
Wünsche oder Spekulationen, die zu oft wiederholt vorgebracht wurden, wurden in der Vergangenheit von Zeit zu Zeit als langweilig, nervig und überflüssig gerügt... würde in diesem Fall nach dem Gleichheitsgrundsatz nach Art 3 GG verfahren, stündest du jetzt kurz vor dem Ausschluss


Liebe Grüße
