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Verwandtschaftsbeziehung bei Scheidung
- BlueDanube
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Grundsätzlich ist die Sache ja sehr einfach:
Man ist mit jemanden nur dann verwandt, wenn man gemeinsame Vorfahren hat (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern,....).
Mit angeheirateten Personen ist man verschwägert.
In diesem Fall....
Ähnlich ist es, wenn die Tante ein Kind in die Ehe mit Deinem Onkel eingebracht hat - dann ist das Kind einem ehelichen Kind gleichgestellt, wenn es vom Onkel adoptiert wird, sonst nicht.
Man ist mit jemanden nur dann verwandt, wenn man gemeinsame Vorfahren hat (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern,....).
Mit angeheirateten Personen ist man verschwägert.
In diesem Fall....
....kommt es darauf an, ob der Onkel das Kind als sein eigenes anerkannt hat (bei der Geburt muss ja der leibliche Vater angegeben werden). Wenn der Onkel einen Vaterschaftstest macht und das Ergebnis als Scheidungsgrund nimmt, ist das Kind nicht mit Dir verwandt - außer die Tante wurde von Deinem Vater oder Deinem Bruder geschwängert.....Bravado hat geschrieben:Spannender wäre es, wenn die Tante ein Kind von einem anderen Mann bekommt bevor sie von dem Onkel geschieden wird. Dann wäre der Nachwuchs rein rechtlich gesehen ein Cousin.
Ähnlich ist es, wenn die Tante ein Kind in die Ehe mit Deinem Onkel eingebracht hat - dann ist das Kind einem ehelichen Kind gleichgestellt, wenn es vom Onkel adoptiert wird, sonst nicht.
Gruß
BlueDanube
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BlueDanube
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ok, ich verstehe. Demnach handelt es sich in keinem Fall um meinen Cousin.
Weil Du die Adoption ansprichst:
Wenn nun mein Cousin, der über meinen Onkel mit mir verwandt ist, von einem anderen Vater adoptiert wird, ist er dann nicht mehr mein Cousin?
Weil Du die Adoption ansprichst:
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- Bravado
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Zu 1.)Mayday21 hat geschrieben: Gleich die nächsten Fragen:
1. Wäre es mein Cousin, wenn meine Tante (noch) mit meinem Onkel verheiratet wäre, das Kind aber nachweisbar von einem anderen Mann stammen würde?
2. Bliebe besagte Tante meine Patentante, wenn sie geschieden wären?
Wenn Dein Onkel die Vaterschaft akzeptiert ist das Kind IMO Dein Cousin.
De facto aber kein Blutsverwandter.
zu 2.)
Eine Patenschaft ist eine kirchliche/persönliche Sache
Jeder kann Pate sein - völlig unabhängig von Verwandtschaftsbeziehungen.
Wenn ich das richtig weiß, wird mit der Adoption der andere Mann Vater des Kindes - mit allen Rechten und Pflichten. Man kann nicht 2 Väter haben (vor dem Gesetz).Mayday21 hat geschrieben:ok, ich verstehe. Demnach handelt es sich in keinem Fall um meinen Cousin.
Weil Du die Adoption ansprichst:
Wenn nun mein Cousin, der über meinen Onkel mit mir verwandt ist, von einem anderen Vater adoptiert wird, ist er dann nicht mehr mein Cousin?
Es bestünde also rechtlich gesehen dann kein Verwandtschaftsverhältnis mehr (kann eine Rolle spielen wenn es um Erbangelegenheiten geht).
Wenn der Onkel aber der leibliche Vater ist, dann ist das Kind Dein Blutsverwandter.
Das ganze Thema zerfällt halt in einen rechtlichen und einen - ich sag mal - "gelebten" Bereich.
Wenn ich einen guten Draht zu der Frau hätte, bliebe sie für mich auch nach einer Scheidung meine "Tante".
Insofern hat Homernoid recht.
Sein Hinweis ging allerdings komplett an Deiner Fragestellung vorbei.
All nu
Welcher "Hinweis"?
Geht es hier um rein rechtliche Sachen oder um beziehungstechnische Sachen.
Bei ersterem wäre tatsächlich was zu klären, bei letzterem wäre es mir sch... egal, wer da was ist...
Ich kann mich zumindest mit den ganzen Begriffen nicht anfreunden, warum auch. Wenn ich Kontakt zu wem haben will, isses mir schnurz, wer was ist. Wenn es umŽs Erbe oder rein rechtliches geht, dann gibtŽs da sicher Fachleute, die das besser klären können als wir.
Geht es hier um rein rechtliche Sachen oder um beziehungstechnische Sachen.
Bei ersterem wäre tatsächlich was zu klären, bei letzterem wäre es mir sch... egal, wer da was ist...
Ich kann mich zumindest mit den ganzen Begriffen nicht anfreunden, warum auch. Wenn ich Kontakt zu wem haben will, isses mir schnurz, wer was ist. Wenn es umŽs Erbe oder rein rechtliches geht, dann gibtŽs da sicher Fachleute, die das besser klären können als wir.
@Bravado:
Danke
@Homernoid:
Natürlich geht es um den rechtlichen Aspekt.
Bei einem persönlichen Aspekt würde ich doch kein Forum befragen, weil es - wie das Wort zum Ausdruck bringt - persönlich ist.
Wie ich mit wem umgehe, das muß ich schon selber wissen.
Danke
@Homernoid:
Natürlich geht es um den rechtlichen Aspekt.
Bei einem persönlichen Aspekt würde ich doch kein Forum befragen, weil es - wie das Wort zum Ausdruck bringt - persönlich ist.
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Ja und als Du.Bravado hat geschrieben:Besser also Du ganz sicher ...Homernoid hat geschrieben:Wenn es umŽs Erbe oder rein rechtliches geht, dann gibtŽs da sicher Fachleute, die das besser klären können als wir.
Hier sind es nur Vermutungen die ihr anstellt.
Ich würde mich da persönlich an wen wenden, der sich über Erbschaftssachen etc. auskennt.
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Rechtlich gesehen wart Ihr nie verwandt, sondern verschwägert. Das hat sich durch die Scheidung nicht geändert:
§ 1590 Abs. 2 BGB: Die Schwägerschaft dauert fort, auch wenn die Ehe, durch die sie begründet wurde, aufgelöst wurde.
Hth.
Gruß,
Philipp
§ 1590 Abs. 2 BGB: Die Schwägerschaft dauert fort, auch wenn die Ehe, durch die sie begründet wurde, aufgelöst wurde.
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Philipp
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AVR: Onkyo TX-SR 600
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Aha, eine Quelle!!eric_the_swimmer hat geschrieben:Rechtlich gesehen wart Ihr nie verwandt, sondern verschwägert. Das hat sich durch die Scheidung nicht geändert:
§ 1590 Abs. 2 BGB: Die Schwägerschaft dauert fort, auch wenn die Ehe, durch die sie begründet wurde, aufgelöst wurde.
Demnach ist sie aber doch noch meine Tante, oder?
Mein Cousin ist es aber dann dennoch nicht, da sich dieser durch Blutsverwandtschaft definiert, oder?
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