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m(A)ui
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Registriert: So 13. Mär 2005, 16:08
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Beitrag von m(A)ui »

wie ist das denn mit dem "fernabsatzgesetz", wonach ab einem Warenwert von 40.-€ die gesamten Versandkosten zu Lasten des unternehmers gehen?

heißt das, wenn ich innerhalb von 14 tagen zurücksende, bekomm ich den vollen Kaufpreis erstattet, und in der dritten und vierten Testwoche, die nubert mir freiwillig zugesteht, bleibe ich auf den einfachen Versandkosten sitzen?

Gruß
m[img]http://studweb.studserv.uni-stuttgart.de/studweb/users/lrt/lrt32074/Anarchy.gif[/img]ui

[b]<<I'm here to help - if my help's not appreciated then lotsa luck, gentlemen.>>[/b]
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maggo
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Beitrag von maggo »

tja...da fragste was...

kann ich nicht sagen.

aber dass das rückporto erstattet wird is ja schonma fein. 8O :!:
quaxer
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Beitrag von quaxer »

Die Details zum Fernabsatzgesetz und die verschiedenen Auslegungen wurden hier im Forum schon 2003 ausfuehrlich diskutiert, siehe http://www.nubert-forum.de/nuforum/viewtopic.php?t=2339

Fuer mich ist die Nubertsche Interpretation des Fernabsatzgesetzes - speziell angesichts des Services von Nubert und der Kulanz die dem Kunden generell entgegengebracht wird - vollauf in Ordnung.
tiad
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Beitrag von tiad »

quaxer hat geschrieben:Fuer mich ist die Nubertsche Interpretation des Fernabsatzgesetzes - speziell angesichts des Services von Nubert und der Kulanz die dem Kunden generell entgegengebracht wird - vollauf in Ordnung.
Auf alle Fälle!
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