Moin,
offenbar war es statistisch überfällig: nach gut zehn Jahren bei ebay habe ich meinen ersten Problemfall.
Wie *hier* bereits geschrieben, habe ich vor ein paar Wochen einen Beyerdynamic DT 770 in der eBucht erworben.
Nach mehreren Nachfragen ist der Kopfhörer vor zwei Tagen eingetroffen. Abgesehen davon, dass der Zustand der Ohrpolster entgegen der Beschreibung des Verkäufers auf eine regelmäßige Nutzung hindeutet, ist der linke Treiber defekt (kein Ton).
Der Verkäufer behauptet, der Kopfhörer sei vor dem Versand einwandfrei gelaufen und der Schaden müsse beim Transport zu mir entstanden sein (Stichwort: gebrochene Lötstelle). Nun ist der Kopfhörer in der gepolsterten Originalverpackung versandt worden, die wiederum mit Packpapier und diesen großen Luftpolsterkissen ausgelegt war. An der Verpackung habe ich also nichts mäkeln, die war deutlich besser als bei Amazon, wo Kopfhörer nur in der Originalverpackung auf die Reise gehen. Deshalb halte ich die Version des Transportschadens für sehr unwahrscheinlich. Diese Meinung hat mir gegenüber auch ein Techniker von Beyerdynamic geäußert, dem ich mein Problem geschildert habe.
Nun geht der DT 770 erstmal für eine Fehlersuche zu Beyerdynamic. Dort wird sich herausstellen, ob der Defekt auf eine gebrochene Lötstelle oder einen überlasteten Treiber zurück geht.
Grüße,
Markus
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eBay - Jetzt hat's auch mich erwischt
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Re: eBay - Jetzt hat's auch mich erwischt
Hi
Also wenn ein Artikel so gut verpackt war, dann war der defekt eigentlich schon vorher da. Evtl auch nur sporadisch (Thema: kalte Lötstelle).
Hoffentlich kann der Hersteller noch was machen mit dem Teil. Drück dir die Daumen.
Gruß
Christian
Also wenn ein Artikel so gut verpackt war, dann war der defekt eigentlich schon vorher da. Evtl auch nur sporadisch (Thema: kalte Lötstelle).
Hoffentlich kann der Hersteller noch was machen mit dem Teil. Drück dir die Daumen.
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Christian
Ich stimme mit der Mathematik nicht überein. Ich meine, dass die Summe von Nullen eine gefährliche Zahl ist. (Stanislow Jerzy Lec)
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Re: eBay - Jetzt hat's auch mich erwischt
Mein Beileid.
Ich hatte bisher 2x Fälle in denen ein Artikel nicht der Beschreibung entsprach, beide Male war es wie bei Dir, dass der Verkäufer in der Beschreibung vermutlich bewusst falsche Angaben gemacht hat und es dann auf eine Beschädigung beim Versand geschoben hat.
Prinzipiell ist es so, dass der Verkäufer bei Privatverkauf zwar Garantie und Rücknahme ausschließen kann. Dies entbindet ihn aber nicht von der Pflicht,
- korrekte Angaben zum Artikel zu machen und
- den Artikel in angemessener Weise zu verpacken.
Gerade wenn der Artikel in einem Punkt deutlich von der Beschreibung abweicht, stellt sich die Frage, ob dieser Fehler versehentlich oder vorsätzlich geschehen ist.
Wenn in Deinem Fall Beyerdynamik bereit ist, Dir zu bestätigen, dass der Treiber vermutlich nicht durch den Transport beschädigt wurde und (genau so wichtig, denn jeder Mangel zählt) dass das Schaumstoffpolster vermutlich nicht durch den Transport beschädigt wurde (was wahrscheinlich ist, denn sonst würden sie die Kopfhörer ja nicht in solch einer OVP verschicken), hast Du eigentlich alles in der Hand, um zu belegen, dass der Artikel zum Versandzeitpunkt nicht der Beschreibung entsprach.
Ich kenne jetzt die Beschreibung nicht, aber wenn "so gut wie nie genutzt" und "technisch und optisch einwandfrei" im Text stand, hast Du beste Chancen, Dein Geld (einschließlich der vermutlich von Dir gezahlten Versandkosten!!) zurückzukriegen.
Bei mir war es ähnlich, ich habe daraufhin jeweils eine Mail mit jeder Menge Paragrafen und Gesetzeszitaten formuliert (findet man per google, bin selbst auch kein Jurist), eine Zahlungsfrist von 14 Tagen gesetzt und für den Fall einer ausbleibenden Zahlung auf meine Rechtschutzversicherung und meinen Anwalt verwiesen. Das reichte dann offensichtlich, habe mein Geld jeweils zurückerhalten.
Wichtig ist, sachlich zu bleiben, alle Nachrichten über ebay zu schicken und alle Nachrichten wie auch Antworten zu dokumentieren.
Wenn der Verkäufer dann beleidigend wird - um so besser, falls es wirklich vor Gericht gehen sollte. Darauf kann man ihn dann auch durchaus mal in einem Nebensatz hinweisen
Viel Glück und Erfolg, dass Du Dein Geld noch wiedersiehst...
PS: Bei anzunahmender, vorsätzlicher Täuschung durch den Verkäufer kann man ihm in einer Nachricht auch mal eine Anzeige wegen Betrugs in Aussicht stellen...
Ich hatte bisher 2x Fälle in denen ein Artikel nicht der Beschreibung entsprach, beide Male war es wie bei Dir, dass der Verkäufer in der Beschreibung vermutlich bewusst falsche Angaben gemacht hat und es dann auf eine Beschädigung beim Versand geschoben hat.
