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Was tun wenn...?

Fragen und Antworten rund um Produkte und Dienstleistungen der Nubert Speaker Factory und Nubert electronic GmbH.
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Shells
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Was tun wenn...?

Beitrag von Shells »

Hallo Nu-forianer ;)
Ich habe eine Frage und zwar:
Wenn ich was im Nu-markt kaufe und der verkäufer sich nach 8 Tagen nicht gemeldet hat und auf 3 meiner E-mails nicht geantwortet hat , bin ich dann dazu verpflichtet das Produkt noch immer zu kaufen wenn er sich nach , sagen wir mal , 14 tagen meldet?
Ich würde mich dann nämlich gerne nach was anderem umsehen , denn ich habe keine Lust noch länger zu warten.
Ich erbitte um schnelle Antwort , danke.

MfG
SiMMenS
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Beitrag von SiMMenS »

Ich bin kein Jurist und kenne mich daher von der rechtlichen Seite her nicht aus. Aber ihr habt ja keinen Vertrag oder ähnliches abgeschlossen, oder?
Ich würde ihm ein Mail schicken in dem steht, dass ich nicht mehr länger warten will (oder kann) und mich daher wo anders umsehen werde! Wenn er darauf nicht antwortet, ist ja alles gut. Falls doch, hat er eben Pech gehabt und hätte sich früher melden sollen. Solange du noch nichts bezahlt hast kann dir ja rein gar nichts passieren ...
Thommy
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Beitrag von Thommy »

Du hast ihm, rein rechtlich gesehen, mit deiner Anfrage ein Angebot gemacht und noch keinen Vertrag geschlossen.
Wenn du dir ganz sicher sien willst, schreib ihm dass du kein Interesse mehr hast und damit dürfte das erledigt sein.
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Shells
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Beitrag von Shells »

Ok danke werd ich machen.

MfG
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Graumantel
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Beitrag von Graumantel »

Hallo Shells,

hier noch ein kurzer Auszug aus den Nutzungsbedigungen des nuMarkts (Abschnitt "Vertragsschluss", zweiter Absatz):
Die NSF hat geschrieben:Der Käufer ist an seinen Kauf gebunden. Er kann ein Gebot jederzeit zurückziehen, solange der Anbieter das Gebot nicht angenommen hat.
Viele Grüße,
Markus
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Shells
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Beitrag von Shells »

Da er es nicht bestätigt hat kann ich es also zurückziehen richtig?

MfG
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Graumantel
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Beitrag von Graumantel »

Hi Shells,

jawoll, so würde ich diesen Satz interpretieren. :)

Viele Grüße,
Markus
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