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Probleme nach Privatverkauf - bitte um Hilfe
- Tardif
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Probleme nach Privatverkauf - bitte um Hilfe
Hallo,
ich habe i.M. ein kleines Problem.
Vor ein paar Wochen habe ich meinen Rückpro Fernseher bei ebay eingestellt. Zum Sofort Kauf von 1099 Euro.
Daraufhin hat sich bei mir jemand gemeldet, er hatte mir angeboten den Fernseher zum Preis von 900 Euro zu kaufen.
Ich willigte ein, und wir verabredeten ein treffen. Dort überzeugte er sich davon, dass der Fernseh einwandfrei läuft.
Nun, vier Wochen später, rief er auf einmal bei mir an. An dem TV sei ein defekt aufgetreten. Er habe sich erkundigt, dies ist eine typische Krankheit der Toshiba Fernseher. Die Reparatur solle 200 euro kosten. Aber da geht es ihm nicht eigentlich gar nicht drum.
Folgendes Problem:
Der Händler hatte ihn gefragt wieviel er dafür bezahlt habe. 900 Euro sei dieses Modell nicht mehr wert, meinte der Händler. Daraufhin hat der Käufer im Netz gestöbert und herausgefunden, dass der Fernseh für 300-400 bei ebay weggeht.
Nun hat er behauptet, sein Vater wäre Staatsanwalt und würde sich in dieser Sache bestens auskennen. Er wolle 400-500 Euro wiederbekommen, da ich mich nicht richtig verhalten habe und ihm den Fernseh für zu viel Geld verkauft habe.
Aber ich bin doch auch kein Experte. Ich habe mir das Limit von 900 Euro gesetzt, da ich vor zwei Jahren fast 2000 Euro dafür bezahlt habe. Für weniger hätte ich ihn nicht verkauft.
Er behauptet nun das er eine Klage einreichen würde und auch recht bekäme, es würde so ein Gesetz geben.
Kennt sich jemand in dieser Gesetzgebung aus. Oder kann vielleicht jemanden Fragen, der das weiß.
Damit wäre mir echt geholfen. Ich hoffe mal auf einige Antworten.
Ständig soŽn Ärger. Werde mir jetzt erstmal nen Rechtsschutz zulegen.
ich habe i.M. ein kleines Problem.
Vor ein paar Wochen habe ich meinen Rückpro Fernseher bei ebay eingestellt. Zum Sofort Kauf von 1099 Euro.
Daraufhin hat sich bei mir jemand gemeldet, er hatte mir angeboten den Fernseher zum Preis von 900 Euro zu kaufen.
Ich willigte ein, und wir verabredeten ein treffen. Dort überzeugte er sich davon, dass der Fernseh einwandfrei läuft.
Nun, vier Wochen später, rief er auf einmal bei mir an. An dem TV sei ein defekt aufgetreten. Er habe sich erkundigt, dies ist eine typische Krankheit der Toshiba Fernseher. Die Reparatur solle 200 euro kosten. Aber da geht es ihm nicht eigentlich gar nicht drum.
Folgendes Problem:
Der Händler hatte ihn gefragt wieviel er dafür bezahlt habe. 900 Euro sei dieses Modell nicht mehr wert, meinte der Händler. Daraufhin hat der Käufer im Netz gestöbert und herausgefunden, dass der Fernseh für 300-400 bei ebay weggeht.
Nun hat er behauptet, sein Vater wäre Staatsanwalt und würde sich in dieser Sache bestens auskennen. Er wolle 400-500 Euro wiederbekommen, da ich mich nicht richtig verhalten habe und ihm den Fernseh für zu viel Geld verkauft habe.
Aber ich bin doch auch kein Experte. Ich habe mir das Limit von 900 Euro gesetzt, da ich vor zwei Jahren fast 2000 Euro dafür bezahlt habe. Für weniger hätte ich ihn nicht verkauft.
