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Malcolm
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Beitrag von Malcolm »

Und von dem Spiel gibt es auch eine Demo, in der man die wesentlichen Spielmerkmale kennenlernt.
.. und die Demo erschien etwa 3 Monate NACH dem Release. Und wir haben ein Game gesucht das wir auf ner LAN zocken wollten. Und das war mit Earth- in der ersten Version- absolut unmöglich.
Also wie testen? Was tun? Da gibts nur noch eins: Solche Spiele (ohne rechtzeitige Demo & Buggy) einfach meiden und gar nicht mehr spielen... fertig. Die "Abmahnung" über 200€ ist (rechtlich) okay, aber ein schlechtes Gewissen hab ich dadurch trotzdem nicht. Dann gehts halt ab jetzt wieder in die Videothek zum Spiele testen... schade! Denn die haben halt bei weitem nicht alle interessanten. Und 50€ gebe ich nicht blind aus- da kaufe ich mir lieber 5-10 gute CDs für! 8)
Da hab ich länger Spaß dran als an einem Buggy Computergame :wink:
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Koala
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Beitrag von Koala »

Mayday21 hat geschrieben:Damit hast Du zwar Recht, aber man könnte auch so argumentieren:
Ich als Nutzer habe diese Datei ja ebenfalls unter diesem Namen heruntergeladen oder wenigstens angeboten.
Den Nachweis, daß Du diese Datei heruntergeladen hast, läßt sich nur schwerlich ohne Eingriff in den Datenverkehr erbringen und dieser setzt einen richterlichen Beschluß voraus, der wiederum nicht bei derartigen Delikten im kleinen Maßstab ergehen dürfte.
Warum sollte ich genau diesen Namen wählen, wenn ich eigentlich eine ganz andere Datei lade/anbiete?
Bspw. um die Untauglichkeit der Vorgehensweise seitens Logisteps darzulegen ;) Natürlich kann der Schuß nach hinten losgehen, wenn man es tatsächlich so handhaben würde, für einen Empfänger einer Abmahnung wäre das aber ein möglicher Ansatzpunkt, um eine negative Feststellungsklage anzustreben.
Und stellt die Verwendung des Namens nicht auch schon eine Verletzung dar?
Nicht, wenn Du nicht die geschützten Warenklassen der Marke "Earth 2160" verletzt, es könnte sich ja bspw. um ein Manuskript über den prognostizierten Zustand des globalen Klimas im Jahre 2160 handeln :mrgreen:

greetings, Keita
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Malcolm
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Beitrag von Malcolm »

Nachdem ich den Betrag "unter Vorbehalt" gezahlt habe kam heute neue Post ins Haus:
Ich soll auf jeden Vorbehalt verzichten etc., ansonsten drohen "die" mit weiteren rechtlichen Schritten! Das ist eine riesen Sauerei! Fristen setzen in denen man nicht handeln kann (7 Tage, abzüglich Post von "Denen" zu mir, abzüglich Post zurück).
Wenn das so weiter geht gehe ich doch noch vor Gericht! Auf jeden Fall werde ich wohl einen Anwalt konsultieren und eine Gegenklage anstreben. Ich lasse mich doch nicht im Vorfeld als "unmündig" abstempeln und trete alle meine Rechte ab! Manchmal zweifel ich am deutschen Rechtssystem, vor allem wenns um Internetrecht geht.
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Homernoid

Beitrag von Homernoid »

Malcolm hat geschrieben:Nachdem ich den Betrag "unter Vorbehalt" gezahlt habe kam heute neue Post ins Haus:
Ich soll auf jeden Vorbehalt verzichten etc., ansonsten drohen "die" mit weiteren rechtlichen Schritten! Das ist eine riesen Sauerei! Fristen setzen in denen man nicht handeln kann (7 Tage, abzüglich Post von "Denen" zu mir, abzüglich Post zurück).
Wenn das so weiter geht gehe ich doch noch vor Gericht! Auf jeden Fall werde ich wohl einen Anwalt konsultieren und eine Gegenklage anstreben. Ich lasse mich doch nicht im Vorfeld als "unmündig" abstempeln und trete alle meine Rechte ab! Manchmal zweifel ich am deutschen Rechtssystem, vor allem wenns um Internetrecht geht.
Ehrlich gesagt kannst Du aber froh sein, so billig weggekommen zu sein. Ich würde es darauf beruhen lassen, da Du nicht direkt im Recht bist. Es sei denn, Du kannst eindeutig nachweisen, dass Du nix auf Deinem PC hast / hattest.
Allerdings sollte zumindest die Gegenseite auch die übliche 2 Wochen Frist einhalten. P.S. Es gilt meist der Poststempel als Zeit. ;)
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Koala
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Beitrag von Koala »

