O.k., dass ich einem Käufer meinen alten Marantz DVDP nach Österreich geschickt habe, obwohl der vergessen hat, das Porto für das internationale DHL Paket mit zu überweisen und ich gutgläubig dachte "o.k., die Euros kommen bestimmt noch, wenn ich ihn darauf hinweise" ... nun ja, das war ein Fehler - daraus lernt man.
Aber jetzt habe ich mit dem Verkauf meines gebrauchten Handys schon wieder eine Niete gezogen. Was für ein Rumgeiere... unmöglich. Aber nun habe ich beschlossen, dass Schluß mit lustig ist und morgen geht folgender Brief an den Käufer raus (aus Datenschutzgründen sind einige Wörter gelöscht):
Gibt es noch Anregungen, wie ich die Erfolgswahrscheinlichkeit des Briefes erhöhen könnte? Einschreiben mit Rückschein ist klar. Für das Inkasso Team Moskau reicht der Betrag wohl noch nicht.Sehr geehrter Herr XXXXXX,
Am 30.5.2005 haben Sie über die Internet Auktionsplattform e-bay unter dem Mitgliedsnamen “XXXXX“ mein gebrauchtes Siemens Handy mit Zubehör ersteigert (Auktionsnummer: XXXXXXXXX). Für die Abwicklung war in der Auktion Vorauskasse vereinbart. Neben den bei e-bay hinterlegten und für Sie einsehbaren Informationen über meine Bankverbindung habe ich Ihnen diese am 31.5.2005 zusätzlich per E-Mail mitgeteilt. Da weder eine Überweisung noch eine Antwort auf meine E-Mail vom 31.5.2005 eintraf, habe ich versucht, Sie am 6.6.2005, 18:03 Uhr, telefonisch zu erreichen. Laut Aussagen Ihrer Frau waren Sie gerade unterwegs und nicht erreichbar. Auf meine am 8.6.2005 über das e-bay System an Sie gesendete Zahlungserinnerung mit Fristsetzung zum 10.6.2005 antworteten Sie am 10.6.2005, dass Sie die Zahlung am Tag der von Ihnen gesendeten E-Mail, also am 10.6.2005, angewiesen haben. Außerdem erscheint im e-bay Transaktionssystem der von Ihnen am 10.6.2005 eingestellte Hinweis, dass Sie die Überweisung getätigt haben. Ich habe Sie in einer über das e-bay System an Sie gesendeten e-mail am 21.6.2005 darauf hingewiesen, dass bis zum 20.6.2005, Stand 22:15 Uhr, noch keine Überweisung von Ihnen bei mir angekommen ist und habe Sie darum gebeten, Ihre Überweisung auf die Richtigkeit der Bankverbindung hin zu kontrollieren. Meine Nachricht blieb unbeantwortet und es traf weiterhin keine Überweisung von Ihnen bei mir ein. Am 23.6.2005 habe ich e-bay diesen Fall offiziell als Streitfall gemeldet. Eine Antwort von Ihnen im e-bay System zur Klärung von Streitfällen ist bis zum 26.6.2005 nicht erfolgt. Ein weiterer Versuch Sie am 26.6.2005, 20:48 Uhr, telefonisch zu erreichen war erfolglos, da mir Ihr Sohn nur Ihre Abwesenheit mitteilen konnte. Leider konnte er mir nicht sagen, wann Sie wieder erreichbar sind. Ihre Frau war nach seinen Aussagen auch nicht erreichbar.
Deshalb fordere ich Sie hiermit auf, mir unverzüglich die ausstehenden 62 Euro zuzüglich 4 Euro Mahnungskostenerstattung zu überweisen. Ich setze Ihnen hierzu eine Frist bis zum
Montag, 4. Juli 2005, 12 Uhr.
Sollte bis dahin der genannte Betrag noch immer nicht auf meinem Konto (Kontonummer: XXXXXXXX, BLZ XXXXXXXX) eingetroffen sein, werde ich:
1. Sie strafrechtlich bei der Staatsanwaltschaft wegen versuchten Betruges anzeigen (mit der Meldung Ihrer nachweisbar nicht erfolgten Überweisung wollten Sie offensichtlich vorsätzlich eine Versendung der Ware unter Umgehung einer Bezahlung provozieren), und
2. Sie zivilrechtlich von meinem Anwalt zur Zahlung des oben genannten Betrags verklagen lassen.
Ich hoffe Sie sind sich bewusst, dass Sie neben dem oben genannten Betrag in diesem Fall sowohl die Kosten meines Anwalts als auch die Gerichtskosten zahlen müssen.
Mit freundlichen Grüßen,