Weyoun hat geschrieben: ↑Fr 6. Aug 2021, 09:25
Der Bundespräsident ist ja quasi auch nur eine "Marionette", der Gesetzte abnicken und Regierungsmitglieder auf Wunsch des Kanzlers oder der Kanzlerin ernennen oder entlassen muss. Maximal Gesetze genauer prüfen oder die Unterschrift für eine gewisse Weile aussetzen darf er. Also sollen wir den Bundespräsidenten aus diesem Grund auch abschaffen (würde uns inkl. Persona im Jahr viel Geld einsparen)?
..
Das ist eine andere Baustelle und hat ganz konkrete Hintergründe aus der deutschen Geschichte, das man den Präsidenten nicht mit mehr Rechten ausgestattet hat. Das weißt Du aber sicherlich.
Weyoun hat geschrieben: ↑Fr 6. Aug 2021, 09:25joe.i.m hat geschrieben: ↑Fr 6. Aug 2021, 06:13
Da dann auch die Frage nach Einsparpotential zu stellen, gestattet ich mir mal.
Das steht dir, wie jedem anderen natürlich auch, natürlich völlig zu! ...
Danke.
Weyoun hat geschrieben: ↑Fr 6. Aug 2021, 09:25
Du nutzt auch keine Dritten Programme, kein ARTE, keinKIKA, kein 3Sat und was es sonst noch so gibt? Das ist aber wirklich selten. Da stellst du sicher eine Ausnahme dar. ...
Nun ja, mir sind andere Sachen wichtiger als mich vor die Glotze zu setzen. Aber jeden wie es beliebt. Wer es machen will soll es auch dürfen, kein Thema.
Weyoun hat geschrieben: ↑Fr 6. Aug 2021, 09:25
Die Richter hatten es aber auch nicht leicht mit der Entscheidung. Jeder internetfähige PC und Laptop eignet sich nunmal zum Schauen der Livestreams der Sender des ÖR und zur Nutzung deren zahlreicher Mediatheken. Wer in der Bevölkerung hat weder einen TV noch einen PC oder Laptop, sondern nur ein internetfähiges Radio? Das sind schon verdammt wenige Menschen. ...
Es hätte den Weg gegeben, das man sich dort anmelden muß und eine entsprechende ID eingeben muß, die man erhält, wenn man entsprechend für das Fernsehen bezahlt hat. Man wollte es nicht. Die Sparrunde kam zu dieser Zeit auch daher, das auf einmal mehr Einnahmen zustande kamen durch mehr zwangsverpflichtete Zahler.
Weyoun hat geschrieben: ↑Fr 6. Aug 2021, 09:25
joe.i.m hat geschrieben: ↑Fr 6. Aug 2021, 06:13
Aber gut, es ist politisch so gewollt. Nur sollte man dann eben die Abstimmung in den Bundesländern eben auch abschaffen und das Kind beim Namen nennen:
Natürlich kann man es abschaffen, aber nicht ein einzelnes Bundesland kann dies tun, sondern nur die Mehrheit des Bundesrates müsste dahinter stehen. Zum Ändern bestehender Gesezte bedarf es nun mal einer Mehrheit. ...
Nein das war jetzt warscheinlich ein Mißverständnis zwischen uns. Was ich meinte, das man den Fakt abschaffen kann, das diese Sache nicht in Kraft tritt, wenn nicht ALLE zugestimmt haben. Dann sollte es so ausgestaltet werden das eine Mehrheitsentscheidung zählt und der, der in der Minderheit ist seine Meinung trotzdem klar und deutlich zum Ausdruck bringen und auch begründen kann. Das wäre in meinen Augen der richtigere Weg. Aber gut, darüber kann man auch anderer Meinung sein.
Gruß joe