Doc hat geschrieben:Ich glaube, nur weil man ein Buch nicht mehr kaufen kann, darf man es noch lange nicht kopieren und weitergeben. Die Rechte, das Copyright, liegt nach wie vor beim Verlag. Zumindest bei einer digitale Kopie wäre ich vorsichtig.
Digital (gescannt) war (vielmehr sollte werden...) nur das eine Kapitel, hinsichtlich des Buches ist eine Fotokopie auf Papier angedacht (gewesen). Nach dem, was Koala im vorhergehenden Post geschrieben hat, scheint mir das legal zu sein (die Zwei-Jahres-Frist vorausgesetzt).
Hier noch § 42 Abs. 7:
Der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen, die Werkstücke sammeln, dürfen Vervielfältigungsstücke herstellen, auf anderen als den im Abs. 1 genannten Trägern aber nur, wenn sie damit keinen unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Zweck verfolgen (Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch von Sammlungen), und zwar...
-> ist also irrelevant...
Hmm, ich seh grad:
Koala hat geschrieben: Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird.
Heisst das, eine Vervielfältigung zwecks Tauschens (mittelbarer Erwerbszweck) gegen ein anderes kopiertes Werk ist unzulässig?
Doc hat geschrieben:Um was für ein Rollenspiel geht es denn? Gibt es hier etwa D&D-Spieler im Forum?
D&D???
Du Powergamer!!!
Es geht um DSA (3. Edition sowie Uralt-Klassiker-Abenteuer aus den 80ern und frühen 90ern - soviel zu den zwei Jahren

).
I'd rather be called sour and bitter than be deemed the flavour of the weak. (M. Walkyier)