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Frankreich sagt Nein zur EU-Verfassung

Hier dreht es sich um (fast) alles...
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bony
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Beitrag von bony »

0711er hat geschrieben:vielleicht hab ich was übersehn
Naja, du hast übersehen, dass ein "Nein" zur EU-Verfassung an den obigen Zuständen nichts verbessert (ob man die Aufzählung tatsächlich so stehen lassen kann, sei mal dahingestellt) - ganz im Gegenteil! Die französischen EU-Gegner freuen sich momentan zwar noch über den Coup; einige werden aber möglicherweise bald realisieren müssen, dass sie sich eigentlich ins eigene Knie geschossen haben.
Uwe
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Beitrag von Uwe »

TomTom hat geschrieben: Doch 60 Jahre nach Kriegsende ist doch so was zu überdenken. Ich bin der Meinung, dass über 90 Prozent der Bevölkerung Deutschlands für Demokratie ist!
Klar, es gibt immer links-/rechtsextremistische Spinner, aber die sind doch wirklich in der Minderheit!
Bei Landtagswahlen, wo die DVU oder REP in den Landtag gewählt werden, denke ich, dass die nur einen Sitz bekommen haben, weil viele Protestwähler diese "Parteien" gewählt haben!

Ich bin wirklich ein Freund von "Volksabstimmungen". Das ist doch wahre Demokratie!
Wenn ich dieses Jahr eine Partei wähle und in 3 Jahren es ein politisches Thema gibt, das mich persönlich betrifft, dann muss ich doch nicht mit der Meinung, der von mir gewählten Partei übereinstimmen!

Na ja, jetzt schauen wir mal, was die Niederländer entscheiden :wink: !

Gruß Tom ( der sich Volksentscheidungen schon seit Jahren wünscht )
Hallo Tom,

das sehe ich genau so wie du. Ich denke auch das die Deutschen fest in der Demokratie verankert sind.

Oft hat der "einfache Mensch" ein besseres Gespür für die Realität als irgendwelche Politikfunktionäre, die in ihrem Raumschiff Parteipolitik irgendwelchen Visionen nachgehen, aber dabei die Bodenhaftung verloren haben.

Ein Beispiel ist die schon vollzogene EU-Osterweiterung, die ja noch nicht verdaut ist, schon werden zwei neue bettelarme und zum Teil hochkorrupte Staaten wie Rumänien und Bulgarien in zwei bis drei Jahren willkommen geheißen. Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei möchte ich an dieser Stelle nicht thematisieren! :wink:

Ein großer Skandal, auch für den Gedanken der europäischen Demokratie, ist die Unterteilung der Bürger in mehrere Klassen. Die Bürger von Frankreich, Holland, Polen, etc. können über die "Europäische Verfassung" und auch über andere Fragen von Europa per demokratisches Votum entscheiden, in den Staaten mit "zweitklassigen" demokratischen Rechten treffen Parteifunktionäre, also nur die Politiker, diese elementar wichtigen Entscheidungen.

Mein Fazit, auch wenn es etwas plakativ klingt: Ein Pole hat mehr Rechte als ein Deutscher
(in Fragen der europäischen Mitbestimmung)
Gruss
Uwe
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Macianer
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Beitrag von Macianer »

Möchte auch meinen Senf dazugeben :wink:

Ich möchte gleich vorweg sagen, dass ich ein Freund des europäischen Gedankens und politisch in keine Richtung festgelegt bin. Auch halte ich die Umsetzung einer direkten Demokratie in Deutschland für nicht machbar. Was die Verfassung angeht bin ich aber kritischer.

Wenn ihr ein Grundgesetz zuhause habt, dann schlagt doch mal Artikel 146 GG auf. Dort heißt es:
[Geltung und Dauer des Grundgesetzes]
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist"

Wenn man es so sieht, ist es eigentlich eine Sauerrei bzw. Verfassungswidrigkeit, dem Volk auf diese Weise die Souveränität zu entziehen. Das darf einfach nicht sein, denn auch Politiker müssen sich an Gesetze und speziell auch an das Grundgesetz, unsere Verfassung halten.

kurze Erläuterung:
Da die europäische Verfassung über der deutschen steht, sowie beispielsweise das Bundesrecht über dem Landesrecht steht, damit also eine neue Verfassung für das "deutsche Volk" gilt, verstößt die Entscheidung unserer Politiker also eindeutig gegen Art. 146.