Der erste Schritt bei einer Abmahnung sollte immer der Gang zum Rechtsbeistand sein und nicht zur eigenen Hausbank. Durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung erkennst Du AFAIR den Sachverhalt als korrekt an, wodurch Du für das weitere Vorgehen schlechte Karten haben dürftest, ob sich ein Rechtsstreit um die 150 EUR Honorar lohnt, wage ich zu bezweifeln...

greetings, Keita
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Malcolm
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Beitrag von Malcolm »

Ehrlich gesagt kannst Du aber froh sein, so billig weggekommen zu sein. Ich würde es darauf beruhen lassen, da Du nicht direkt im Recht bist. Es sei denn, Du kannst eindeutig nachweisen, dass Du nix auf Deinem PC hast / hattest.
Was? Ich dachte ich bin unschuldig bis die Schuld bewiesen ist- nicht andersherum!

Des weiteren liegt das "Verbrechen" dermaßen lange zurück, dass nichtmal mehr der Rechner von damals existiert. Und hier im Netzwerk laufen 3 Rechner, auf die 10 Personen zugriff haben...

Des weiteren, was heißt hier "so billig" dabei?
Wir reden hier von über 40.000 Abmahnungen!
40.000 x 150, für einen vorgefertigten Antrag, der nur 1x geschrieben wurde!
Das heißt: Millionen Einnahmen für die Anwälte, und das mit dem geringsten Aufwand! Das würde ich nicht als "billig" abstempeln. In Anbetracht der "Massenpost" wären selbst 100€ schon sehr teuer.
Viele schöne Sachen
Homernoid

Beitrag von Homernoid »

Malcolm hat geschrieben:
Ehrlich gesagt kannst Du aber froh sein, so billig weggekommen zu sein. Ich würde es darauf beruhen lassen, da Du nicht direkt im Recht bist. Es sei denn, Du kannst eindeutig nachweisen, dass Du nix auf Deinem PC hast / hattest.
Was? Ich dachte ich bin unschuldig bis die Schuld bewiesen ist- nicht andersherum!

Des weiteren liegt das "Verbrechen" dermaßen lange zurück, dass nichtmal mehr der Rechner von damals existiert. Und hier im Netzwerk laufen 3 Rechner, auf die 10 Personen zugriff haben...

Des weiteren, was heißt hier "so billig" dabei?
Wir reden hier von über 40.000 Abmahnungen!
40.000 x 150, für einen vorgefertigten Antrag, der nur 1x geschrieben wurde!
Das heißt: Millionen Einnahmen für die Anwälte, und das mit dem geringsten Aufwand! Das würde ich nicht als "billig" abstempeln. In Anbetracht der "Massenpost" wären selbst 100€ schon sehr teuer.
Du hast quasi es eben gerade zugegeben. ;)
Ansonsten kannst Du ja vorgehen, mehr als das Beschlagnahmen der Rechner kann nicht passieren und dessen Auswertung. ;)

P.S. Razorback 2 ist wech vom Fenster ;)
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Malcolm
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Beitrag von Malcolm »

Ansonsten kannst Du ja vorgehen, mehr als das Beschlagnahmen der Rechner kann nicht passieren und dessen Auswertung.
Doch. Die Gerichtskosten trägt der Beklagte.
Die Kosten der Staatsanwaltschaft für die Ermittlung der IPŽs (viele 100.000€) trägt der Steuerzahler...
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Homernoid

Beitrag von Homernoid »

Malcolm hat geschrieben:
Ansonsten kannst Du ja vorgehen, mehr als das Beschlagnahmen der Rechner kann nicht passieren und dessen Auswertung.
Doch. Die Gerichtskosten trägt der Beklagte.
Die Kosten der Staatsanwaltschaft für die Ermittlung der IPŽs (viele 100.000€) trägt der Steuerzahler...
Ja. Schlimm was. So vieles muss der Steuerzahler bezahlen. Die Nutten der Bonzen, die Freiflüge der Politiker. Ist halt nicht gerecht das Leben. ;)
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Malcolm
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Beitrag von Malcolm »

Ja. Schlimm was. So vieles muss der Steuerzahler bezahlen. Die Nutten der Bonzen, die Freiflüge der Politiker. Ist halt nicht gerecht das Leben.
Bei Dir klingt das ganze so nach Ironie...
Wenn ich aber höre dass jemand mit 6.000.000€ auf dem Konto jeden Monat über 15.000€ + auf dem Konto hat, und das NACH Steuert etc., da dreht sich mir echt der Magen rum.
Wo Geld ist kommt noch mehr hin... und das wird leider auch nicht besser :(
Und als "Otto-Normal-Verbraucher" ist man quasi immer der Dumme. Viel Zinsen gibts dann halt nicht- ausser man ist im Minus. Dafür hat man (als Student wie ich z.B.) schnell Geldsorgen wegen 200€, die natürlich dann innerhalb von 3 Tagen bezahlt werden sollen und das am Monatsende :!:
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