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Garantie für Denon Produkte
Verfasst: Mo 6. Sep 2004, 16:55
von rfontana
Hallo,
wie lange ist derzeit die Garantie für Denon Produkte in Deutschland ?
In der Schweiz 1J, in Italien 3J.
Ich vermute in DE 2J.....
Ich habe gehört das ein in Osterreich gekaufte Produkt kann nicht in Laufe der Garantie in DE repariert werden.
Es ist wahr ?
Ciao
Riccardo
Re: Garantie für Denon Produkte
Verfasst: Mo 6. Sep 2004, 17:49
von bullet
rfontana hat geschrieben:Hallo,
wie lange ist derzeit die Garantie für Denon Produkte in Deutschland ?
In der Schweiz 1J, in Italien 3J.
Ich vermute in DE 2J.....
Ich habe gehört das ein in Osterreich gekaufte Produkt kann nicht in Laufe der Garantie in DE repariert werden.
Es ist wahr ?
Ciao
Riccardo
Hallo, in Deutschland ist für Denon 2 j. Garantie.
Verfasst: Di 7. Sep 2004, 13:12
von Trinity
Hallo,
die gesetztliche Garantie für Neuwaren ist in Deutschland mit 2 Jahren vorgeschrieben. Das hat nichts mit den Herstellern zu tun. Sie müssen in Deutschland 2 Jahre Garantie gewähren, wenn sie hier ihre Waren verkaufen.
Das allerdings ein in Östereich gekauftes Gerät während der Garantiezeit nicht in Deutschland repariert werden kann, ist durchaus möglich. Da hier wahrscheinlich die Bestimmung des jeweiligen Landes, in diesem Fall Östereich; gültig sind.
Grüße Trinity
Verfasst: Di 7. Sep 2004, 13:43
von HeckMc
Trinity hat geschrieben:Hallo,
die gesetztliche Garantie für Neuwaren ist in Deutschland mit 2 Jahren vorgeschrieben. Das hat nichts mit den Herstellern zu tun. Sie müssen in Deutschland 2 Jahre Garantie gewähren, wenn sie hier ihre Waren verkaufen.
Das allerdings ein in Östereich gekauftes Gerät während der Garantiezeit nicht in Deutschland repariert werden kann, ist durchaus möglich. Da hier wahrscheinlich die Bestimmung des jeweiligen Landes, in diesem Fall Östereich; gültig sind.
Grüße Trinity
Naja...wenn ich das richtig verstanden habe, muss man zwischen gesetzlicher Händlergewährleistung und freiwilliger Hersteller Garantie unterscheiden.
Die gesetzliche Händlergewährleistung beträgt 2 Jahre und beschränkt sich auf bereits beim Kauf des Produktes vorhandene Mängel. In den ersten 6 Monaten trägt dabei der Händler die Beweispflicht (sprich er muss nachweisen, dass der Mangel nicht vorhanden war) und danach der Käufer (er muss also nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war).
Die freiwillige Händler Garantie kann hingegen ausgebaut werden wie der Händler es gerne möchte und "garantiert" einem die kostenlose Reparatur innerhalb der Garantiezeit.
Verfasst: Di 7. Sep 2004, 14:29
von Koala
HeckMc hat geschrieben:Die freiwillige Händler Garantie kann hingegen ausgebaut werden wie der Händler es gerne möchte und "garantiert" einem die kostenlose Reparatur innerhalb der Garantiezeit.
Garantieleistungen erstrecken sich ausschließlich auf jene Leistungen und Aufwendungen, die der Gerantiegeber explizit zusichert, es muß also keineswegs eine kostenlose Reparatur sein.
greetings, Keita