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Der Thread um positives/erfreuliches zu berichten
- Paffi
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Re: Der Thread um positives/erfreuliches zu berichten
Könnte gerade einen Elac Miracord 90 Anniversary bekommen. Soll ich oder soll ich nicht? 

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- Paffi
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Re: Der Thread um positives/erfreuliches zu berichten
du meinst zusätzlich zu neuen Lautsprechern (wobei ich nicht sicher bin, ob die Nuvero 30 bleiben), AmpX und Hofa-Elementen 

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Re: Der Thread um positives/erfreuliches zu berichten
Gibt es so etwas tatsächlich? Reicht nicht die normale vollständige Impfung aus? Ist eine Regelung geplant, dass es ohne Boosterimpfung Einschränkungen gibt und dann die Frage, ab wie viel Monate nach der vollständigen Impfung?joe.i.m hat geschrieben: So 5. Dez 2021, 10:40 Kann es mir beruflich nicht leisten irgendwo wegen "abgelaufenen" Impfschutz abgewiesen zu werden.
Jedenfalls finde ich, dass du weise gehandelt hast, dass du dich so gut wie möglich geschützt hast. Zu dem Schluss bin ich Mitte November auch gekommen. Man hat halt ständig mit Menschen zu tun, die unvorsichtig sind und ich möchte mir dann keine Sorgen um mich machen. Dies Unbeschwertheit ist mir wichtig.
Eine Impfung zu bekommen, war auch bei mir im Endeffekt überraschend schnell möglich.
Der Hausarzt hat mir einen Termin Mitte Februar nächstes Jahr genannt. Abends bin ich dann am Impfzentrum vorbeigefahren (letzter Tag, bei dem ein Impfen ohne Termin möglich war). Die Wartezeit betrug über 3 Stunden. Das wir mir zu lang. Da ich abends (halb acht) mein Wagen sowieso noch in die Tiefgarage fahren musste, bin ich einfach kurz am Impfzentrum vorbeigefahren und siehe da, die Wartezeit betrug nur 15 Minuten.

Somit habe ich jetzt auch meine Boosterimpfung und auch vor Ablauf der 6 Monate.
Gruß
Uwe
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Re: Der Thread um positives/erfreuliches zu berichten
Nach einer neuen Regelung gilt man nach Ablauf der Impfung von 9 Monaten als ungeimpft. Das wird sich aber bestimmt noch ändern: in Brasilien z.Bsp. muss man sich bereits nach 5 Monaten boostern lassen.
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Re: Der Thread um positives/erfreuliches zu berichten
Ja danke für deine Info. Ich habe gerade mal nach den 9 Monaten gesucht. Die neue Regelung wird wohl kommen. Aktuell sind es indirekt ja 12 Monate, weil die Zertifikatgültigkeit nur 1 Jahr beträgt.
Gruß
Uwe
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Uwe
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Re: Der Thread um positives/erfreuliches zu berichten
Ich gehe auch eher davon aus, das die neun Monate nur übergangsweise gelten, da die Boosterimpfungen ja erst seit recht kurzer Zeit möglich sind und es noch dauern wird, bis alle die wollen auch eine Impfung bekommen haben und eventuell auch alle die dann sich jetzt die erstImpfung bekommen haben dann auch soweit durch sind. Für die Zukunft sehe ich das eher irgendwo zwischen 5 und sechs Monaten.
Gruß joe
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Re: Der Thread um positives/erfreuliches zu berichten
Paffi hat geschrieben: So 5. Dez 2021, 11:23 du meinst zusätzlich zu neuen Lautsprechern (wobei ich nicht sicher bin, ob die Nuvero 30 bleiben), AmpX und Hofa-Elementen![]()
wenn dann richtig

alles Gute und bleibt gesund!
- Weyoun
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Re: Der Thread um positives/erfreuliches zu berichten
Letztes Jahr wurde in Sachsen nicht nur der Verkauf verboten, sondern auch die Auslieferung in den drei erlaubten Tagen (29. bis 31.12.). Der Feuerwerkshändler, bei dem ich Anfang Dezember bestellt habe, stellt seine Kunden dann war die Wahl: Rückabwicklung oder Einlagerung in seinem zertifizierten Lager für Exlosivstoffe und Lieferung im nächste Jahr. Aus Solidarität (ich wollte nicht, dass er pleite geht) habe ich mich für letzteres entschieden.Andibuss hat geschrieben: Fr 3. Dez 2021, 15:03 Hab ich da irgendwas nicht mitbekommen? Es gibt doch nur ein Verkaufsverbot. Für Feuerwerk, das man bereits hat, gilt nur, dass von der Nutzung abgeraten wird; sie wird aber nicht verboten - oder gibt es hier in Deinem Bundesland Verschärfungen? Wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du Dein Feuerwerk doch schon. Also kannst Du es auch zünden...![]()
Einziger Ausweg: Bis Ende des Jahres ein Gewerbe anmelden und dann auserhalb Silverster einkaufen (mit Gewerbeschein kann man das ganze Jahr über Feuerwerk kaufen). Jetzt aber der Haken: Man darf als gewerblicher Käufer das Feuerwerk nicht selbst zünden, sondern nur weiterverkaufen. Und beim Weiterverkauf (z.B. an den Ehegatten) darf man wiederum nur in der Zeit vom 29.12. bis 31.12. seine Ware feilbieten und in dieser Zeit ist es ja verboten. Somit lohnt es sich also nicht, als Händler aufzutreten, wenn man jurisitisch keine Schwierigkeiten bekommen möchte.
Was ich jetzt leider wieder kommen sehe (war letztes Jahr genauso in Sachsen): Die Sachsen und Bayern in Grenznähe fahren im Dezember alle auf die sogenannten "Polenmärkte" (also die von Vietnamesen an der Grenze betriebenen Märkte in Tschechien und Polen) und kaufen dort nicht EU-geprüfte Ware, die am Ende viel gefährlicher ist und zu noch mehr belegten Intensivbetten führen könnte.
Die Klagen der Feuerwerksindustrie wurden letztes Jahr von den Gerichten abgeschmettert. Warum soll es dieses Jahr anders sein, wenn das Bundesverfassungsgericht den letztjährigen Lockdown erst für rechtens erklärt hat?Andibuss hat geschrieben: Fr 3. Dez 2021, 15:03 (Außerdem sind doch juristische Schritte bereits in Arbeit...)
Reines Feierwerk (keine lauten Böller) sind ja auch was Schönes.Andibuss hat geschrieben: Fr 3. Dez 2021, 15:03 Für unseren Hund wäre es freilich schade. Der findet Feuerwerk großartig und freut sich immer wie jeck un doll... (ohne Quatsch!)
