Fachkundige und individuelle Beratung ist für uns selbstverständlich - rufen Sie uns an!
Sie erreichen unsere Hotline werktags von 10:00 bis 18:00 Uhr unter der 07171 8712 0 (Samstags: 10:00 bis 12:00 Uhr). Außerhalb Deutschlands wählen Sie +49 7171 87120. Im Dialog finden wir die optimale Klanglösung für Sie und klären etwaige Fragen oder Schwierigkeiten. Das nuForum ist seit dem 19. Juli 2023 im read-only-Modus: Das Ende einer Ära: Das nuForum schließt
Shuri hat geschrieben: So 20. Sep 2020, 22:16
Ganz so schlimm ist es meiner Meinung nach nicht. Der neue Skoda Enyaq iV hat mich z.B. sehr positiv überrascht. Sehr schickes Design und ein toller Innenraum, von einer Plastikwüste kann nicht die Rede sein.
Das stimmt, der ist stark. Hatte mich auf Golf und ID3 bezogen. Einzig störend an dem Enyaq ist dieser beleuchtete Grill
.: In Betrieb: nuPro AS-3500 - In Besitz aber eingelagert: ampX + pro-ject rpm 1.3 :.
Der wird so schnell keinem Kunden mehr eine unbegleitete Probefahrt anbieten. Letztlich könnte ich mir nur vorstellen, dass dieses Urteil ingesamt weniger Leid verursacht hat, als es die Alternative getan hätte. Der Händler bekommt den Fall eventuell bei seiner Versicherung durch, die Familie hätte ihr Geld aber wohl kaum wiederbekommen.
Jetzt, da der Bundesgerichtshof endgültig geurteilt hat, könnte man so etwas aber gnadenlos ausnutzen. (Dieb und Käufer könnten sich über dubiose Plattformen kennenlernen und wenn der Betrug auffällt, weiß der Käufer natürlich von nichts und darf sein Auto behalten).
In der Tat denke ich, dass jetzt nicht mehr jeder alleine eine Probefahrt durchführen darf (der Personalausweis als Pfand scheint ja nicht zu reichen).
Hier bei Conti in Hessen geht die Jobangst um. Ganze Standorte stehen zur Disposition. Einige Bekannte sind betroffen, die haben alle ein blödes Alter. Zu jung für die Rente, aber quasi zu alt für den Arbeitsmarkt.
Da kommt noch viel mehr auf uns zu demnächst. Hier sitzen viele Zulieferer, kleine wie große und alle stehen massiv unter Duck.
Ich denke wir werden in den nächsten Jahren nicht gekannte Arbeitsverluste erleben.
Hobby-Raum: nuBoxx B-70 | nuXinema preAV | Anti-Mode X2
Apollon 1ET400A MINI | Bluesound Node 130
WZ: Klipsch | Dali Fazon Sat | nuSub XW-900 | NAD T758 V3i (Dirac), PC: nuVero 50
Eine ganz miese Entscheidung, für mich nicht nachzuvollziehen, dass jemand an einer gestohlenen/unterschlagenen Sache Eigentum begründen kann. Ich kenne natürlich nicht die Einzelheiten, die zu so einem Urteil führten. Mir allerdings völlig unverständlich, dass jemand offensichtlich einen Kaufpreis entrichtet, ohne im Gegenzug den wirklichen Eigentumsnachweis, nämlich den Fahrzeugbrief, entgegenzunehmen.
Aber gut, man muss wohl diese Entscheidung so hinnehmen und die Konsequenzen beim Autokauf aus diesem Urteil ziehen.
Das steht nicht in dem Artikel, aber der Verkäufer hat der Käuferin gefälschte Papiere ausgehändigt. Sie hat also in guten Glauben gehandelt, dass der Verkäufer wirklich der Eigentümer ist.
Ansonsten wäre auch die Entscheidung anders ausgefallen.
Machen kann man viel, aber im allgemeinen verläßt man sich doch auf den Brief.
Man stelle sich die Sache mal umgekehrt vor: Autohändler gibt seinem Kumpanen ein Auto der schon mit den gefälschten Papieren wartet und es inseriert. In der Zwischenzeit verkauft der Kumpane das mittlerweile, wie ausgemacht, als gestohlen gemeldete Auto. Die Kohle teilen sich die beiden 50:50.
Wie wären die Reaktionen hier, wenn das Urteil geheißen hätte, dass der Käufer das Auto zurückgeben muss?
Hier geht es vor allem um die Vertragssicherheit, wenn man im guten Glauben etwas kauft und die Ware eben nicht gestohlen war.