Das ist aus guten Grund so:Tyger hat geschrieben:Andererseits sollte man als Kunde auch durchaus rechtfertigen können, warum einem Produkt X nicht gefällt. Immerhin trägt die Kosten für eine Rückholung der Versender/Verkäufer. Warum der Gesetzgeber dieses so verlangt, ist mir schleierhaft..... Rücknahme des Artikels ja - volles Agreement. Aber wenn ich mir (als Kunde) etwas blind bestelle und es doch nicht haben will - ist das doch eigentlich nicht das Problem des Verkäufers.... Zumindestens eine Kostenteilung wäre fair (Ich persönlich - als Kunde - wäre auch bereit, die Kosten für die Rücksendung zu tragen, wenn ich schon zu faul bin, mir vor Ort das Gerät anzusehen und erst dann bestelle, wenn ich mir sicher bin es auch haben zu wollen).
Nubert will flächendeckend anbieten, ohne überall Filialen aufmachen zu wollen/können.
Wenn mir einer einen Lautsprecher anbietet, will ich den vorher probehören können. Kann der Verkäufer mir das nicht bieten, muss er sich was anderes ausdenken.
Der Gesetzgeber hat diese Regelungen so getroffen, um den Verbraucher zu schützen.