Prinzipiell ist es so, dass der Verkäufer bei Privatverkauf zwar Garantie und Rücknahme ausschließen kann. Dies entbindet ihn aber nicht von der Pflicht,
- korrekte Angaben zum Artikel zu machen und
- den Artikel in angemessener Weise zu verpacken.
Gerade wenn der Artikel in einem Punkt deutlich von der Beschreibung abweicht, stellt sich die Frage, ob dieser Fehler versehentlich oder vorsätzlich geschehen ist.
Wenn in Deinem Fall Beyerdynamik bereit ist, Dir zu bestätigen, dass der Treiber vermutlich nicht durch den Transport beschädigt wurde und (genau so wichtig, denn jeder Mangel zählt) dass das Schaumstoffpolster vermutlich nicht durch den Transport beschädigt wurde (was wahrscheinlich ist, denn sonst würden sie die Kopfhörer ja nicht in solch einer OVP verschicken), hast Du eigentlich alles in der Hand, um zu belegen, dass der Artikel zum Versandzeitpunkt nicht der Beschreibung entsprach.
Ich kenne jetzt die Beschreibung nicht, aber wenn "so gut wie nie genutzt" und "technisch und optisch einwandfrei" im Text stand, hast Du beste Chancen, Dein Geld (einschließlich der vermutlich von Dir gezahlten Versandkosten!!) zurückzukriegen.
Bei mir war es ähnlich, ich habe daraufhin jeweils eine Mail mit jeder Menge Paragrafen und Gesetzeszitaten formuliert (findet man per google, bin selbst auch kein Jurist), eine Zahlungsfrist von 14 Tagen gesetzt und für den Fall einer ausbleibenden Zahlung auf meine Rechtschutzversicherung und meinen Anwalt verwiesen. Das reichte dann offensichtlich, habe mein Geld jeweils zurückerhalten.
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Wenn der Verkäufer dann beleidigend wird - um so besser, falls es wirklich vor Gericht gehen sollte. Darauf kann man ihn dann auch durchaus mal in einem Nebensatz hinweisen
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Re: eBay - Jetzt hat's auch mich erwischt
Ich hatte bei einem neuen(!) DT990pro das gleiche Problem. Links kein Ton (an mehreren verschiedenen Anlagen getestet).
Ich in den Laden, Vorführeffekt: Alles klappt!
Seitdem ist der Fehler nicht mehr aufgetreten...
Vermutlich wieder am Tag nach Garantieablauf...
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Gruß LogicFuzzy
NuVero 140, XTZ A-300 Class-D Endstufe an Denon AVR X3400H, dazwischen: Palmer PLI-03 (Trennüberträger), Dynavox Verstärkerumschalter,
LG OLED 65C9
(Siehst Du Deinen Chef im Moore winken, wink zurück und lass ihn sinken...)
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Re: eBay - Jetzt hat's auch mich erwischt
@mcBrandy
@Mörderpinguin
@LogicFuzzy
Ich halte euch auf dem Laufenden...
Grüße,
Markus
Merci. Mir ist es eigentlich erstmal nur wichtig zu erfahren, was für ein Schaden vorliegt. Für das weitere Vorgehen...Hoffentlich kann der Hersteller noch was machen mit dem Teil. Drück dir die Daumen.
@Mörderpinguin
Das ist ja die eigentliche Herausforderung. Vor allem, wenn der Verkäufer sofort pamig reagiert, wie bei mir geschehen.Wichtig ist, sachlich zu bleiben, alle Nachrichten über ebay zu schicken und alle Nachrichten wie auch Antworten zu dokumentieren.
Schaun wir mal, wie der Kaiser sagt.Viel Glück und Erfolg, dass Du Dein Geld noch wiedersiehst...
@LogicFuzzy
Mmh, ich habe den Kopfhörer an drei Kopfhörerausgängen probiert. Immer das gleiche Ergebnis: linker Treiber tot. Wäre natürlich seltsam, wenn der DT 770 bei den Jungs von Beyerdynamic fehlerlos liefe.Ich hatte bei einem neuen(!) DT990pro das gleiche Problem. Links kein Ton (an mehreren verschiedenen Anlagen getestet). Ich in den Laden, Vorführeffekt: Alles klappt!
Seitdem ist der Fehler nicht mehr aufgetreten...
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Grüße,
Markus
- Paffi
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Re: eBay - Jetzt hat's auch mich erwischt
Stichwort arglistige Täuschung. Da nutzt auch der Gewährleistungsschluss dann nix. Daher lass dir am besten wirklich schriftlich von Beyerdynamic bestätigen, dass die Schäden nicht bei einem Transport passiert sein können. Da du bestimmt eine Rechtschutzversicherung hast, dem Anwalt denn Fall kurz schildern und der haut nen schnellen Brief an den Verkäufer raus. Das wirkt Wunder und dein Geld hast du bestimmt bald wieder.Mörderpinguin hat geschrieben: Bei mir war es ähnlich, ich habe daraufhin jeweils eine Mail mit jeder Menge Paragrafen und Gesetzeszitaten formuliert (findet man per google, bin selbst auch kein Jurist), eine Zahlungsfrist von 14 Tagen gesetzt und für den Fall einer ausbleibenden Zahlung auf meine Rechtschutzversicherung und meinen Anwalt verwiesen. Das reichte dann offensichtlich, habe mein Geld jeweils zurückerhalten.
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