also ich vertraue da auf die offizielle Bekanntmachung und spare mir das.Klaus-Bärbel hat geschrieben:-der Belegverzicht bei vielen Dingen - hier wäre ich allerdings auch Vorsichtig. Die Willkür mancher Finanzbeamter wird sicherlich dazu führen, dass man den einen oder anderen Beleg nachreichen muss etc. Lieber alles mitschicken.
Bei uns stand in der Zeitung, dass die Steuererklärungen (ELSTER wohl sowieso und hier in Sachsen-Anhalt auch die Papierversion) ohne Nachprüfung durch die EDV gejagt und nur Einzelfälle, die der Computer nach irgendeinem Schema herausfischt, von Hand nachgeprüft werden.Elster hat geschrieben:Bei einer Abgabe der Einkommensteuererklärung über ELSTER wird auf die Einreichung von Belegen, soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtend einzureichen sind, grundsätzlich verzichtet. Gesetzlich vorgeschriebene Belege sind z.B. Lohnsteuerkarte, Spendenbescheinigungen, übrige Steuerabzugsbescheinigungen, Unterlagen zur Steuererklärung nach § 60 EStDV. Die Belege müssen aber dennoch aufbewahrt werden und sind dem Finanzamt auf Verlangen nachträglich vorzulegen.
Mit internetten Grüßen
Gerald Vogt