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Vermutungen sind eingetreten! Mitbewohner machen Streß!

Diskussionen zu Hörräumen und zur Lautsprecheraufstellung
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SLK320
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Vermutungen sind eingetreten! Mitbewohner machen Streß!

Beitrag von SLK320 »

Hi seit dem 15.03.07 wohne ich nun in meiner DG Eigentumswohnung, in einem 8 Parteien Haus! 4 Parteien pro Hälfte, und ich habe nun die zweite Ermahnung von der Hausverwaltung bekommen mit der Androhnung rechtliche Schritte gegen mich zu unternehmen!

Da ich ein Mensch bin mit dem man reden kann, suchte ich nun das Gespräch weil ich mir dieses nicht erklären konnte! Sicher höre ich auch mal laut aber selten und in maßen, auch wie man mir vorgeworfen hat die Gesetzlichenruhezeiten nicht ein zu halten konnte ich und meine Frau uns nicht erklären! Denn darauf achten wir besonders um Ärger im Vorfeld aus dem Weg zu gehen!

Heute machten wir dann den Test mit den Nachbarn, ich legte eine DVD ein stellte meinen Rotel wie gewohnt auf 60 und wir gingen in die Wohnung unter uns! In unserem Wohnzimmer kann man sich bei der Lautstärke noch unterhalten, und meine Frau schläft sogar regelmäßig dabei ein vor dem Fernseher!

Ich stellte aber mit Erschrecken fest, das die Bässe wirklich extrem in der unteren Wohnung zu hören sind! Ich kann mir da schon vorstellen das einen das auf Dauer nervt, nun aber das Beste da man uns vorgeworfen hat selbst zu später Stunde könne man uns beim Fernsehen hören! Was wir uns absolut nicht vorstellen konnten, da ich nach 22Uhr schon garnicht mehr über Surround gucke und höre sondern wir im Schlafzimmer über den ganz normalen Lautsprecher an unserem Sony LCD hören!

Und selbst dieses hört man in der unteren Wohnung wenn es still ist kann man jedes Wort aus dem Fernseher hören!
Und das obwohl der Ton auf wirklich normal steht, wo meine Frau jedes Mal nach 10 Minuten am Schlafen ist! Und selbst in Paterre hört man in der Wohnung die Bässe relativ deutlich wenn wir DVD schauen und dabei uns noch unterhalten können!

Der Hammer ist der das beim Bau vor 6 Jahren an unserem Haus, gravierende Fehler bei der Geräuschdämmung gemacht wurden! Die Eigentümer damals bekamen sogar einen Preisnachlaß da der Aufwand diese Dämmung nachträglich zu machen nicht bezahlbar gewesen wäre! Da der Bauträger Pleite ging hätten das die Eigentümer selber tragen müssen, man einigte sich dann auf diesen Preisnachlaß! Beim Kauf der Wohnung wurde dieses aber verschwiegen, wie wir jetzt erfahren haben bewußt weil sonst niemand gekauft hätte!

Fakt ist der Friede der Hausgemeinschaft ist empfindlich gestört, man hat zwar Verständnis für die Hifi Leidenschaft verlangt von mir aber dieses komplett ein zustellen oder soweit zu drosseln, das ein Kofferradio genügen würde!
Da wir DG wohnen über 2 Ebenen, bekommen wir wirklich nix mit absolute Ruhe, in der Wohnung unter uns hören die selbst das laufen auf unserem Parkett und Fliesen sowas von deutlich das es echt nervt!

Wir sind natürlich geschockt, haben wir doch weit über 10.000Euro in unsere Homehifi Anlage gesteckt, und sind Leidenschaftliche Musikhörer und DVD Sammler und Genießer! Die Wohnung zu verkaufen nach 6 Monaten ist nicht möglich, da wir über 15.000Euro in Renovierung gesteckt haben und es grade so haben wie wir wollten!
Die Miteigentümer sind zu keinem Kompromiß bereit sie sagen so ginge es einfach nicht, selbst Wäsche Waschen ist Sontags verboten!

