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- Tardif
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Danke,
manchmal muss man auch die Meinung gesagt bekommen.
Wie schon geschrieben, habe Ihr mitgeteilt, dass ich das Geld erstatte und sie die DvD behalten kann.
Werde mich demnächst wohl geschickter anstelle.
Topic kann ja ein Admin schließen!!
manchmal muss man auch die Meinung gesagt bekommen.
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Zuletzt geändert von Tardif am Fr 9. Feb 2007, 08:07, insgesamt 1-mal geändert.
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- Malcolm
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Moment mal.
3,04, hab ich das richtig gesehen? Und deshalb zum Anwalt?
Na, das ist ja mal wieder der Hammer...
Nichts desto trotz hätte ich auch erwartet im Ebay-Artikel zu lesen, dass es sich um eine "Heftbeilage" und nicht um die "Retail-DVD" handelt. Als Käufer wäre ich enttäuscht gewesen, aber nicht zum Anwalt gerannt.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass sich da tatsächlich ein Gericht etc. mit befasst. Falls doch sehe ich unseren "Rechtsstaat" dem Untergang geweiht...
Des weiteren steht da in Deiner Anzeige:
Details
Land: USA
Vertrieb: Splendid (2000)
Features: Bio- und Filmografien, Interviews, Trailer, B-Rolls & Music
Ton: Dolby Surround
3,04, hab ich das richtig gesehen? Und deshalb zum Anwalt?
Na, das ist ja mal wieder der Hammer...
Nichts desto trotz hätte ich auch erwartet im Ebay-Artikel zu lesen, dass es sich um eine "Heftbeilage" und nicht um die "Retail-DVD" handelt. Als Käufer wäre ich enttäuscht gewesen, aber nicht zum Anwalt gerannt.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass sich da tatsächlich ein Gericht etc. mit befasst. Falls doch sehe ich unseren "Rechtsstaat" dem Untergang geweiht...
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Zuletzt geändert von Malcolm am Do 8. Feb 2007, 17:12, insgesamt 2-mal geändert.
Viele schöne Sachen
- Blap
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Ich wäre ebenfalls stinksauer, wenn man mir vorgaukelt eine vollwertige DVD zu erwerben, aber letztendlich nur eine Zeitschriftenbeilage bei mir eintrifft. Das eBay Angebot gaukelt vor man würde eine vollwertige DVD erhalten. Die angegebene EAN weist auf eine vollwertige Kauf-DVD hin.
Das Angebot ist meiner Meinung nach schon fast eine arglistige Täuschung! (Auch wenn bei genauem Betrachten sichtbar wird, dass es sich um eine Zeitschriftenbeilage handelt. Faire Angebote sehen anders aus!) Ich würde als Käufer zwar sicher nicht zum Anwalt rennen, weil die Summe einfach zu gering ist, aber bei einem solchen Verkäufer würde ich zukünftig nicht mehr kaufen und eine negative Bewertung mit Warnhinweis abgeben.
Das Angebot ist meiner Meinung nach schon fast eine arglistige Täuschung! (Auch wenn bei genauem Betrachten sichtbar wird, dass es sich um eine Zeitschriftenbeilage handelt. Faire Angebote sehen anders aus!) Ich würde als Käufer zwar sicher nicht zum Anwalt rennen, weil die Summe einfach zu gering ist, aber bei einem solchen Verkäufer würde ich zukünftig nicht mehr kaufen und eine negative Bewertung mit Warnhinweis abgeben.
Ich bin zwar ein Radikaler, aber mehr noch bin ich ein Lüstling! (Lady Snowblood 2: Love Song of Vengeance)
- g.vogt
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Re: DvD bei ebay verkauft, nun Anzeige. Bitte um Hilfe!!
Hallo Tardif,
Es ist aber auch von dir ein bisschen stur, dich wegen so einer Kleinigkeit querzulegen; hättste der Dame die 2 Euro auch noch überwiesen und ihr gesagt, sie könne die "unzumutbare" Scheibe in den Müll schmeißen, weil sich ein Rückversand ja gar nicht lohnt...
Und man muss schon genau hinsehen um zu erkennen, dass das keine normale Kauf-DVD mit dem üblichen Drumherum ist sondern eine Zeitschriftenzugabe. Dann noch der schöne Zettel mit deinem Verkäufer-Nick oben drauf... Womit ich dir nicht unterstellen will, du hättest diesen Eindruck zu erwecken versucht. Aber mal ehrlich, es lohnt doch nicht, deswegen zu streiten, oder?
Mit internetten Grüßen
Gerald Vogt
diese sch*** Rechtsschutzversicherungen. Ohne diese käme kein Mensch auf die bescheuerte Idee, wegen zwei Euro einen Anwalt oder gar noch mehr Rechtsmittel zu bemühenTardif hat geschrieben:Nun hat die Dame alles einem Anwalt überreicht.
