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Der Thread um richtig Dampf abzulassen!

Hier dreht es sich um (fast) alles...
Homernoid

Beitrag von Homernoid »

Mein Gott, der Support von Amazon ist sowas von unfähig. :roll:
2 Damen musste ich nun den Unterschied zwischen Rückgabe, Gewährleistung und Garantie erklären.

Ich wünsche ein Austausch eines Gew. falls, da labern die was vom 14 tägigen Rückgaberecht und "zum Hersteller schicken" und all soŽn Unsinn. Die wollen das Ding einfach zum Hersteller schicken und nicht wie ich es wünsche austauschen (lt. BGB habe ich das Recht zu Wählen zwischen Rep. oder Ersatz).
Zwei Mails wurden mit Standardfloskeln abgespeist.

Es ist schon traurig, dass nicht mal der Support die 3 Sachen auseinanderhalten kann. :roll:

Nun habe ich denen die $$ aus dem BGB mal mitgeschickt, mal schauen, ob sie mein Anliegen nun verstehen.

Sauhaufen!
Homernoid

Beitrag von Homernoid »

So. Die 3. Dame schickt mir nun n Austauschgerät zu. Fein. :)
Klappt also doch, wenn man versucht seine Rechte als Käufer durchzusetzen.
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m4xz
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Beitrag von m4xz »

@ Homernoid:

Solche Kunde wie dich mochte ich nie :D
Klar der Kunde hat Recht, jedoch versucht jeder Laden irgendwie "eigene" Bestimmungen was Austausch oder Reparatur anbelangt durchzusetzen ;)

Aber ein Produkttausch sollte eigentlich kein Problem darstellen.

Ich habe fast alles getauscht, zumindest innerhalb von 14 Tagen, bei "kleineren" Produkten sogar länger.
Computer oder "Braunware" wurden natürlich nicht getauscht, sondern zur Reparatur eingeschickt.
Main: Denon AVR 4306 + Rotel RB 991 / Rotel RB 990BX / NuLine 122 + ATM / CS-72 / Klipsch RF-7 / RS-62 / SVS PB 13 Ultra // Stereo B: Klipsch RB-81 // Stereo C: NuPro AS-3500 (Nahfeld)
Homernoid

Beitrag von Homernoid »

Ähem.

Das BGB ist sogar rechtlich bindend. Na sowas aber auch. :roll:

Jetzt fängt der Nächste mit den 14 Tagen an. *tischbeiss*
Es geht NICHT um die Rückgabe bzw. um den Widerruf! Maaaan, das habe ich den DAMEN auch x mal erklärt! Es geht um die gesetzliche Gewährleistung, an die sich der Verkäufer halten muss. Da ist nix mit "ich soll das Gerät zum Hersteller schicken" oder "14 Tagen, danach kein Austausch mehr". WANN begreift das mal endlich wer. :roll:

Für mich als Privatmensch ist nun mal das BGB bindend und nicht irgendwelche schwindligen AGBs die irgendein Verkäufer für sich erstellt hat.

Ich versuche meine Rechte als Käufer durchzusetzen. Schlimm, wenn ich dazu das BGB nutze, oder? :roll:
Also bei dem Verhalten wundert mich nämlich gar nix mehr....
Homernoid

Beitrag von Homernoid »

§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen
§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) 1Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. 2Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. 3Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Vor allem 2. ist auch interessant. Denn ICH muss normalerweise zunächst für das Paket aufkommen und die erstatten mir es. Lt. BGB auch nicht wirklich statthaft, ergo sind die AGBs von Amazon auch hinfällig. Ebenso, dass man mir bei 1. die Lieferung der mangelfreien Sache verweigern will, wenn das Lager davon voll ist und denen keine unverhältnismäßigen Kosten entstehen dadurch!
Ebenso, AGB von Amazon nichtig.

Amazon hat ne Floskel in den AGBs eingebaut, dass SIE entscheiden ob Rep. oder Austausch und nicht der Käufer. Das ist lt. BGB nicht statthaft.
Mich wundert, dass das tatsächlich noch keinem aufgefallen sein soll?
Zuletzt geändert von Homernoid am Mi 12. Nov 2008, 19:51, insgesamt 1-mal geändert.
Chris76
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Beitrag von Chris76 »

Das verhalten erinnert mich irgendwie ein bisschen an kleine schulkinder... amazon verschickt ware die aus irgendeinem grund kaputt ist dann möchte man ersatz und dann kommt genau dieses schulkinder verhalten: ich kann nichts dafür da sind die dran schuld bzw die dafür verantwortlich (hersteller)... so nach dem motto probieren kann mans ja mal vielleicht steigt der kunde drauf ein...

ist aber nicht nur bei amazon so gibt auch genügend andere "saftläden" wo genau das selbe problem herrscht...leider gibts keine gesetzlich vorgeschriebene bgb-kenntniss pflicht für service angestellte...