Wir wissen echt nicht weiter, unsere Anlage ist noch brand NEU diese zu verkaufen würde zu hohem Verlust führen, sie aber nur da stehen zu haben ohne sie richtig nutzen zu können ist die Hölle! Und über 1000 DVD's nicht mehr in Surround genießen zu können undenkbar! Haben wir doch 13 Jahre in einem 3 Familienhaus zur Miete gewohnt auch DG und es gab nicht eine Beschwerde!

Wie soll man sich nun verhalten? Weiter seine Musik hören und DVD's gucken, dafür in einem Haus leben wo man sich nur noch angiftet! Und den Weg über Anwalt Gerichte gehen was auch teuer werden würde, wir haben zwar Miet&Eigentümer Rechtschutz aber zahlen die in solchen Fällen?

Fakt ist, die Wohnung gefällt uns super das was wir immer wollten, aber ohne Hifi leben ist für uns nicht denkbar ist das Leben doch erst mit Musik lebenswert! Verkaufen können wir auch nicht, nur mit Verlust der nicht zu tragen wäre!

Für mich und meine Frau ist das denkbar schlimmste eingetreten, wir sind geschockt enttäuscht und stink sauer das man uns beim Kauf der Wohnung dieses verschwiegen hat, obwohl wir nach der Hellhörigkeit der Wohnung gefragt hatten! Und man sagte uns hier oben im DG ist es sehr ruhig da bekommt man nix mit, was auch stimmt wir hören nix nur die anderen uns! Und das obwohl man nicht übermäßig laut hört, steht hier jetzt Aussage gegen Aussagen?

Wie auch immer, wir sind traurig und könnten kotzen das wir soviel Geld in die Wohnung und unser Hobby gesteckt haben für nix! Diese kleine Geschichte wollte ich mir jetzt von der Seele schreiben :cry:

Gruß Carsten
Zuletzt geändert von SLK320 am Mo 6. Aug 2007, 16:49, insgesamt 1-mal geändert.
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eyeball
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Beitrag von eyeball »

Hallo Carsten,

das ist ja übel :cry: Du hast mein vollstes Mitgefühl.
Da aber offensichtlich ein Baumangel vorherrscht, der euch auch noch verschwiegen wurde, muss das wohl ein Rechtsanwalt klären. Ich wüsste nicht, warum das die Rechtsschutz-Versicherung nicht zahlen sollte. Es gibt ja schließlich Vorschriften, wie ein Haus gedämmt sein muss. Das würde ich erstmal von einem Fachmann messen lassen. Es kann ja niemand erwarten, dass alle Bewohner in Filzpantoffeln durch die Gegend rennen und sich nur flüsternd unterhalten.
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Beitrag von gereon »

hi carsten
das ist ja wirklich super ärgerlich! ich wollte eigentlich die ganze zeit antworten, dass es ein fehler war, nicht direkt beim einzug auf die hellhörigkeit zu achten, die sache mit den nachbarn abzuklären etc, v.a. bei einem eigentumserwerb, aber du schreibst ja relativ zum schluss, dass ihr euch extra danach auch erkundigt habt.

für mich gibt es nur zwei alternativen: entweder ihr zieht aus, ohne den verkäufer zu verklagen und habt somit einen großen finanziellen verlust, oder ihr verklagt den verkäufer auf schadenersatz, der euch beim auszug vielleicht euren verlust wieder kompensieren würde.

ich sehe nicht, wie ihr in eurer wohnung mit eurer hifiliebe, die ihr nicht aufgeben wollt, wohnen bleiben könnt...

mein beileid!!
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tomdo
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Beitrag von tomdo »

Hallo Carsten,

der Bericht lässt einem geradezu mitleiden !

Das ist echt übel, wenn sogar ein LCD auf Zimmerlautstärke deutlich hörbar ist, dann hat euer Haus in der Tat erhebliche Akustikprobleme !

Dann hat euch der vorherige Wohnungsbesitzer übern Tisch gezogen ?

Ich denke, dass der Weg über die Gerichte gar nicht zu vermeiden ist.
Selbst wenn Ihr verkauft bestünde das gleiche Problem - die fehlende Dämmung müsste verschwiegen werden, nur mit dem Unterschied, dass Ihr dann diejenigen wärt welche geschwiegen haben....
Würde es erwähnt, liese sich entweder kein Käufer finden oder der Preis würde stark gedrückt !

