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Keine Chance auf Hörprobenverlängerung?

Hier dreht es sich um (fast) alles...
Uwe
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Beitrag von Uwe »

alex2k4 hat geschrieben:An sich richtig bony!

Nur hat mich interessiert was denn so ein Notfall wäre - ich kam ja gar nicht zu Wort um was zu erklären (egal obs jetzt nur meine Facharbeit und eigene Dummheit war - oder eben was nicht selbst verschuldetes) und rauszufinden ob man das als Notfall anerkennen würde...


mfg alex
Was die Beantwortung deiner Frage angeht bist du ja ziemlich hartnäckig :wink:.

Aber m. E. kannst du von der NSF nicht erwarten, daß hier in einem öffentlichen Forum Ausnahmen von der Regel genannt werden.

Das vierwöchige Rückgaberecht ist ein Vertragsbestandteil (AGB) zwischen dem Käufer und der NSF. Dieses "großzügige" Rückgaberecht ist als Entgegenkommen der Firma gegenüber den Kunden zu werten (ist natürlich auch ein gutes Verkaufsargument) und stellt eine generelle Linie der NSF dar. Ein Aufweichen dieser Bedingungen würde einem Dammbruch gleichkommen. Immer mehr Kunden würden sich auf bekannte, z. B. hier im Forum publizierte Präzedenzfälle stürzen und auch bei ihnen die Ausnahme von der Regel einfordern. Die vierwöchige Frist wäre dann Makulatur. Betriebswirtschaftlich ist, bei weiterhin gleichen Preisen der angebotenen Produkte, eine großzügige Ausdehnung der Rückgabefristen dann nicht mehr zu vertreten.

Falls es einzelne Fälle einer "kulanten" Verlängerung gegeben haben sollte, dann sollen diese auch eine absolute Ausnahme darstellen. Es werden dann auch außerordentliche Bedingungen vorgelegen haben, die aber nicht als sogenannte Präzedenzfälle publizierbar sind!
Gruss
Uwe
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Frank Klemm
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Beitrag von Frank Klemm »

onoschierz hat geschrieben:
Frank Klemm hat geschrieben:....Vielleicht sollte man das Problem definiert lösen.
* 4 Wochen kostenlos zum Anhören
* dann 1% des Neupreises pro angefangener Woche (wäre Abschreibung über ca. 2 Jahre)....
Und wie würden 6 Monate alte Rückläufer dann wieder in den Vertrieb gebracht? Als Gebrauchtmodelle, 3. Wahl, ...? Ab wann wäre ein LS dann nicht mehr "neu".
Rückläufer müssen ohnehin optisch und technisch überprüft werden.
Das ist auf jeden Fall personeller Aufwand, auch wenn der Lautsprecher
4 Wochen beim Endkunden in der Kiste gelauert hat. Die Kosten sind
Bestandteil der Kalkulation, wenn 1%...2% zurückgehen, ist das auch
kein Problem.

Bei falscher, aber nicht nachweisbarer Behandlung kann so ein Lautsprecher
aber auch in wenigen Tagen um Jahre gealtert werden, was man aber nicht
nachweisen kann. Im wesentlichen kommt es auf die Art der Nutzung an.
Bei Autos gilt z.B. 1 Jahr Rumstehen immer noch als fabrikneu, was ich z.B.
auch nicht ganz unbedenklich finde.

Finanzieller Schaden durch Auslagen entstehen der NSF auch nicht, sofern
der Kunde bezahlt hat. Für die eventuelle stärkere Benutzung bekommt
sie 1% des Kaufpreises ab der 5. Woche.

Wie geht man mit den Rückläufern nach mehr als 4 Wochen um?
Ich würde sagen, nicht anders als mit Modellen, die nach 4 Wochen
zurückgegeben werden. Es wird ohnehin die Ausnahme bleiben, daß
jemand die Boxen erst nach 5 oder 6 Wochen zurückgehen läßt.
Nach 4 Wochen wird durch die "Miete" ohnehin der Druck deutlicher,
sich entscheiden zu müssen. Und wer wird etwas nach 3,5 Monaten
noch für 90% des Neupreises zurückgeben? Das wird eher die Ausnahme
sein. Wenn es auftreten sollte, kann man sich immer noch überlegen,
ob es sich lohnt, eine "Dritte Wahl" aufzumachen.