Es ist aber auch von dir ein bisschen stur, dich wegen so einer Kleinigkeit querzulegen; hättste der Dame die 2 Euro auch noch überwiesen und ihr gesagt, sie könne die "unzumutbare" Scheibe in den Müll schmeißen, weil sich ein Rückversand ja gar nicht lohnt...
Und man muss schon genau hinsehen um zu erkennen, dass das keine normale Kauf-DVD mit dem üblichen Drumherum ist sondern eine Zeitschriftenzugabe. Dann noch der schöne Zettel mit deinem Verkäufer-Nick oben drauf... Womit ich dir nicht unterstellen will, du hättest diesen Eindruck zu erwecken versucht. Aber mal ehrlich, es lohnt doch nicht, deswegen zu streiten, oder?
Mit internetten Grüßen
Gerald Vogt
Setzt die Klangsegel! Auf zu neuen Hörizonten!
- Tardif
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Danke Jungs,
manchmal muss man auch die Augen geöffnet bekommen.
Im Grunde habt Ihr Recht. ch würde mich ja auch nicht darüber freuen, so eine DvD zu erhalten.
Werde der guten Dame des Friedens willen Ihr Geld erstatten. Und gut.
Den Aufkleber habe ich darauf gemacht, damit nicht jeder das Bild kopiert. War nun mal die Beste stelle. An anderen wäre der Name überdeckt.
Aber egal.
manchmal muss man auch die Augen geöffnet bekommen.
Im Grunde habt Ihr Recht. ch würde mich ja auch nicht darüber freuen, so eine DvD zu erhalten.
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- JensII
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Ich habe grade mal geschaut!
Ich würde sagen, dass ist eine "arglistige Täuschung" oder sowas. Die EAN-Nummer gehört zu Retail-DVD, mein DVD-Profiler kennt sogar die AVF-Version. Hat bei mir die Nr 17
IMHO kann man dir da ärger machen, da du unter anderem falsche Angaben gemacht hast. Allerdings glaube ich kaum, dass da viel passiert, für 3 (Hallo, sind euch eure Nerven nicht zu schade????) wird da kaum ein Richter für losziehen, ne Ordbesichtigung machen oder sonst was!
Also, meld dich bei der Dame, sag dass es ein Tippfehler von dir war(Wo hast du die EAN denn her?) und du bereit währst ihr das Geld zurück zu zahlen, wenn es ne positive bewertung gibt
Ich würde sagen, dass ist eine "arglistige Täuschung" oder sowas. Die EAN-Nummer gehört zu Retail-DVD, mein DVD-Profiler kennt sogar die AVF-Version. Hat bei mir die Nr 17
IMHO kann man dir da ärger machen, da du unter anderem falsche Angaben gemacht hast. Allerdings glaube ich kaum, dass da viel passiert, für 3 (Hallo, sind euch eure Nerven nicht zu schade????) wird da kaum ein Richter für losziehen, ne Ordbesichtigung machen oder sonst was!
Also, meld dich bei der Dame, sag dass es ein Tippfehler von dir war(Wo hast du die EAN denn her?) und du bereit währst ihr das Geld zurück zu zahlen, wenn es ne positive bewertung gibt
WoZi: NuVero 11 & NuVero 7 & RS5 @ Anthem MRX540
Das würde ich als juristischer Laie und ebay-Nutzer Dir auch empfehlen. Ich würde bei der Beschreibung auch eine "normale Kauf-DVD" erwarten.Tardif hat geschrieben:Im Grunde habt Ihr Recht. ch würde mich ja auch nicht darüber freuen, so eine DvD zu erhalten. Werde der guten Dame des Friedens willen Ihr Geld erstatten. Und gut.
Wenn die zitierte EAN nicht zu der verkauften DVD passt, könnte es Ärger geben...
Wer weiss, ob da wirklich eine Rechtsschutzversicherung im Spiel ist. Vielleicht kennt die Kundin ja einen Anwalt oder so...
Viel Glück für eine gütliche Einigung
Jakob
Denon AVR1804 > [ATM 100/105 > PowerAmp HifiAkademie > nuWave 105], CS-65, RS-5
Panasonic TX-P42S10E, Sony BDP-S350, DVB-S2 Technisat Digit Isio S1, Sanyo PLV-Z5
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Jens, es tut mir aufrichtig Leid dir so ungeschminkt die Wahrheit sagen zu müssen, aber...JensII hat geschrieben:Also, meld dich bei der Dame, sag...du bereit währst ihr das Geld zurück zu zahlen...
Tardif hat geschrieben:Werde der guten Dame des Friedens willen Ihr Geld erstatten. .
...der Tip kommt zu späääät!