Ich würde die Rechtschutz da in Anspruch nehmen, denn glücklich werdet Ihr in der Wohnung wohl nicht mehr - mit 1000 DVD's ist man schon versiert und möchte auf Heimkino nicht mehr verzichten !
Viele Grüße
Thomas

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OL-DIE
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Beitrag von OL-DIE »

Der Hammer ist der das beim Bau vor 6 Jahren an unserem Haus, gravierende Fehler bei der Geräuschdämmung gemacht wurden! Die Eigentümer damals bekamen sogar einen Preisnachlaß da der Aufwand diese Dämmung nachträglich zu machen nicht bezahlbar gewesen wäre! Da der Bauträger Pleite ging hätten das die Eigentümer selber tragen müssen, man einigte sich dann auf diesen Preisnachlaß! Beim Kauf der Wohnung wurde dieses aber verschwiegen, wie wir jetzt erfahren haben bewußt weil sonst niemand gekauft hätte!
Hallo Carsten,

das ist wirklich eine üble Situation. Eine solchermaßen schlechte Geräuschdämmung könnte eventuell ein arglistig verschwiegener Mangel sein. Wenn arglistige Täuschung vorliegt, kann der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden. Ich würde schnellstmöglich einen Rechtsanwalt (Rechtsschutz) konsultieren, aber vorher mal im Internet nach ähnlichen Fällen suchen. Zumindest müsste eine deutliche Kaufpreisreduzierung erfolgen. Solltest du vor Gericht Recht bekommen, so kannst du nur hoffen, dass der Verkäufer noch liquide ist und du dein Geld einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten wiedersiehst (soweit nicht durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt).

Denn wenn du die Wohnung wieder verkaufst, musst du auf diesen Mangel hinweisen und einen entsprechend geringeren Verkaufspreis einkalkulieren.

Mit der schlechten Geräuschdämmung wirst du immer ein Problem haben, spätestens wenn mal Kinder in der Wohnung sind.

Gruß
OL-DIE

P.S.
Vielleicht sollte man den Thread in den OT-Bereich verschieben...
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Klempnerfan
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Re: Vermutungen sind eingetreten! Mitbewohner machen Streß!

Beitrag von Klempnerfan »

Moin Carsten,

mehr als unerfreulich, diese Misere!

Ich kann mich natürlich noch an deine Anfangstage hier im Forum gut erinnern und auch an deine Bedenken gegenüber einer Störung des nachbarschaftlichen Friedens, das lag dir sehr am Herzen.

Trotz aller deiner Hifi-Begeisterung und des flotten Umgangs mit dem blauumrandeten L-Reglers :wink: , habe ich keine Zweifel, das du/ihr tatsächlich nach besten Möglichkeiten Rücksicht auf die Mitbewohner genommen habt!

Bei so einem hellhörigen Haus scheint dies allerdings vergebene Liebesmüh zu sein, wie ja dein Test dir aufgezeigt hat. Im schlimmsten Fall werdet ihr nun bei kleinsten Anlässen angeschrieben/angeklingelt, jetzt, wo die Ermahnungen raus sind und ein "Sündenbockpaar" gefunden ist... :? :roll: .

Will es natürlich nicht hoffen, sondern das du die Zeit in eurer schönen ETW noch genießen kannst!

Unser Hobby ist faszinierend und kann für unglaubliche Freude sorgen!

Was es dir wert ist, deiner Hifi-Leidenschaft weiterhin nachzugehen, kannst natürlich nur du entscheiden.
Finanzielle Verluste können ganz ernsthaft schmerzen und ihr habt viel in eurer Wunschdomizil gesteckt.

Eine Möglichkeit wäre natürlich, sich einen "Hobbyraum" wo anders zu schaffen?!

Wie es auch alles ausgeht, ich drücke dir feste die Daumen!
Und gib um Gottes Willen nicht deinen innig geliebten Rotel und deine schönen Nubis auf 8).