Er behauptet nun das er eine Klage einreichen würde und auch recht bekäme, es würde so ein Gesetz geben.
Kennt sich jemand in dieser Gesetzgebung aus. Oder kann vielleicht jemanden Fragen, der das weiß.
Damit wäre mir echt geholfen. Ich hoffe mal auf einige Antworten.
Ständig soŽn Ärger. Werde mir jetzt erstmal nen Rechtsschutz zulegen.
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Bist du dir da 100%ig sicher, oder schreibst Du das nur einfach, da du es denkst???ChrisBi hat geschrieben:Der Käufer ist selber schuld. Soll er dich verklagen. Imho gibt es da kein Gesetz.
Gruß Dennis
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- g.vogt
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Hallo Tardif,
spontan fiele mir dazu der Begriff Wucher ein, kannst ja mal schauen, ob die Wikipedia-Definition auf dein Problem zutrifft.
Thema Rechtschutzversicherung: Man soll, so habe ich gelesen, vor allem Risiken absichern, die tatsächlich existenzbedrohend sind. Das sind dann solche Sachen wie Gebäude-, Haftpflicht- oder Krankenversicherung. Schon der Totalverlust des Hausrats ist nicht existenzbedrohend. Ein existenzbedrohender Rechtsstreit dürfte eine äußerst seltene Ausnahme darstellen, du bezahlst also horrende Beiträge, damit andere Idioten sich wegen Dreimarkfuffzig vor Gericht rumstreiten können. Und lass dich da nicht vom Angebot täuschen, meist wird einem der Einstieg mit billigen Beiträgen leicht gemacht und dann steigen die in kurzer Zeit locker auf 100 Euro pro Quartal (davon wäre dein "TV-Streit" in einem Jahr abbezahlt...).
Mit internetten Grüßen
Gerald Vogt
*edit*
Der Christian war schon wieder langsamer
spontan fiele mir dazu der Begriff Wucher ein, kannst ja mal schauen, ob die Wikipedia-Definition auf dein Problem zutrifft.
Thema Rechtschutzversicherung: Man soll, so habe ich gelesen, vor allem Risiken absichern, die tatsächlich existenzbedrohend sind. Das sind dann solche Sachen wie Gebäude-, Haftpflicht- oder Krankenversicherung. Schon der Totalverlust des Hausrats ist nicht existenzbedrohend. Ein existenzbedrohender Rechtsstreit dürfte eine äußerst seltene Ausnahme darstellen, du bezahlst also horrende Beiträge, damit andere Idioten sich wegen Dreimarkfuffzig vor Gericht rumstreiten können. Und lass dich da nicht vom Angebot täuschen, meist wird einem der Einstieg mit billigen Beiträgen leicht gemacht und dann steigen die in kurzer Zeit locker auf 100 Euro pro Quartal (davon wäre dein "TV-Streit" in einem Jahr abbezahlt...).
Mit internetten Grüßen
Gerald Vogt
*edit*
Der Christian war schon wieder langsamer
Zuletzt geändert von g.vogt am Mi 9. Mai 2007, 15:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Ich denke nur. Es gibt zwar den Wucherparagraphen, aber ich glaube nicht, dass der hier zur Geltung kommt. Bin aber kein Anwalt.
§ 138 BGB
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Guck mal unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Wucher
*edit*
Der Gerald war wieder schneller....
§ 138 BGB
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Guck mal unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Wucher
*edit*
Der Gerald war wieder schneller....
Zuletzt geändert von Klapskalli am Mi 9. Mai 2007, 14:06, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß
Christian
Christian
- heinerl777
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Ich würde mich da schon nochmal schlau machen.
Er hat ja nicht auf die Auktion mit Sofortkauf eingewilligt sondern neben der Plattform Ebay einen Privatdeal gemacht. Es wäre mir allerdings neu, das bei Privatverkäufen mit oder ohne Ebay der Verläufer in der Haftung ist, wenn kurz darauf das TEil kaputt geht.
