleich würde ich nicht eingehen. Gab es eine Spurensicherung an deinem Auto (wurde fremde Lackpartikel gefunden, die man eindeutig dem Unfallgegner zuordnen kann)?
Re: Frage an die Juristen im Forum
Verfasst: Di 26. Feb 2019, 17:11
von bjohag
Ich wurde explizit eingeladen.
Aufgrund des Gutachtens eines unabhängigen von mir bestellten Gutachters, der Werkstatt und der vor Ort gemachten Fotos ist die Sachlage eindeutig.
Mein Auto kann nicht seitwärts fahren
Der Angeklagte ist rückwärts aus seiner Parkbucht in meine linke hintere Seite gefahren.
Ich werde mal einfach abwarten was passiert. Alles was geschrieben wurde hilft mir ja schonmal.
Wie gesagt, bin das erste mal beim Gericht.
Vorm Termin habe ich ja eh noch einen Termin mit dem Anwalt um die Verhandlung zu besprechen.
Wer weiß ob, und wenn ja, was ich überhaupt zu sagen habe wenn mich der Vorsitzende was fragen sollte.
Mehr als den Unfallhergang nochmal schildern kann ich ja sowieso nicht.
Mein Anwalt ist ja mit dabei, vielleicht muss ich auch nur rumsitzen und zuhören.
Re: Frage an die Juristen im Forum
Verfasst: Mi 27. Feb 2019, 09:17
von Bovary
Bist Du als Zeuge oder als Parteienvertreter geladen?
Re: Frage an die Juristen im Forum
Verfasst: Mi 27. Feb 2019, 17:09
von bjohag
Gute Frage. Ich bin auf jeden Fall der Kläger.
In der Einladung steht nix von Zeuge oder so.
Zitat:
Sehr geehrter Herr xxx,
in dem Rechtsstreit xxx gegen xxx hat das Gericht Ihr persönliches Erscheinen zum Termin am xxx angeordnet.
Sie werden hiermit zum oben genannten Termin geladen.
Dann folgen nur noch Rechtsbelehrungen.
Wenn ich nicht persönlich erschienen kann.... Reisekosten, Ordnungsgeld wenn ich nicht erscheine usw.