Mitfühlende Grüße!
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Hifi-Mirko
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Beitrag von Hifi-Mirko »

Hallo,

ein mir sehr bekannter Fall den Du da beschreibst, hatte sowas auch in der Familie. Fakt ist, daß es sehr wohl gültige Vorschriften über Schalldämmung in Gebäuden und auch Normen hierfür gibt. Fakt ist auch, wenn diese Werte nicht eingehalten werden, ein Mangel vorliegt. Und noch mehr fakt ist, daß dieser Mangel den Eigentümern wohl bekannt ist, da Du schreibst, eine Beseitigung dieses nach Abschluss der Bauarbeiten wäre zu teuer gekommen. Der Mangel (der schwerwiegend ist) wurde Euch verschwiegen, obwohl er dem vorherigen Eigentümer bekannt ist. Somit liegt eine arglistige Täuschung vor.

Im Falle meiner Familie ging das Ganze soweit, daß der vorherige Eigentümer die Kosten für Anwalt, Grunderwerbsteuer und Notar sowie die Umzugskosten tragen musste. Die Renovierungen aber musste er nicht bezahlen. Ging damals vor Gericht, dauerte 2 Jahre bis zum Prozess.

Auf keinen Fall würde ich diesen Mißstand hinnehmen, denn ein solcher Mangel darf beim Verkauf von Dir auch nicht verschwiegen werden!! Das bedeutet, wenn Du nichts unternimmst und die Sache mit einem Nichtnutzen der Anlage unter den Tisch kehrst, hast Du ein schwerwiegendes Problem, wenn Du die Wohnung verkaufen musst, da sie sicher nicht dem Wert dann entspricht, den Du Dir vorstellst.

Also: Ab zum Anwalt, Sachverständigen beauftragen, der den Mangel zu Papier bringt. Dann weißt Du, was zu tun ist.
HiFi-Gruß aus Franken

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fazer
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Beitrag von fazer »

Wie schon geschrieben ist die Dämmung eines Gebäudes ein normierter Vorgang und bei Mehrfamilienhäusern durch diese vom Schlendrian abgegrenzt. Verjährungsfristen greifen auch erst sobald der Geschädigte vom Mangel Kenntnis erlangt, was in diesem Falle unschön durch den Brief der Hausverwaltung erfolgte. Eine Klage gegen den Verkäufer bleibt wohl unumgänglich und selbst bei eventuell vorhandenen Ausschlußklauseln von Erfolg gekrönt. Siehe auch KLICK!

Die Rechtsschutz greift sobald die Versicherung zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bereits bestand und als Tipp noch am Rande: "Zwei Rechtsberatungen per Anno sind bei den meisten Versicherungen kostenfrei im Tarif inkludiert:"


Tommy
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Markus
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Beitrag von Markus »

Auch mein Mitgefühl als Mit-Rotel1067-Besitzer ist Dir sicher. Glücklicherweise bleibt mir dieser Ärger erspart.

Ich habe mal ein wenig gegooglet; der Tenor ist, dass es in Wohngemeinschaften üblicherweise kein Recht auf Lärm (zumindest empfinden es die Nachbarn so), wohl aber ein Recht auf Ruhe gibt. Das bedeutet konkret, dass mindestens in den Ruhezeiten (das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt, Hausordnungen können wieder ihr eigenes Süppchen kochen), manchmal auch außerhalb in Zimmerlautstärke zu hören ist. Zimmerlautstärke ist sehr schwammig definiert, bedeutet meist aber, dass in Nachbarwohnungen bzw. -räumen das Geräusch nicht mehr "deutlich vernehmbar" ist. Aus dieser Formulierung folgt unmittelbar, dass bei schlecht gedämmten Bauwerken die tolerierbare Lautstärke niedriger sein wird, als bei besser isolierten.

Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass aktiv Musizieren von der Rechtssprechung eher toleriert wird und wenig eingeschränkt wird als der passive Musikkonsum.

Bei mir wäre in Eurer Situation den Leidensdruck relativ hoch, von daher würde ich vermutlich eine Beratung beim Anwalt in Anspruch nehmen, vor allem auch in Hinblick auf die möglichen Ansprüche aufgrund des verschwiegenen Baumangels.

Viel Glück bei der vermutlich nun anstehenden Odyssee,

Markus.
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Kaddel64
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Beitrag von Kaddel64 »

Hallo Carsten,

das ist wirklich eine üble Geschichte – auch mein Mitgefühl hast Du!