ärgerlich zwar aber immerhin hast du dein ziel erreicht :D
Homernoid

Beitrag von Homernoid »

Nun, wenn man denn Zeit hätte könnte man das AGB rechtlich prüfen lassen. Ebenso könnte man den sofortigen Austausch rechtlich durchsetzen lassen.
Problem nur. WER macht das? Und. WIE ist die Verhältnismäßigkeit?
Auch ist das Problem häufig dabei, Viele tauschen IMHO auch defekte Ware OHNE Angabe in den ersten 14 Tagen um (also lassen das nicht auf Gewährleistung laufen sondern auf Widerruf).
Heisst, der Händler weiss sicher oftmals gar nix von seinem Glück und verscherbelt das kaputte Zeug dann als "neu" weiter an den nächsten Kunden.
Da ist JEDER Käufer auch selbst gefragt und sollte sich fragen, ob er mit seiner "nach mir die Sintflut" Mentalität nicht selber dran Schuld ist an der Misere.

btw. Ich weiss nicht, warum sich Amazon da so querstellt.
Die sollten das Zeug doch so oder so zum Hersteller zurückschicken. Reparieren tun die es doch eh nicht selbst. :roll:
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Beitrag von Chris76 »

ja ok das stimmt dann müsste aber praktisch eine stetische qualitätsüberprüfung der ware die zurück kam stattfinden...stell ich mir aber auch aufwendig vor...

zumal selbst die leute beim service sind ja im privat leben selber kunden von daher sollte denen das irgendwo schon bewusst sein wie es dann den leuten geht die etwas zu beanstanden haben und nicht wirklich lust auf 3-4 wochen wartezeit (wenns zum hersteller geht) anstatt 2 wochen wartezeit oder so von amazon haben.

also ich sehe so ein verhalten als einen mehr oder minderen verstoß gegen kundenfreundlichkeit :oops:

deutschland ist halt eine ziemliche service wüste (ausser nubert natürlich)

schönen abend noch
Zuletzt geändert von Chris76 am Mi 12. Nov 2008, 20:05, insgesamt 1-mal geändert.
Homernoid

Beitrag von Homernoid »

Ja. Der Verkäufer ist ja auch gleichzeitig auch immer Käufer woanders. Das vergessen offenbar Viele.
So lange sich aber keiner beschwert, machen die Verkäufer, was sie wollen.

Die §§ im BGB sind recht kundenfreundlich in der Hinsicht finde ich. Das sollte dann auch jeder Käufer durchsetzen, zumindest versuchen.


Ja. Ich glaube das nämlich auch nicht, dass das bei dem normalen Widerruf der Fall ist.
Die meisten Verkäufer werden das Ding neu verpacken und als neu deklarieren, wenn der Käufer nicht explizit auf einen Mangel hingewiesen hat. Dann bekommt der Nächste den Mist, den der 1. als Widerruf deklariert hat, was aber eigentlich eine Gewährleistung gewesen wäre.
Homernoid

Beitrag von Homernoid »

Die Info von Amazon ist alles andere als BGB "freundlich"!
Da wir bei einem Mangel innerhalb des Gewährleistungszeitraums mit einer Bearbeitungszeit von 4 bis 6 Wochen rechnen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine Abwicklung direkt über den Hersteller schneller sein könnte. Gegebenenfalls hat dieser auch Lösungswege für Sie parat, die wir als Händler nicht bieten können. Falls Sie sich für diese Möglichkeit entscheiden: Hier haben wir Listen von Hersteller-Service-Informationen der Produktgruppen Elektronik und Photo, Küche, Haus und Garten und Baby-Produkte für Sie zusammengestellt.

Sollten Sie sich für eine Rückgabe an uns entscheiden, werden wir entweder eine Nachbesserung oder einen Austausch des Gerätes vornehmen. Senden Sie uns dazu bitte das Produkt zu; die Kosten der Rücksendung erstatten wir Ihnen. Unser Kundenservice nennt Ihnen die Einzelheiten.
http://www.amazon.de/gp/help/customer/d ... Id=1115524

Meines Erachtens nichtig und beisst sich komplett mit dem BGB!


Alleine der Hinweis auf die 4-6 Wochen will offenbar von der Pflicht ablenken, dass ich ein Kaufvertrag mit dem Verkäufer/Händler abgeschlossen habe und nicht mit dem Hersteller!
Anscheinend soll das abschreckend wirken. Anders kann ich mir diesen Unsinn nicht erklären, der da verzapft wird!
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