...wenn es mal so wäre...Hinnicher hat geschrieben: Mi 12. Jan 2022, 13:32 Da diese mehr oder weniger amateurhafte Plattform (Wikipedia) von Privatpersonen "gefüttert" wird, stellt diese Plattform keine offizielle Quelle (weder anwaltlich noch vor Gericht) dar.
Selbst der Bundesgerichtshof zitiert immer wieder aus Wikipedia (nur mal zwei zufällig gegriffene Beispiele: BGH, Urteil vom 14.10.2021 – III ZR 353/20; BGH, Urteil vom 08.05.2013 – IV ZR 84/12 - die Recherche hierzu hat keine zwei Minuten gedauert).
Tatsächlich steht Wikipedia bei Faktenchecks nicht selten besser dar als so manches Lexikon. Es gilt halt allerdings wie immer: Nicht nur aus einer Quelle informieren - sie könnte falsch sein.