Klingt jetzt alles nen bissl heftig und ich steigere mich in sowas auch gerne rein, aber ich versichere, dass ich weder links - noch rechtsradikal oder überhaupt Mitglied einer politischen Partei bin; ich liebe einfach nur die Demokratie :D .

Gruß
Macianer

PS:
Ich weiß nicht, wer hier auf welcher Seite steht oder wer wie politikinteressiert ist, erlaube mir dennoch den diskreten Hinweis, dass bereits Unterschriftenlisten zwecks Volksbegehren im Umlauf sind.
Grüße
Konstantin[size=75]

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bony
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Beitrag von bony »

Macianer hat geschrieben:Da die europäische Verfassung über der deutschen steht, sowie beispielsweise das Bundesrecht über dem Landesrecht steht, damit also eine neue Verfassung für das "deutsche Volk" gilt, verstößt die Entscheidung unserer Politiker also eindeutig gegen Art. 146.
Die EU-Verfassung soll und darf das Grundgesetz jedoch nicht ersetzen. Der Artikel 146 bezieht sich damit nicht auf die EU-Verfassung.

Eine knappe Zusammenfassung zum Artikel 146 enthält folgende E-Mail aus dem Bundespräsidialamt, die im Internet "grasiert":
---Ursprüngliche Nachricht---

From: "Referat 11"
To:
Subject: Verfassung

Bundespräsidialamt Berlin, den 9.10.2002
AZ: 11-200 03-3-1/2000

Sehr geehrter Herr Schumann,

Bundespräsident Johannes Rau hat mich gebeten, für Ihre e-mail vom 3. Oktober zu danken. Wegen der Vielzahl der ihn täglich erreichenden Zuschriften kann er Ihnen leider nicht persönlich antworten, wie er es gerne täte. Ihre Frage darf ich wie folgt beantworten:

Das Grundgesetz (GG) sah bis zum Inkrafttreten des Einigungsvertrages zwei Wege zur Überwindung der Teilung Deutschlands vor. Der erste Weg führte über Art. 146 GG alter Fassung (a.F.). Danach sollte das GG seine Gültigkeit an dem Tage verlieren, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Der zweite Weg zur Wiedervereinigung führte über Art. 23 Satz 2 GG a.F. Danach konnte die DDR der Bundesrepublik Deutschland beitreten mit der Folge, dass das GG auch für das wiedervereinigte Deutschland galt.

Wie Sie wahrscheinlich wissen, hat man sich im Einigungsvertrag für den zweiten Weg entschieden. Damit ist nach herrschender Meinung in der Staatsrechtslehre Art. 146 a.F. obsolet geworden, weil sich Beitrittslösung und Verfassungsneuschöpfung gegenseitig ausschließen. Gleichwohl ist Art. 146 GG a.F. nicht gestrichen, sondern - geringfügig modifiziert - beibehalten worden. Das hat mehrere Gründe: Mit der neuen Fassung (n.F.) wollte man zum einen deutlich zum Ausdruck bringen, dass "nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands" das GG nunmehr "für das gesamte deutsche Volk gilt"; damit ist gerade der Vorbehalt aufgelöst worden, der die alte Fassung kennzeichnete. Gleichzeitig wollte man die Option offen halten, nach dem Beitritt eine neue Verfassung auszuarbeiten; zumindest hat man die Wiedervereinigung zum Anlass für eine breit angelegte Verfassungsdebatte nehmen wollen. Wie Sie sich vielleicht erinnern, ist damals eine Verfassungskommission eingesetzt worden. Nach Abschluss deren Arbeit hat es zwar keine "Totalrevision", aber doch einige bedeutsame Änderungen des GG gegeben (Gesetz zur Änderung des GG vom 27. Oktober 1994, BGBl. I S. 3146). In seiner heutigen Fassung dürfte Art. 146 GG nur noch die Bedeutung eines allgemeinen Geltungsvorbehalts haben, d.h. er dürfte als allgemeine Aussage zu verstehen sein, dass das GG eben so lange gilt, bis das gesamte deutsche Volk sich eine neue Verfassung gibt.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dr. Manfred Fischer
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Strumpfbrand
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Beitrag von Strumpfbrand »

