Dein Fall wird vor dem Ober-Nubert-Gericht verhandelt werden.
Anklagepunkte: Bedrohung einer Nubert-Figur mit einer Stichwaffe! Nötigung zur Herausgabe eines TVs.
Diebstahl eines TVs. Kopieren eines Nubert-LS, etc. etc.
Tja, mit Bewährung kommst Du wohl nicht davon.
Ich denke 4 Wochen Brüllwürfel wären angemessen!



Gruß Tom