Das ist mal der erste offizielle Hinweis.Graumantel hat geschrieben:Ich kenne durch einen Freund nur die "2x mehr als 25 zuviel"-Regel, wonach dein Lappen automatisch für vier Wochen weg ist, wenn du innerhalb von zwölf Monaten zweimal mit mindestens 26 km/h zuviel erwischt wirst. Siehe Bußgeldkatalog §4 Regelfahrverbot; Absatz 2:
(2) Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.
Also wenn ich das richtig deute dann darf ich maximal mit 25 kmh pro Stunde zu viel geblitzt werden innerhalb der nächsten 2 Jahr, dann gibts nur ne Geldstrafe. Das unabhängig ob innerorts oder ausserofts.
Da ich in der Innenstadt in der Regel nie mehr als 30/50 fahre liegt das Risiko für mich ja nur ausserorts. Also wie ein Luchs drauf achten das wenn ich die Situation so einschätze das ich schneller fahren darf, dann nur maximal 25 kmh. So ists richtig - oder?
Kennt sich sonst noch jemand aus?