Ich dachte mehr an kartellrechtlich relevante Abreden im Vertikalverhältnis (also zwischen Unternehmen
die auf verschiedenen Wettbewerbsstufen stehen). Und nicht an ein Kartell im Bereich des Horizontalverhältnisses.
Sprachlich gesehen hast Du genau genommen recht, ein Kartell meint eigentlich nur Vereinbarungen zwischen Unternehmen die auf derselben Wettbewerbsstufe stehen.
Aber dennoch spricht man von Kartellrecht. Es heisst ja auch BundesKARTELLamt, und die Damen und Herren beschäftigen
sich auch mit Vertikalabreden und Fusionskontrolle.
Und mit der NSF hat das nichts zu tun. Es ist schon kartellrechtlich ein Unterschied, ob ein Unternehmen
seine Produkte selbst vertreibt oder sich anderer Unternehmen für den Vertrieb bedient, da sich das Kartellrecht
an Unternehmen (plural!) richtet.
Jetzt bei dir klarer?