Bitte welche negativen Erfahrungen aus dem III. Reich meint Ihr, die es gerechtfertigt haben, die direkte Demokratie in Deutschland zu verhindern? Ich sehe keine triftigen Gründe dafür!
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Uwe
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Beitrag von Uwe »

Strumpfbrand hat geschrieben:Bitte welche negativen Erfahrungen aus dem III. Reich meint Ihr, die es gerechtfertigt haben, die direkte Demokratie in Deutschland zu verhindern? Ich sehe keine triftigen Gründe dafür!
Die Ängste vor einer direkten Demokratie beziehen sich auf die letzten Jahre der Weimarer Republik, in denen u. a. auch einige Volksentscheide, die das Regieren erschwert haben, mit zum Untergang beigetragen haben.

Aber die Ursachen der Machtergreifung durch den Nationalsozialismus sind dermaßen komplex, dass die damaligen Plebiszite nur als eine von vielen Ursachen gesehen werden können. Nur durch die Kombination vieler Faktoren ging die Weimarer Republik zugrunde.
Gruss
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Beitrag von mcBrandy »

Hi

Nur ganz kurz eingeschmissen.

Die Niederländer haben auch mit NEIN gestimmt. :wink:

Gruss
Christian
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Beitrag von derSimon »

soweit ich informiert bin, ersetzt die eu-"verfassung" nicht das GG, und ist dem auch nicht übergestellt.

zur "wir-sind-nur-zahler-und-bekommen-nix-zurück-mentalität": die neu hinzugekommenen länder verpflichten sich ihre märkte für produkte der eu-länder zu öffnen. die billigen arbeitskräfte in den ost-eu-staaten sind nicht nur nachteil für hiesige arbeitslosenstatistiken, sondern auch vorteil für unternehmen, die so billiger produzieren und im weltmarkt besser dastehen, und so auch hier arbeitsplätze ggf. erhalten können.

gruß, simon.
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ihc betti menei rehtcsreibcheung zu entschgiulden
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Beitrag von Strumpfbrand »

Uwe hat geschrieben: Die Ängste vor einer direkten Demokratie beziehen sich auf die letzten Jahre der Weimarer Republik, in denen u. a. auch einige Volksentscheide, die das Regieren erschwert haben, mit zum Untergang beigetragen haben.
Ich weiß nur, dass Hitler mit keinem Volksentscheid, den er in die Wege geleitet hat, Erfolg hatte, trotz massiver Propaganda.
Uwe hat geschrieben: Aber die Ursachen der Machtergreifung durch den Nationalsozialismus sind dermaßen komplex, [...]. Nur durch die Kombination vieler Faktoren ging die Weimarer Republik zugrunde.
Da sind wir einer Meinung. Monokausal ist fast nichts.
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TomTom
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Beitrag von TomTom »

derSimon hat geschrieben: die neu hinzugekommenen länder verpflichten sich ihre märkte für produkte der eu-länder zu öffnen.
Ja, aber können die sich auch "Hoch-Preis-Produkte" aus der BRD leisten :roll: ???
die billigen arbeitskräfte in den ost-eu-staaten sind nicht nur nachteil für hiesige arbeitslosenstatistiken, sondern auch vorteil für unternehmen, die so billiger produzieren und im weltmarkt besser dastehen, und so auch hier arbeitsplätze ggf. erhalten können.
Ein Vorteil für Unternehmen ist das ganz klar! Teure deutsche Arbeiter können durch billige Arbeitskräfte aus den neuen EU-Staaten ersetzt werden. Wie soll sich das positiv auf die Arbeitsmarktsituation in Deutschland auswirken?

O.k. es werden vielleicht ein paar tausend Arbeitsplätze für Hochqualifizierte geschaffen.
Aber wieviel tausende Arbeitsplätze gehen bei Angestellten, Arbeitern, etc. verloren?

Ich kann nur hoffen, dass sich in den Vorstandsetagen der deutschen Großunternehmen noch Leute finden, die sowas wie Anstand oder Moral haben.
Aber ich glaub, da hoff ich vergebens ( siehe Deutsche Bank ) :cry:

Gruß Tom
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