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E-Bay: Auch als Verkäufer kann man Stress haben... :(

Hier dreht es sich um (fast) alles...
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Doc
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E-Bay: Auch als Verkäufer kann man Stress haben... :(

Beitrag von Doc »

So aus dem Bauch geschätzt würde ich sagen, dass es bei e-bay mehr schwarze Schafe unter den Verkäufern als unter den Käufern gibt. Um so ärgerlicher, wenn man als zuverlässiger und ehrlicher privater Verkäufer (mit vielleicht 10 Verkäufen pro Jahr) dann so eine Niete zieht.

O.k., dass ich einem Käufer meinen alten Marantz DVDP nach Österreich geschickt habe, obwohl der vergessen hat, das Porto für das internationale DHL Paket mit zu überweisen und ich gutgläubig dachte "o.k., die Euros kommen bestimmt noch, wenn ich ihn darauf hinweise" ... nun ja, das war ein Fehler - daraus lernt man.

Aber jetzt habe ich mit dem Verkauf meines gebrauchten Handys schon wieder eine Niete gezogen. Was für ein Rumgeiere... unmöglich. Aber nun habe ich beschlossen, dass Schluß mit lustig ist und morgen geht folgender Brief an den Käufer raus (aus Datenschutzgründen sind einige Wörter gelöscht):
Sehr geehrter Herr XXXXXX,

Am 30.5.2005 haben Sie über die Internet Auktionsplattform e-bay unter dem Mitgliedsnamen “XXXXX“ mein gebrauchtes Siemens Handy mit Zubehör ersteigert (Auktionsnummer: XXXXXXXXX). Für die Abwicklung war in der Auktion Vorauskasse vereinbart. Neben den bei e-bay hinterlegten und für Sie einsehbaren Informationen über meine Bankverbindung habe ich Ihnen diese am 31.5.2005 zusätzlich per E-Mail mitgeteilt. Da weder eine Überweisung noch eine Antwort auf meine E-Mail vom 31.5.2005 eintraf, habe ich versucht, Sie am 6.6.2005, 18:03 Uhr, telefonisch zu erreichen. Laut Aussagen Ihrer Frau waren Sie gerade unterwegs und nicht erreichbar. Auf meine am 8.6.2005 über das e-bay System an Sie gesendete Zahlungserinnerung mit Fristsetzung zum 10.6.2005 antworteten Sie am 10.6.2005, dass Sie die Zahlung am Tag der von Ihnen gesendeten E-Mail, also am 10.6.2005, angewiesen haben. Außerdem erscheint im e-bay Transaktionssystem der von Ihnen am 10.6.2005 eingestellte Hinweis, dass Sie die Überweisung getätigt haben. Ich habe Sie in einer über das e-bay System an Sie gesendeten e-mail am 21.6.2005 darauf hingewiesen, dass bis zum 20.6.2005, Stand 22:15 Uhr, noch keine Überweisung von Ihnen bei mir angekommen ist und habe Sie darum gebeten, Ihre Überweisung auf die Richtigkeit der Bankverbindung hin zu kontrollieren. Meine Nachricht blieb unbeantwortet und es traf weiterhin keine Überweisung von Ihnen bei mir ein. Am 23.6.2005 habe ich e-bay diesen Fall offiziell als Streitfall gemeldet. Eine Antwort von Ihnen im e-bay System zur Klärung von Streitfällen ist bis zum 26.6.2005 nicht erfolgt. Ein weiterer Versuch Sie am 26.6.2005, 20:48 Uhr, telefonisch zu erreichen war erfolglos, da mir Ihr Sohn nur Ihre Abwesenheit mitteilen konnte. Leider konnte er mir nicht sagen, wann Sie wieder erreichbar sind. Ihre Frau war nach seinen Aussagen auch nicht erreichbar.

Deshalb fordere ich Sie hiermit auf, mir unverzüglich die ausstehenden 62 Euro zuzüglich 4 Euro Mahnungskostenerstattung zu überweisen. Ich setze Ihnen hierzu eine Frist bis zum

Montag, 4. Juli 2005, 12 Uhr.

