Tardif hat geschrieben:Hallo,
ich habe i.M. ein kleines Problem.
Vor ein paar Wochen habe ich meinen Rückpro Fernseher bei ebay eingestellt. Zum Sofort Kauf von 1099 Euro.
Daraufhin hat sich bei mir jemand gemeldet, er hatte mir angeboten den Fernseher zum Preis von 900 Euro zu kaufen.
Ich willigte ein, und wir verabredeten ein treffen. Dort überzeugte er sich davon, dass der Fernseh einwandfrei läuft.
Nun, vier Wochen später, rief er auf einmal bei mir an. An dem TV sei ein defekt aufgetreten. Er habe sich erkundigt, dies ist eine typische Krankheit der Toshiba Fernseher. Die Reparatur solle 200 euro kosten. Aber da geht es ihm nicht eigentlich gar nicht drum.
Folgendes Problem:
Der Händler hatte ihn gefragt wieviel er dafür bezahlt habe. 900 Euro sei dieses Modell nicht mehr wert, meinte der Händler. Daraufhin hat der Käufer im Netz gestöbert und herausgefunden, dass der Fernseh für 300-400 bei ebay weggeht.
Nun hat er behauptet, sein Vater wäre Staatsanwalt und würde sich in dieser Sache bestens auskennen. Er wolle 400-500 Euro wiederbekommen, da ich mich nicht richtig verhalten habe und ihm den Fernseh für zu viel Geld verkauft habe.
Aber ich bin doch auch kein Experte. Ich habe mir das Limit von 900 Euro gesetzt, da ich vor zwei Jahren fast 2000 Euro dafür bezahlt habe. Für weniger hätte ich ihn nicht verkauft.
Er behauptet nun das er eine Klage einreichen würde und auch recht bekäme, es würde so ein Gesetz geben.
Kennt sich jemand in dieser Gesetzgebung aus. Oder kann vielleicht jemanden Fragen, der das weiß.
Damit wäre mir echt geholfen. Ich hoffe mal auf einige Antworten.
Ständig soŽn Ärger. Werde mir jetzt erstmal nen Rechtsschutz zulegen.
1. Gesetz Nummer 1 - Leute die "hintenrum" versuchen was auszuhandeln, sind suspekt.
2. Das Gerät war okay bei Übergabe. ER muss IMHO nachweisen, dass das Gerät nach der Übergabe bereits defekt war (Zeugen?)
3. Die "Anwaltsmasche" - rofl und lol
4. Vertrag ist Vertrag - wenn er 900 gelatzt hat, tja Pech halt. Da kann DIR keiner n Strick draus drehen.
Alleine die "Staatsanwaltmasche" sollte Dich eigentlich zum Lachen gebracht haben.
ICH würde einfach stille halten und schauen, was kommt. Es wird zu 99,9999% nix kommen.
Und wenn, dann steht der Kollege auf ganz dünnem Eis und würde vor Gericht 0 durchkommen. Da bin ich mir sicher.
Leider passiert es immer häufiger bei Ebay, dass Noobs und Möchtegernanwälte was kaufen und Dich versuchen zu erpressen. Mir auch passiert mittlerweile 2 mal. Da ich aber nicht doof bin, habe ich denen sachlich die Lage erklärt und dann war Ruhe.
Wie es mit Mängeln (z.B. Serienfehler) ist die der Hersteller zu tragen hat, keine Ahnung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man das dem Privatverkäufer anhängen kann. Wage ich zu bezweifeln.