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Ebay Problem(chen)...

Hier dreht es sich um (fast) alles...
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$Micha$
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Ebay Problem(chen)...

Beitrag von $Micha$ »

Hi Jungs.

Ich hab folgendes Problemchen:

Hab ein Päckchen im Wert von 15 Euro verschickt und der Käufer sagt, das Päckchen wäre nicht angekommen.

Hatte das schon mal jemand von Euch ?

Irgendwie hab ich das Gefühl, das er das Paket hat...


Jetzt hab ich im Ebayforum gelesen, das das Risiko beim unversicherten Versand auf den Käufer übergeht.
Aaaber was bringt mir das wenn ich ne schlechte Bewertung kassiere.

Was würdet Ihr tun ?
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imacer
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Beitrag von imacer »

Bisher trat es einmal auf, das ein Päckchen (angeblich) nicht ankam.
Habe dann auf Kulanz die Hälfte des Wertes zurücküberwiesen.
Seitdem stelle ich es dem Käufer frei ob er das Porto für ein Päckchen oder ein Paket zahlen möchte und wenn es nicht ankommt ist es "sein Pech", wenn er sich für das Päckchen entschieden hat.
Mehr als es bei der Post abgeben kann ich nicht und wer die 2-3 Euro unbedingt sparen möchte, muss halt das Risiko tragen.
Alternativ müsste man einen anderen Versandweg wählen, bei dem man einen Einlieferungsnachweis ausgestellt bekommt, auch bei Päckchen.
Gibt es sowas bei Hermes zB, oder bekommt man da auch nichts in die Hand bei Aufgabe eines Päckchens?

imacer
Gianni
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Re: Ebay Problem(chen)...

Beitrag von Gianni »

Hi,
$Micha$ hat geschrieben: Hab ein Päckchen im Wert von 15 Euro verschickt und der Käufer sagt, das Päckchen wäre nicht angekommen.

Hatte das schon mal jemand von Euch ?

Irgendwie hab ich das Gefühl, das er das Paket hat...
das nächste Mal versendest Du Pakete so wie es sich gehört, nämlich so, dass der Empfänger beim Postbote unterschreiben muss, bevor er die Sendung entgegennehmen darf.
Was würdet Ihr tun ?
Mich bei Gott beschweren...

Gruss, Gianni
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JensII
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Beitrag von JensII »

Jetzt weiß ich wofür ich das mache:

Kommt aus dem BGB:
§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Das besagt, dass der Käufer für einen Verlust haften muss, wenn du das Paket ordnungsgemäß bei der Post abgegeben hast. Dir kann man also nur etwas, wenn ein Fehler deinerseits Nachzuweisen ist.

Wie lange ist das denn her, ab und zu braucht die Post ja auch mal länger!
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Beitrag von Domer »

JensII hat geschrieben: Das besagt, dass der Käufer für einen Verlust haften muss, wenn du das Paket ordnungsgemäß bei der Post abgegeben hast. Dir kann man also nur etwas, wenn ein Fehler deinerseits Nachzuweisen ist.

Wie lange ist das denn her, ab und zu braucht die Post ja auch mal länger!
Wenn Du z.B das Päckchen mit deiner Freundin gepackt hast und dann mit ihr zusammen zur Post gebracht hast, kann er dir nüscht. Spreche da aus Erfahrung.

Anstatt Freundin kann es auch Person xy gewesen sein.

Dom
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JensII
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Beitrag von JensII »

Ein Kassenbon von der Post sollte da auch schon ein bischen was bringen. Auch wenn der ja nicht aussagekräftig ist.
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Beitrag von bony »

Hi,

wurde ja eigentlich schon alles erwähnt:
Sobald du das Päckchen bei der Post abgegeben hast, und einen Zeugen hast, dass du zur Post gegangen bist, geht dich das eigentlich nichts mehr an.
Falls du dich mit dem Käufer nicht einigen kannst, musst du wohl auch eine aus deiner Sicht ungerechtfertigten Bewertung einstecken, kannst sie aber kommentieren.
Ich biete auch immer mehrere Versandoptionen. Bei Hermes kostet ein Päckchen 3,90 EUR, ist versichert und man kann den Versandweg sogar im Internet nachverfolgen.
Bei großen Sachen bis 30 kg innerhalb Deutschlands bietet sich das DHL ePaket für 9,90 EUR an.
Bei schwereren Sachen und europaweit scheint mir GLS-Germany recht günstig zu sein.

Gruß
Christoph
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boddeker
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Beitrag von boddeker »

Moin,

aus genau diesem Grund veschicke ich grundsätzlich nur noch als Paket.

Wenn der Käufer dich tatsächlich linken will musst du, so oder so, mit einer schlechten Bewertung rechnen. Für den schlimmsten Fall kannst du dann an ebay rantreten, die Sachlage schildern, und die negative Beurteilung löschen lassen.

Grüsse
boddeker
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$Micha$
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Beitrag von $Micha$ »

boddeker hat geschrieben:Moin,

aus genau diesem Grund veschicke ich grundsätzlich nur noch als Paket.

Wenn der Käufer dich tatsächlich linken will musst du, so oder so, mit einer schlechten Bewertung rechnen. Für den schlimmsten Fall kannst du dann an ebay rantreten, die Sachlage schildern, und die negative Beurteilung löschen lassen.

Grüsse
boddeker
Man kann die negative Bewertung löschen lassen :?:
Mayday21
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Beitrag von Mayday21 »

$Micha$ hat geschrieben:Man kann die negative Bewertung löschen lassen :?:
Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Das ist leider nicht so einfach.
Im Allgemeinen aber eher nicht.
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