Sollte bis dahin der genannte Betrag noch immer nicht auf meinem Konto (Kontonummer: XXXXXXXX, BLZ XXXXXXXX) eingetroffen sein, werde ich:

1. Sie strafrechtlich bei der Staatsanwaltschaft wegen versuchten Betruges anzeigen (mit der Meldung Ihrer nachweisbar nicht erfolgten Überweisung wollten Sie offensichtlich vorsätzlich eine Versendung der Ware unter Umgehung einer Bezahlung provozieren), und

2. Sie zivilrechtlich von meinem Anwalt zur Zahlung des oben genannten Betrags verklagen lassen.

Ich hoffe Sie sind sich bewusst, dass Sie neben dem oben genannten Betrag in diesem Fall sowohl die Kosten meines Anwalts als auch die Gerichtskosten zahlen müssen.

Mit freundlichen Grüßen,
Gibt es noch Anregungen, wie ich die Erfolgswahrscheinlichkeit des Briefes erhöhen könnte? Einschreiben mit Rückschein ist klar. Für das Inkasso Team Moskau reicht der Betrag wohl noch nicht.
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derSimon
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Beitrag von derSimon »

ist zwar ärgerlich, aber warum ersparst du dir nicht noch mehr ärger und unterbreitest das angebot einem unterlegenem bieter, haust dem anderen eine neg. bewertung rein und fertig?
wenn keine rechtsschutzversicherung da ist, wäre es mir diesen aufwand nicht wert.
gruß, simon.
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*-chipmunk-*
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Beitrag von *-chipmunk-* »

hi doc,

vergiss es. das ist ein zwergenaufstand wegen 62 eur.

gruß chip
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Doc
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Beitrag von Doc »

Im Prinzip habt ihr ja recht. Hätte der Typ auch einfach nur gesagt, ätsch-bätsch, ich zahle nicht, dann wäre die Sache ja für mich gegessen gewesen. Zwischenzeitlich hatte ich sogar überlegt, dass es eigentlich gar nicht so schlecht wäre, das S55 als Zweithandy zu behalten (beim S65 hat die Beleuchtung angefangen zu flackern und wenn das mal in die Reparatur müsste...) - aber sich als Käufer einfach stumm stellen... und er hat dann ja gesagt, er hätte überwiesen - da kann ich das Handy ja gar nicht weiter verkaufen... Elend...die 62 Euro sinds tatsächlich nicht wert. Aber mittlerweile fühle ich mich von diesem Typen ans Bein gepinkelt und nun ja: "Nobody fucks with Benny the Cop" (Ich heisse zwar weder Benny noch bin ich Polizist, aber der Spruch bringt es auf den Punkt).

Wenigstens konnte ich mehrere Streitfälle sammeln und heute "abarbeiten". Jetzt habe ich nämlich in den letzten Stunden noch eine Mahnung mit Fristsetzung für ein anderes Unternehmen geschrieben - da geht es immerhin um 69 Euro :wink: , die ich gezahlt habe, aber wo ich noch keine Ware gesehen habe. Da deren Homepage mittlerweile verschwunden ist, befürchte ich aber, dass sie Pleite gegangen sind :cry: . Trotzdem würde ich mich auch da ans Bein gepinkelt fühlen, da man mir das wenigstens hätte sagen können (Sch... auf die 69 Euro - aber mich im Ungewissen zu lassen... :evil: ) - und ich maile mich schon LANGE mit denen. Wenns vom Unternehmen nichts mehr gibt, kralle ich mir aus Prinzip die Person mit der ich kommuniziert habe privat über Durchgriffshaftung... wenn sie mir vorsätzlich Schwachsinn erzählt hat, sollte das problemlos möglich sein.... to be continued... :wink:

"Nobody fucks with Benny the Cop" :twisted:

Vielleicht steckt in mir auch nur ein Anti-Held a la Don Quijote... :wink:
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hawkeye
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Beitrag von hawkeye »

Hallöchen,
Ich finde das gut, was Du machst. Man soll sich einfach nicht ver*****en lassen.

Mir ist soetwas schon zweimal passiert, einmal als Käufer (da war die Ware plötzlich im Umzug verloren gegangen) und einmal als Verkäufer (hat mich weiter nicht interessiert). Eigentlich hätte ich da weiter vorgehen sollen.
Tu was Du kannst! Wenn es sich machen läßt, auch über Deinen Anwalt.
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LogicFuzzy
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Beitrag von LogicFuzzy »

