Andreas H. hat geschrieben: Di 16. Jun 2020, 14:02
Okay, vielleicht bin ich auch in der glücklichen Lage, nicht 7-8 Monate sparen zu müssen, damit ich knapp 40 Euro zur Seite kriege...![]()
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Mehrwertsteuersenkung zum 1. Juli 2020
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rockyou
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Re: Mehrwertsteuersenkung zum 1. Juli 2020
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Re: Mehrwertsteuersenkung zum 1. Juli 2020
Hat damals eigentlich ein einziger Kunde - obgleich die Firma Nubert soOL-DIE hat geschrieben: Di 9. Jun 2020, 10:00 ...
es gab zum 1.Januar 2007 eine Erhöhung der Umsatzsteuer von 16% auf 19%.
Nubert hat seinerzeit diese Steuererhöhung nicht an seine Kunden weitergegeben.
...
freundlich war, den höheren MwSt.-Satz nicht auf die Endkundenpreise
aufzuschlagen - den Differenzbetrag freiwillig zusätzlich bezahlt, so quasi
als Trinkgeld für die Kaffeekasse?
Oder haben die Kunden das Geschenk gerne zu Lasten der Firma
Nubert mitgenommen?
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Re: Mehrwertsteuersenkung zum 1. Juli 2020
Insofern hätte Nubert das moralische Recht, die Verkaufspreise nicht zu senken.
Nubert wird vermutlich aber irgendetwas unternehmen, damit der historisch unberechtigte Vorwurf der alleinigen Vorteilsnahme nicht aufkommt.
Bei weiterhin runden Eurobeträgen hieße das meist noch mehr Preisnachlass als die Senkung um real gut 2,5 %.
Vielleicht gewährt Nubert bei gleichen Preisen stattdessen einfach mehr Garantie. Das wäre simpel umzusetzen.
Nubert wird vermutlich aber irgendetwas unternehmen, damit der historisch unberechtigte Vorwurf der alleinigen Vorteilsnahme nicht aufkommt.
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Re: Mehrwertsteuersenkung zum 1. Juli 2020
Guter Einwand.F.Lauschiplauschi hat geschrieben: Di 16. Jun 2020, 19:04 Vielleicht gewährt Nubert bei gleichen Preisen stattdessen einfach mehr Garantie. Das wäre simpel umzusetzen.
Bei den meisten höherpreisigen Geräten kann eine Garantieverlängerung optional gegen Aufpreis "dazugebucht" werden...
Würde aber den Sparfüchsen kein überzeugendes Argument liefern....
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Re: Mehrwertsteuersenkung zum 1. Juli 2020
Ich war damals noch kein Nubert-Kunde. Ich denke viele andere auch nicht. Muss ich mich jetzt schuldig fühlen?Retze1966 hat geschrieben: Di 16. Jun 2020, 18:55 Hat damals eigentlich ein einziger Kunde - obgleich die Firma Nubert so freundlich war, den höheren MwSt.-Satz nicht auf die Endkundenpreise
aufzuschlagen - den Differenzbetrag freiwillig zusätzlich bezahlt, so quasi
als Trinkgeld für die Kaffeekasse?
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Re: Mehrwertsteuersenkung zum 1. Juli 2020
Das wäre sehr nett.
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Re: Mehrwertsteuersenkung zum 1. Juli 2020
Wie soll man bei einem Direktvertriebler in die Kaffeekasse einzahlen? Das geht maximal bei Abholung im Ladengeschäft.Retze1966 hat geschrieben: Di 16. Jun 2020, 18:55 Hat damals eigentlich ein einziger Kunde - obgleich die Firma Nubert so
freundlich war, den höheren MwSt.-Satz nicht auf die Endkundenpreise
aufzuschlagen - den Differenzbetrag freiwillig zusätzlich bezahlt, so quasi
als Trinkgeld für die Kaffeekasse?
Oder haben die Kunden das Geschenk gerne zu Lasten der Firma
Nubert mitgenommen?
Das fände ich in Anbetracht der stetig wachsenden Zahl an reinen Elektronikprodukten gar nicht mal so schlecht. Ein drittes Jahr (oder gerne noch länger) Garantie für nuPros oder nuVerstärker wären für mich sinnvoller als 2,5 % Rabatt:F.Lauschiplauschi hat geschrieben: Di 16. Jun 2020, 19:04 Vielleicht gewährt Nubert bei gleichen Preisen stattdessen einfach mehr Garantie. Das wäre simpel umzusetzen.
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Re: Mehrwertsteuersenkung zum 1. Juli 2020
Man kann doch einfach mehr überweisen. Wo ein Wille ist, findet sich auch ein Weg, zur Not in einem Briefumschlag.Weyoun hat geschrieben: Mi 17. Jun 2020, 08:45 Wie soll man bei einem Direktvertriebler in die Kaffeekasse einzahlen? Das geht maximal bei Abholung im Ladengeschäft.
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Re: Mehrwertsteuersenkung zum 1. Juli 2020
Mehr überweisen gibt massive Probleme mit der Buchhaltung! Ist auch steuerrechtlich mehr als problematisch. Aus diesem Grund darf man auch kein Trinkgeld bei Kartenzahlung im Restaurant oder beim Friseur geben. Trinkgeld muss man dort immer zusätzlich in Bar geben. 
Und Geld in einem Briefumschlag per Post? Niemals!
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Re: Mehrwertsteuersenkung zum 1. Juli 2020
Was sollen das denn für unlösbare Probleme sein? Entweder das ist eine Zuwendung an die Firma, dann ist dieser Betrag als Betriebseinnahme zu verbuchen, wie z.B. auch ein höherer Ertrag, weil man eine MwSt.-Senkung nicht an die Kunden weitergegeben hat. Oder es ist eine Zuwendung an die Belegschaft (einzelne Person oder gesamt) und dann ist das Trinkgeld steuerfrei. Die Art der Zahlung (bar oder unbar) spielt dabei keine Rolle.Weyoun hat geschrieben: Mi 17. Jun 2020, 12:52 Mehr überweisen gibt massive Probleme mit der Buchhaltung! Ist auch steuerrechtlich mehr als problematisch. Aus diesem Grund darf man auch kein Trinkgeld bei Kartenzahlung im Restaurant oder beim Friseur geben. Trinkgeld muss man dort immer zusätzlich in Bar geben.
Und Geld in einem Briefumschlag per Post? Niemals!
Unser asiatisches Restaurant, welches zu Beginn des Lockdowns einen Lieferservice aus dem Boden gestampft hat, hat auch sehr gerne einen Tip angenommen und sogar in der Bezahlmaske ein separates Eingabefeld eingeführt. Bezahlt wurde dann ebenfalls vorab und bargeldlos.
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