Guter Einwurf. Warum bin ich nicht selber drauf gekommen?Atze hat geschrieben:kaine hat geschrieben:Hi Michael,
so einfach ist es leider nicht..........der Verkäufer muß für einen korrekte Verpackung sorgen,
und die hab ich ja laut GLS nicht verwendet. Also haben die die Haftung abgelehnt, der Käufer
möchte aber die Hälfte vom Betrag der Lautsprecher (590 Euro). wegen Wertminderung. Übringens
ätte ich auch gerne auf den Anwalt verzichet, ging aber leider nicht mehr, weil er mich schon verklagt hat
Wieso eigentlich eine Wertminderung? Ich denke die Speaker sind defekt, dann will ich die auch nicht für die Hälfte kaufen. Oder warum sollte ich für Boxen die nicht gehen noch 590€ bezahlen, mir ist da irgendwie komisch bei.
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Lautsprecher beim Transport beschädigt
Sie beobachten Dich.....
.....und Du bemerkst es nicht......
......es ist alles noch viel schlimmer als gedacht......
..............ein Alptraum.............
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..............ein Alptraum.............
Zwischen einem wirtschaftlichen Totalschaden und leichten optischen Mängeln gibt es eine enorme Spannbreite an möglichen Schadenshöhen, die sich zudem unterschiedlich abwickeln lassen. Es ist nicht unüblich, daß deutliche Mängel durch relativ hohe Abschläge reguliert werden.Atze hat geschrieben:Wieso eigentlich eine Wertminderung? Ich denke die Speaker sind defekt, dann will ich die auch nicht für die Hälfte kaufen. Oder warum sollte ich für Boxen die nicht gehen noch 590 bezahlen, mir ist da irgendwie komisch bei.
greetings, Keita
Ich habe mit GLS bisher nur schlechte Erfahrungen gemacht. Sehr dreist war folgendes: Lieferant schickt über GLS.
Das Paket wurde, weil ich nicht zu Hause war, bei einer anderen Hausnummer (statt 1 b bei Hausnummer 28! ) abgegeben. Ich bekam als Wurfzettel die Nachricht, ich könne es da abholen. Ich gehe recht sauer dahin und dort weiß niemand von einem Päckchen.
Ergebnis: Lieferant mußte die Vorrauszahlung mir wieder rückerstatten.
Da dies nur eines der Ärgernisse mit GLS war, lehne ich jede Lieferung über GLS grundsätzlich ab und verzichte eher auf einen Kauf.
Übrigens: Der Verkäufer haftet bis zur Annahme der Ware durch den Empfänger. Wie der Verkäufer mit der Spedition einig wird, ist seine Sache. Die richtige Verhaltensweise des Käufers wäre gewesen, die Annahme wegen unsachgemäßen Transports zu verweigern (von der Pritsche werfen), das gleiche wegen offensichtlich stark beschädigter Verpackung. Dann wäre die GLS zur Haftung gegenüber dem Verkäufer verpflichtet. Hier gilt die Annahme, daß die GLS beim Empfang der Ware vom Verkäufer, die Verpackung auf Schäden zu prüfen hat und Pakete die äußere Schäden haben erst gar nicht annimmt.
Schwieriger wird es, wenn die Verpackung unbeschädigt ist und die Ware dennoch beschädigt ist. Ratsam ist es, bei zumindest höher wertigen Waren, die Kartons mit einem Zeugen zu öffnen. Unabdingbar ist es aber den Verkäufer umgehend schriftlich zu benachrichtigen. Im Grundsatz bleibt aber der Verkäufer in der Verantwortung, wie oben schon geschildert. Hier ist der der eine Rechtschutzversicherung hat auf der glücklichen Seite.
Das Paket wurde, weil ich nicht zu Hause war, bei einer anderen Hausnummer (statt 1 b bei Hausnummer 28! ) abgegeben. Ich bekam als Wurfzettel die Nachricht, ich könne es da abholen. Ich gehe recht sauer dahin und dort weiß niemand von einem Päckchen.
Ergebnis: Lieferant mußte die Vorrauszahlung mir wieder rückerstatten.
Da dies nur eines der Ärgernisse mit GLS war, lehne ich jede Lieferung über GLS grundsätzlich ab und verzichte eher auf einen Kauf.
Übrigens: Der Verkäufer haftet bis zur Annahme der Ware durch den Empfänger. Wie der Verkäufer mit der Spedition einig wird, ist seine Sache. Die richtige Verhaltensweise des Käufers wäre gewesen, die Annahme wegen unsachgemäßen Transports zu verweigern (von der Pritsche werfen), das gleiche wegen offensichtlich stark beschädigter Verpackung. Dann wäre die GLS zur Haftung gegenüber dem Verkäufer verpflichtet. Hier gilt die Annahme, daß die GLS beim Empfang der Ware vom Verkäufer, die Verpackung auf Schäden zu prüfen hat und Pakete die äußere Schäden haben erst gar nicht annimmt.
Schwieriger wird es, wenn die Verpackung unbeschädigt ist und die Ware dennoch beschädigt ist. Ratsam ist es, bei zumindest höher wertigen Waren, die Kartons mit einem Zeugen zu öffnen. Unabdingbar ist es aber den Verkäufer umgehend schriftlich zu benachrichtigen. Im Grundsatz bleibt aber der Verkäufer in der Verantwortung, wie oben schon geschildert. Hier ist der der eine Rechtschutzversicherung hat auf der glücklichen Seite.
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Ach übrigens:
Was, wenn der vermeintlich grobe Umgang mit den Kartons frei erfunden war?
Marke: "Karton ein bisschen rumkicken und einen auf Absender-hat-schlecht-verpackt machen", um den Preis zu drücken?
Schließlich ist ein Rechtsanwaltschreiben noch keine Gewähr dafür, dass das alles tatsächlich passiert ist.
Was, wenn der vermeintlich grobe Umgang mit den Kartons frei erfunden war?
Marke: "Karton ein bisschen rumkicken und einen auf Absender-hat-schlecht-verpackt machen", um den Preis zu drücken?
Schließlich ist ein Rechtsanwaltschreiben noch keine Gewähr dafür, dass das alles tatsächlich passiert ist.
Ich denke der manchmal etwas ruppige Umgang mit Packeten betrifft letztlich alle Transportunternehmen.
Ich habe mit GLS bisher nur gute Erfahrungen gemacht, genauso mit UPS und DPD.
Weniger begeistert bin ich von Hermes und der guten alten Post...
Hermes hat schön öfter Sendungen irgendwo abgegegben und die Post ist einfach nur teuer und langsam....
Gruß
te
Ich habe mit GLS bisher nur gute Erfahrungen gemacht, genauso mit UPS und DPD.
Weniger begeistert bin ich von Hermes und der guten alten Post...
Hermes hat schön öfter Sendungen irgendwo abgegegben und die Post ist einfach nur teuer und langsam....
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Think Big!
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Ohne dem widersprechen zu wollen:te hat geschrieben:Ich habe mit GLS bisher nur gute Erfahrungen gemacht, genauso mit UPS und DPD.
Weniger begeistert bin ich von Hermes und der guten alten Post...
Hermes hat schön öfter Sendungen irgendwo abgegegben und die Post ist einfach nur teuer und langsam....
Wenn jemand schlechte/gute Erfahrungen mit der großen Firma "XY" gemacht hat, dann lags vielleicht auch an "dem einen Mitarbeiter", der die Ware ausgeliefert hat.
Das einzige, was da ein Unternehmen gegen tun kann, ist Testsendungen versenden oder sowas.