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Unser Auto Stammtisch ;-)
Verfasst: Sa 19. Feb 2005, 17:28
von mralbundy
HI !
gestern lag auf einmal ein Anhörungsbogen im Briefkasten, es werden mir
40 km/h Überschreitung außerhalb vorgeworfen. ( gerade nochmal Dusel gehabt, ab 41 gibt es
einen Monat Pause...)
Frage 1:
ich will auf jeden Fall das Beweisfoto sehen - vielleicht bin ich ja nicht zu erkennen, da mein Auto eine dicke A Säule hat, ich eine Sonnenbrille aufhatte und die Sonnenblende unten war. Kann ich einfach in den Bogen reinschreiben "bitte um Zusendung des Fotos" ? Mir ist ja eigentlich nicht mal aufgefallen geblitzt worden zu sein..
Frage 2:
abgesehen von der Pflicht , die Personenangaben zu machen , muss ich ja nichts schreiben. Loht es sich überhaupt, bei diesem Delikt Einspruch zu erheben und das Bußgeld anzufechten ? Will aber andererseits aus der Sache keinen Elefanten machen und zum Anwalt rennen...
CIAO
Re: Was soll ich in den Anhörungsbogen reinschreiben ??
Verfasst: Sa 19. Feb 2005, 17:36
von Frank Klemm
Wie sieht so die Statistik der letzten 2 Jahre aus?
Kannst ja auch PM nutzen, das ist bei so was sogar sinnvoller.
Re: Was soll ich in den Anhörungsbogen reinschreiben ??
Verfasst: Sa 19. Feb 2005, 17:39
von mralbundy
Frank Klemm hat geschrieben:Wie sieht so die Statistik der letzten 2 Jahre aus?
Kannst ja auch PM nutzen, das ist bei so was sogar sinnvoller.
och , hab da kein Problem damit.
Habe noch nie vorher ein Bußgeld bekommen und daher auch noch keine Punkte. (bis jetzt..)
Verfasst: Sa 19. Feb 2005, 17:40
von JensII
Wenn du nicht zu erkennen bist, musst du den "wahren Fahrer" melden. Wenn also niemand für dich grade steht, musst du als Halter haften! Tut sich also wohl nix
Bei nem Auktionshaus haben sich mal Leute angemeldet, die sich als "Fahrer" ausgeben, falls du auf den Schein angewiesen bist oder so
das ist aber nicht gerne gesehen!
Verfasst: Sa 19. Feb 2005, 17:46
von mralbundy
echt ??? Muss ich denen sagen, wer gefahren ist, falls das Bild mich nicht überführt ??
Könnte man eigentlich diese Messung anfechten, weil ich während des Blitzens einen Spurwechsel gemacht habe und nicht parallel zur Kamera war ?
Verfasst: Sa 19. Feb 2005, 17:49
von *-chipmunk-*
hi al,
falls du nicht bereit bist zu zahlen wie ein mann, dann kann ich dir folgenden tip geben, der manchmal klappt.
frage, ob das blitzgerät zugelassen ist oder sich in der erprobung befindet.
frage, wann das gerät das letzte mal geeicht worden ist.
mit chance lassen sie dich dann in ruhe.
gruß chip
Verfasst: Sa 19. Feb 2005, 17:57
von mralbundy
*-chipmunk-* hat geschrieben:hi al,
falls du nicht bereit bist zu zahlen wie ein mann, dann kann ich dir folgenden tip geben, der manchmal klappt.
Hi chip
Auch wenn man sich nicht gerade über die 75 Euro freut, so wäre das nicht das eigentliche Problem.
Es geht mir vielmehr um folgendes:
wenn ich in innerhalb 12 Monate ab Wirksamkeit des Bußgeldbescheides nochmal mit mehr als 26 km/h erwischt werde, ist die Pappe für nen Monat weg.
( im Normalfall erst ab 41 )
Und mehr als 26 km/h hat man eigentlich öfteres drauf (außerorts) , besonders an Überland Kreuzungen wo 70 ist, fährt doch kein Mensch langsamer als 90 ...
Aber : danke noch für Deinen Tipp !
Verfasst: Sa 19. Feb 2005, 18:04
von DuffyDuc
Hi al,
mein Lieblingsthema.
1. Falls du nicht zu erkennen bist, musst du k e i n e Angaben machen wer auf den Bild zu sehen ist. Das hat überhaupt nix mit Zeugnisverweigerungsrecht zu tun. Für dich ist nur ausschlaggebend, dass du es nicht bist. Damit ist der Falls für dich erledigt. Auch wenn es die Polizei noch so interssiert!!!
2. Keine Angaben zum Fahrer, falls nicht zu erkennen oder es nicht selber bist, sind nach einer Anhörung von über 4 Wochen ohne Folgen!!!! Kein Gericht hat bisher ein Fahrtenbuch nach dieser Zeitraum verordnet. 4 Wochen sind d e i n e Frist alles zu vergessen. Was die Polizei androht ist belanglos (heiße Luft)
3. Bild je nach Bundesland nur über Anwalt. Nur der hat garantierte Akteneinsicht. Falls du trotzdem eins bekommst ist es Goodwill.
Gruss
Stefan
Verfasst: Sa 19. Feb 2005, 18:18
von mralbundy
DuffyDuc hat geschrieben:
1. Falls du nicht zu erkennen bist, musst du k e i n e Angaben machen wer auf den Bild zu sehen ist. Das hat überhaupt nix mit Zeugnisverweigerungsrecht zu tun. Für dich ist nur ausschlaggebend, dass du es nicht bist. Damit ist der Falls für dich erledigt. Auch wenn es die Polizei noch so interssiert!!!
Ok , so hab ich mir das nämlich auch gedacht , macht ja auch Sinn.
2. Keine Angaben zum Fahrer, falls nicht zu erkennen oder es nicht selber bist, sind nach einer Anhörung von über 4 Wochen ohne Folgen!!!! Kein Gericht hat bisher ein Fahrtenbuch nach dieser Zeitraum verordnet. 4 Wochen sind d e i n e Frist alles zu vergessen. Was die Polizei androht ist belanglos (heiße Luft)
Und da der fragwürdige Vorfall vor 6 Wochen gewesen sein soll, kann ich mich sowieso an gaaaaar nichts mehr erinnern
3. Bild je nach Bundesland nur über Anwalt. Nur der hat garantierte Akteneinsicht. Falls du trotzdem eins bekommst ist es Goodwill.
Würde es was bringen, wenn ich dann einfach sinngemäß schreibe:
... bla bla... bin mir keiner Schuld bewusst, und mir wäre auch nicht aufgefallem geblitzt zu werden, wobei ich zu dieser Zeit sowieso nicht unterwegs war. Könnten Sie mir denn bitte mal das Foto zusenden ?
würde das so funktionieren ?
Verfasst: Sa 19. Feb 2005, 18:23
von DuffyDuc
Was vergessen.
Statistisch gesehen, sind ca 10% der Bilder unbrauchbar (weggedreht, Regen, Innenspiegel, durch anderes Auto verdeckt, verdreckte oder vereiste Scheiben, ..) Deshalb werden sie wohl nicht mitgeschickt
Technische Unzulänglichkeiten sind selten, aber machmal die letzte Rettung. Wird aber meist erst vor Gericht entschieden.
Falls du es drauf ankommen lassen willst, kannst du den Anhörungsbogen wegschmeissen. Dann geht alles seinen Lauf .. . Vorher aber g u t e n Anwalt konsultieren.