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Gewerbe: vorweggenommene Betriebausgaben

Hier dreht es sich um (fast) alles...
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jost
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Registriert: Di 29. Jul 2003, 17:46

Gewerbe: vorweggenommene Betriebausgaben

Beitrag von jost »

Hallo Nubis,
evtl. koennt ihr mir ja bei meine Problem helfen, ob und wie dies geht.
Ich hab vor kurzen (2-3 Wochen) ein Gewerbe angemeldet.
Im Dezember 2006 hab ich mir einen PC gekauft, den ich hauptsaechlich beruflich hernehm. Kosten ca. 600 Euro.
Im Juli 06 hab ich mir auch ein neues PC-Gehaeuse gekauft. Kosten 112Euro
Und im Januar 07 kaufte ich eine Soundkarte. Kosten 110Euro

Nun moechte ich dies alles als Gewerbeausgaben verbuchen.
Mein Problem liegt nun darin, dass ich ja den PC abschreiben muss, da er ueber 410Euro gekostet hat,
Muss/kann ich das Gehaeuse wie auch die Soundkarte dann mitabschreiben, weil diese ja ohne PC nicht funktionieren, also so genannte Aufruestungen sind.

Verstehe ich das richtig?
und welchen Anfangswert muss ich dann fuer die Abschreibungen hernehmen?

Vielen Dank
mfg
Jost
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Koala
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Beitrag von Koala »

Entweder bringst du den PC als Einlage in das Betriebsvermögen ein, dann wird der Zeitwert des PCs verbucht, oder du verbuchst ihn als Anlagewert über den vollen Kaufbetrag. Die beiden zusätzlichen Anschaffungen werden diesem Posten zugerechnet, so daß sich dessen Wert um die entsprechenden Beträge erhöht. Würde es sich bei den Anschaffungen jedoch um Austauschkomponenten im Rahmen einer Reparatur handeln, könntest du sie separat verbuchen und sofort steuermindernd geltend machen.

greetings, Keita
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AndiZ
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Registriert: Fr 2. Feb 2007, 15:06
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Beitrag von AndiZ »

Etwas problematisch scheint mir zu sein, dass das Gehäuse ein halbes Jahr vor dem Komplett-PC angeschafft wurde. Ich würde es an Deiner Stelle nicht als BA ansetzen. Im Falle einer AP zu viel Erklärungsbedarf wg. 100 EUR! Da gibt es elegantere Möglichkeiten, Kosten in dieser Höhe zu generieren.

AndiZ
[size=92][b]Manche Menschen haben zu jeder Lösung ein Problem.[/b][/size]
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