Nach anfänglichem eBay-Fieber bin ich inzwischen wesentlich zurückhaltender mit Kaufen und Verkaufen geworden. Man hört viel von derartigen Ärgernissen mit eBay und da fehlt mir jegliche Lust dazu. Alleine die Zeit, um solch einen Brief aufzusetzen, erstattet einem kein Mensch.
An deiner Stelle würde ich an den nächsten unterlegen Bieter verkaufen, einen ordentlichen Blues auf Nubert Boxen hören und die Sache vergessen. Wegen 62 Euro lohnt sich der Aufwand nicht.
Gruß LogicFuzzy
NuVero 140, XTZ A-300 Class-D Endstufe an Denon AVR X3400H, dazwischen: Palmer PLI-03 (Trennüberträger), Dynavox Verstärkerumschalter,
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(Siehst Du Deinen Chef im Moore winken, wink zurück und lass ihn sinken...)
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Blap
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Beitrag von Blap »

Moin Doc,

es wird nicht viel bringen ein Fass deswegen aufzumachen. Ich kann deinen Ärger gut nachvollziehen, aber es erscheint nervenschonender die Sache unter "ärgerlicher Zwischenfall" abzulegen.

Nicht zu vergessen bei eBay Ärgernissen, ist der dritte Faktor im Bunde: Die Transportunternehmen. Vor kurzem habe ich einen Verstärker verkauft, der Käufer hat umgehend überwiesen. Ich habe das neutrale Paket umgehend zur Post gebracht.

Nach etwas über einer Woche meldet sich der Käufer bei mir, wo denn das Paket bleiben würde!? Daraufhin habe ich den Käufer angerufen, und ihm mitgeteilt, wann ich das Paket aufgegeben habe. Anschrift korrekt, eigentlich sollte alles reibungslos ablaufen. Ergo habe ich bei DHL nachgefragt, wo das Paket denn nun abgeblieben sei. Man teilte mir mit, es würde eine Unterschrift vorliegen. Der Empfänger konnte mir glaubhaft versichern, keine Unterschrift geleistet zu haben. Also habe ich einen Nachforschungsantrag gestellt. Dieser wurde lapidar damit abgetan, es würde eine Unterschrift vorliegen. Nun ist Widerspruch eingelegt, mal sehen was daraus wird.

Sehr erfreulich war auch ein Gespräch mit der Hotline:

Das Blap: Der Empfänger hat mir glaubhaft versichert, keine Unterschrift geleistet zu haben.

DHL-Hotline: Es liegt aber eine Unterschrift vor.

Das Blap: Aber nicht vom Empfänger. Daher bat ich bereits um Nachforschung.

DHL-Hotline: Wenn eine Unterschrift vorliegt, ist die Sache für uns erledigt.

Das Blap: Das bedeutet also, wenn ich für den Nachbarn ein Paket annehme, und mit seinem Namen quittiere, sacke ich mir das Paket ein, und der Empfänger hat Pech gehabt!?

DHL-Hotline: Das kann man so nicht sagen...

:evil: :evil: :evil: :evil: :evil:
Ich bin zwar ein Radikaler, aber mehr noch bin ich ein Lüstling! (Lady Snowblood 2: Love Song of Vengeance)
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bullet
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Beitrag von bullet »

hallo,ja. ja DHL habe bei DHL auch vier mal schlechte erfahrunge gemacht,besser mit UPS geht ohne prob. :wink:
Denon 3805 , Denon 2800MK 2, 2x Front nuWave 8 / ATM, Center CS-4 , 2x Rear RS-5 ...
mralbundy

Beitrag von mralbundy »

Frage @dasblap :wink:

Mal ganz blöd :oops: gefragt:

warum hast Du denn die Hotline-Tussi nicht nach dem Namen des Unterschreibenden gefragt ?
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Blap
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Beitrag von Blap »

mralbundy hat geschrieben:Frage @dasblap :wink:

Mal ganz blöd :oops: gefragt:

warum hast Du denn die Hotline-Tussi nicht nach dem Namen des Unterschreibenden gefragt ?
Das habe ich natürlich gemacht. Von der "Unterschrift" habe ich inzwischen sogar den Scan hier. Es hat jemand mit dem Namen des Empfängers unterschrieben, und den Anfangsbuchstaben eines nicht passenden Vornamens dahinter gesetzt. Auf dem Ausdruck von DHL ist aber auch vermekt, dass nicht der Empfänger persönlich angenommen hat, sondern eine dritte Person.

Grundsätzlich wäre ich überaus skeptisch, aber nach diversen Telefonaten mit dem Käufer, bin ich mir absolut sicher, dass dieser seriös ist.

Mit dem Widerspruch habe ich DHL dazu aufgefordert, den Auslieferungsfahrer unter die Lupe zu nehmen, und vom Empfänger eine eidesstattliche Versicherung abzuverlangen, die dieser auch bereit ist zu leisten.
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