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Wie schrotte ich sachgemäß einen SL 500

Verfasst: Do 21. Okt 2004, 15:14
von mcBrandy
Hallo Leute

Eben habe ich endlich alle Details zusammen.
Ein Kollege hat einen Testwagen bei uns geschrottet. Und nicht nur ein kleines, nein, sondern einen DC SL 500.

EDIT: Man fahre mit etwas überhöhter Geschwindigkeit und man hört dann ein Knacken vorne. Dann drehe man sich und kracht vorne und hinten an die Leitplanke. Und kaputt ist der SL.

Zum Glück ist ihm und auch sonst keiner Person was passiert!!!

Jetzt stellt sich die Frage, was ein Softwerker Samstag an einen SL testen will, während der Fahrt. Leider hat er aber ein anderes Problem, er durfte das Auto von der Firma aus gar nicht fahren.
Was meint ihr, was dem Kollegen passieren wird? Ich denke, dass dem Kollegen ne Abmahnung ins Haus steht.

Gruss
Christian

Verfasst: Do 21. Okt 2004, 15:32
von Uwe
Es ist schwierig, ohne die genauen Details des Falles zu kennen, eine richtige Antwort zu finden.

U. U. reicht die Bandbreite der möglichen Sanktionen seitens der Firma sogar bis zur fristlosen Kündigung, wenn der Arbeitnehmer verbotenerweise Eigentum der Firma entwendet hat und dann vielleicht sogar noch grob fahrlässig erheblich beschädigt hat. In diesem Fall könnte das Vertrauensverhältnis zwischen dem Unternehmen und dem betroffenen Arbeitnehmer irreparabel zerstört sein! Eine irreparable Störung des Vertrauensverhältnisses, die der Arbeitnehmer zu verantworten hat, ist i. d. R. ein Grund für eine fristlose Kündigung!

Verfasst: Do 21. Okt 2004, 15:41
von markusmaier
Man fahre mit etwas überhöhter Geschwindigkeit
könnte gar auf "Vorsatz" statt grober Fahrlässigkeit hinweisen.

Markus, IANAL(!)

Verfasst: Do 21. Okt 2004, 15:48
von mcBrandy
markusmaier hat geschrieben:
Man fahre mit etwas überhöhter Geschwindigkeit
könnte gar auf "Vorsatz" statt grober Fahrlässigkeit hinweisen.

Markus, IANAL(!)
Tja, wie schnell er tatsächlich war, wird er kaum zugeben. Aber ich denke doch etwas schneller, weil sonst würde der Überrollbügel nicht auslösen.

Zum anderen kann ich nur sagen, dass es bei uns ne Organisationsanweisung gibt, wie man mit den Testfahrzeugen umgeht usw. Diese wurde nicht unterschrieben von dem Fahrer. Leider.
Dann gibt es noch einen Durchlassschein, der vor Fahrtantritt unterschrieben werden muss. Er war zwar unterschrieben, aber vom falschen Vorgesetzten. Somit hat nicht nur der Fahrer ein Problem, sondern auch dieser Vorgesetzte.

Ach ja, in der Anweisung steht auch was, dass man sich an die StVO, StVZO und eigentlich an alles andere auch halten soll. Aber wenn man es nicht liest, weiß man es ja auch nicht.

Gruss
Christian

Verfasst: Do 21. Okt 2004, 16:23
von Master J
mcBrandy hat geschrieben:Aber ich denke doch etwas schneller, weil sonst würde der Überrollbügel nicht auslösen.
Beim grossen AMG-SL mit ~1000 PS passiert das schon bei flotter Kurvenfahrt.

Gruss
Jochen

Verfasst: Do 21. Okt 2004, 16:34
von Christof

Verfasst: Do 21. Okt 2004, 17:49
von g.vogt
Hallo,
Christof hat geschrieben:ich dachte immer, das wäre Bestandteil der Führerscheinprüfung :wink:
dieser Gedanke kam mir allerdings auch :lol:

Mit internetten Grüßen
Gerald Vogt

Verfasst: Do 21. Okt 2004, 18:24
von alex2k4
mcBrandy hat geschrieben:Ach ja, in der Anweisung steht auch was, dass man sich an die StVO, StVZO und eigentlich an alles andere auch halten soll. Aber wenn man es nicht liest, weiß man es ja auch nicht.
Naja Unwissenheit und Dummheit schützen vor Straftaten nicht :)

Verfasst: Do 21. Okt 2004, 19:26
von mcBrandy
g.vogt hat geschrieben:Hallo,
Christof hat geschrieben:ich dachte immer, das wäre Bestandteil der Führerscheinprüfung :wink:
dieser Gedanke kam mir allerdings auch :lol:

Mit internetten Grüßen
Gerald Vogt
Naja, das sind alles so neunmalkluge Ing. denen muss man das jedes halbe Jahr neu erzählen. :wink: Leider.

Gruss
Christian

Verfasst: Fr 22. Okt 2004, 05:42
von Christof