Wie einige meiner Vorredner empfehle auch ich dringend ein Beratungsgespräch beim Anwalt, unabhängig davon, ob die Rechtsschutzversicherung greift oder nicht. Denn jetzt tatenlos alles zu schlucken wäre im Hinblick auf einen Wiederverkauf das Schlechteste, was Du tun kannst.

Achte beim Beratungsgespräch genau darauf, was der RA sagt – und vor allem, was er NICHT sagt: Chancen ohne jedes Risiko gibt es nicht; und selbst eine vermeintlich sichere Rechtslage erweist sich vor Gericht oft als aussichtlos, weil die Beweise schlicht nicht ausreichen (ok, Binsenweisheit...). Und da liegt IMHO in Deinem Fall die große Schwierigkeit. Was Du zum gegenwärtigen Zeitpunkt an Aussagen des Verkäufers nicht handfest schwarz auf weiß vorliegen hast, das wird nachträglich schwer zu beschaffen sein. Doch nur das zählt letztlich, die mündlichen Zugeständnisse und „Versprecher“ kannst Du getrost als nie ausgesprochen ansehen. (Ich rede aus eigener Erfahrung, habe gerade ein dreijähriges Verfahren wegen verdeckter Baumängel hinter mir, da wurden von der Gegenseite schriftlich getätigte Lügen mündlich offen zugegeben, dass es einem die Sprache verschlug.)

Beachte außerdem: Ein RA wird sicherlich Deine (= seine) Erfolgsaussichten recht gut einschätzen können, aber kalkulieren wird er SEINEN Aufwand und SEINE Ertragsaussichten, die sich an der Höhe des Schadens und der geforderten Entschädigung orientieren, und danach wird er seine Beratung auslegen. Dabei legt kein Anwalt alle seine Karten offen auf den Tisch. Die Schwierigkeit ist zu erkennen, welches Blatt er noch in der Hand hält. Also lege Dir konkrete Fragen zurecht, spiele mit ihm alle denkbaren Entwicklungen durch und kalkuliere die finanziellen Konsequenzen.

Schließlich darfst Du aufgrund einer vermeintlich eindeutigen Sachlage nicht mit einer schnellen Gerichtsentscheidung rechnen: Ein Minimum von zwei Jahren ist nicht zu hoch gegriffen sondern schnell verbraucht. Vermutlich wird (mindestens) ein Gutachten zu erstellen sein, das allein verschlingt schnell Monate. Eine Menge Deiner eigenen Zeit geht auch dabei drauf. Und wenn erst die Gegenseite ein Interesse daran hat, den Prozess zu verzögern, dann hat sie hier ungeahnte Möglichkeiten...

Dennoch: Den Gang zum Anwalt solltest Du nicht scheuen. Punkt eins.

Punkt zwei: Damit ist jedoch nur größerer Schaden abgewendet – Dein Problem aber nicht behoben. Du schreibst selbst, dass der Aufwand einer nachträglichen Schalldämmung zu hoch gewesen wäre. Wer sich näher mit Grundlagen der Schalldämmung beim Hausbau beschäftigt hat, wird das leicht nachvollziehen können. Was einmal vermurkst ist, lässt sich nicht wieder hinbiegen... Bittere Pille, aber Du kannst schon jetzt davon ausgehen, dass da auch für euch definitiv jetzt nichts mehr machbar sein wird. Alles, was man euch in dieser Hinsicht anbieten wird, kann nur marginale Erfolge bringen. Das bedeutet – und ich weiß, wie übel sich das anhört -, Du wirst mit Deinem Hobby in dieser Wohnung nicht mehr glücklich werden, ein Auszug ist wohl unvermeidlich.

Man mag mir jetzt Schwarzmalerei vorwerfen, doch ich schreibe das aus voller Überzeugung und aus eigener Erfahrung, um möglichst frühzeitig sowohl gangbare Wege aufzuzeigen als auch Utopien zu benennen.

Mach das Beste aus der üblen Situation, und dafür wünsche ich Dir viel Erfolg!

Gruß
Kaddel
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