Psychologisch fällt aber die harte 28-Tage-Schwelle und wird durch
eine weichere Schwelle ersetzt. Weiterhin gibt es einen genau definierten
Rückgabe-Formalismus, über den keiner meckern kann: "Klar kannst
Du den AW-1000 eine fünfte Woche behalten. Bekommst dann aber statt
864 € nur noch 855,36 € zurück, die Woche kostet Dich 8,64 €".

1% ist IMHO was, was weder zum Ausnutzen als "Dauerleihstation"
verführt (weil es zu teuer ist) noch was man als Wucher bezeichnen
kann. Ob nun 0,915% oder 1,345% besser sind, kann ich nicht einschätzen,
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Beitrag von alex2k4 »

Ihr habt beide Recht... :o

Ich sehe ein, dass Uwe recht hat... das wäre wohl wirklich nicht tragbar wenn sowas öffentlich werden würde.
Also seh ich das Thema in Hinsicht auf diese Ausnahmen als erledigt an. Über Franks Äußerdungen soll ruhig weiter diskutiert werden :)
Nochmal: Das war kein Vorwurf an das 4 Wochen Rückgaberecht... wollte nur ein paar Infos rausleiern warum das nicht ging. Aber das wäre ja nun geklärt, ist wohl besser so!

Trotzdem Danke für die Antworten!


Zu Frank:

Ich finde die Idee wirklich gut, nicht nur weil ich jetzt eben diesen Fall erlebt habe. Dieses eine Prozent wäre wohl in der Tat ein guter Kompromiss aus "zu viel fürs Leihen" und "Verlustausgleich für die NSF".

Aber trotz Überlegungen denke ich nicht, dass sich daran etwas ändern wird!

mfg alex
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nisiboy
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Beitrag von nisiboy »

Also meine Anmerkung zum eigentlichen Anlass des Threads: Ich habe hier auch schon einige Beiträge gelesen, aber von einer Ausnahme der 4 Wochen-Regel nocht nichts vernommen. Das einzige, was in die Richtung geht, ist ein Fall wo jemand innerhalb der Probezeit seine NuLine 80 zurückgeben und gegen NuLine 100 tauschen möchte. Weil diese nicht lieferbar sind, durfte/darf er die 80er bis zur Ankunft der 100er als Leihstelung behalten. Das alleine ist natürlich auch schon sehr kulant und sollte nach meinem Geschmack aber nicht als Argument zur Aufweichung der 4-Wochen-Frist verstanden werden.

Grüße aus dem Norden

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Frank Klemm
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Beitrag von Frank Klemm »

alex2k4 hat geschrieben:
Ich finde die Idee wirklich gut, nicht nur weil ich jetzt eben diesen Fall erlebt habe. Dieses eine Prozent wäre wohl in der Tat ein guter Kompromiss aus "zu viel fürs Leihen" und "Verlustausgleich für die NSF".

Aber trotz Überlegungen denke ich nicht, dass sich daran etwas ändern wird!
Es besteht ja jetzt schon die Option, für 3% des Kaufpreises die Probezeit
um 4 Wochen zu verlängern. Mit 0,75%/Woche ist das nicht mal so weit
von dem 1%-Vorschlag entfernt.
alex2k4
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Beitrag von alex2k4 »

Stimmt, das hab ich gar nicht bedacht!

@Nisiboy: Hab zwar keinen Link da, allerdings hab ich schon 1 oder 2 mal was im Forum gelesen und eine PN gekriegt (von wem is ja egal). Wenn das nicht gewesen wäre, hätte ich gar nicht erst an der Hotline gefragt und erst recht nicht gepostet!
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