Es liegen ja zum Kauf zwei übereinstimmende Willenserklärungen vor. Hattest du Zeugen dabei, als der Käufer bei dir war und den Fernseher angeschaut hat?
Gruß Andreas
Er hat ja nicht auf die Auktion mit Sofortkauf eingewilligt sondern neben der Plattform Ebay einen Privatdeal gemacht. Es wäre mir allerdings neu, das bei Privatverkäufen mit oder ohne Ebay der Verläufer in der Haftung ist, wenn kurz darauf das TEil kaputt geht.
Es liegen ja zum Kauf zwei übereinstimmende Willenserklärungen vor. Hattest du Zeugen dabei, als der Käufer bei dir war und den Fernseher angeschaut hat?
Gruß Andreas
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Es geht ihm ha nicht zwingend um die Reparatur. Es waren auch Zeugen dabei. Das legt er mir auch nicht zur Last.heinerl777 hat geschrieben:Ich würde mich da schon nochmal schlau machen.
Er hat ja nicht auf die Auktion mit Sofortkauf eingewilligt sondern neben der Plattform Ebay einen Privatdeal gemacht. Es wäre mir allerdings neu, das bei Privatverkäufen mit oder ohne Ebay der Verläufer in der Haftung ist, wenn kurz darauf das TEil kaputt geht.
Es liegen ja zum Kauf zwei übereinstimmende Willenserklärungen vor. Hattest du Zeugen dabei, als der Käufer bei dir war und den Fernseher angeschaut hat?
Gruß Andreas
Halt "nur" das er den Fernseher zu teuer gekauft hat.
Aber ist das gleich Wucher?? Wie oben schon geschrieben, hätte ich den fernseher auch nicht für weniger verkauft. Vor zwei Jahren lag der Wert ja immerhin noch be 2.000 Euro.
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Hi
Also wenn er 900 Euro für ein Gerät freiwillig zahlt und dann später feststellt, das das Gerät weniger wert ist, ist er selber Schuld. Hätte er sich besser informiert, dann hätte er das Problem nicht.
Und das jemand mit dem Rechtsanwalt/Staatsanwalt droht, ist normal.
Meiner Meinung nach, ist das ein ganz normales Privatgeschäft, zwischen zwei Privatpersonen gewesen. Bei Bezahlung ist der Vertrag gültig. Ich würde es drauf ankommen lassen, ob da wirklich was kommt.
Wenn ja, würde ich dann einen Vergleich anstreben.
Gruss
Christian
Edit: Wucher würde ich es nicht sagen, weil er hätte das Teil ja nicht zu dem Preis kaufen müssen!!!
Also wenn er 900 Euro für ein Gerät freiwillig zahlt und dann später feststellt, das das Gerät weniger wert ist, ist er selber Schuld. Hätte er sich besser informiert, dann hätte er das Problem nicht.
Und das jemand mit dem Rechtsanwalt/Staatsanwalt droht, ist normal.
Meiner Meinung nach, ist das ein ganz normales Privatgeschäft, zwischen zwei Privatpersonen gewesen. Bei Bezahlung ist der Vertrag gültig. Ich würde es drauf ankommen lassen, ob da wirklich was kommt.
Wenn ja, würde ich dann einen Vergleich anstreben.
Gruss
Christian
Edit: Wucher würde ich es nicht sagen, weil er hätte das Teil ja nicht zu dem Preis kaufen müssen!!!
Ich stimme mit der Mathematik nicht überein. Ich meine, dass die Summe von Nullen eine gefährliche Zahl ist. (Stanislow Jerzy Lec)
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- Tardif
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Danke schonmal für die vielen Antworten. Das hört sich ja alles recht positiv an, allerdings würde ich die Antwort von einem Experten nochmal sehr gerne hören.
Weiß jemand wo ich mich da informieren könnte, ohne das es gleich unsummen kostet!!
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