Hallo Carsten,
da wir ja beide versuchen voller Verständnis miteinander umzugehen, antworte ich Dir natürlich auf Deine Fragen, um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen.
Knibi hat geschrieben:Hallo Joe!
Gerne gehe ich detailliert auf die von Dir angesprochenen Punkte ein:
1. Du formulierst im Konjunktiv, ich arbeitete mit Unterstellungen. Dies verstehe ich nicht, da das nie so gewollt ist. Bitte zeige mir, wo ich Unterstellungen getätigt habe.
Es mag durchaus sein, das Du das anders siehst, nach meiner Meinung unterstellst Du aber der Forenadministration etwas, worauf ich Dich hingewiesen habe, aber wie ich Dir geschrieben habe, es ist meine persönliche Meinung und die muß nicht mit Deiner übereinstimmen.
2. Ferner reklamierst Du meine geschwundene moralische Instanz, welche mir vorher von Dir zugewiesen wurdest und fragst dann, ob das Fassade sei.
Nun, da ich mir nie den Anspruch einer moralischen Instanz zugewiesen habe, sondern Du mir diesen Status gegeben hast: Wie sollte dies dann eine Fassade an derer
Errichtung ich mitwirkte sein?
Dieses ist in soweit richtig, nur solltest Du nicht so wie hier:
Trotzdem ist die Bezeichnung "Schweine" nicht eine diesem Forum angemessene Ausdrucksweise, oder?
moralisieren, dann entsteht dieser Eindruck nicht.
Das ließ mich dann auf Deine Signatur hinweisen, das scheint mir auch nicht wirklich dem Forum angemessen. Von daher kann ich Dein Unverständnis gerade nicht nachvollziehen, es ist nur ein Hinweis, das es sich nach Meiner Meinung etwas beißt. Nicht mehr, nicht weniger.
3. Du sagst, ein Antragsdelikt wäre an sich keine Straftat. Richtig! Aber dass diesem so wäre, habe ich nirgends behauptet. Eine Beleidigung ist eine Straftat und ein
Antragsdelikt. Das heißt nicht, dass alle Antragsdelikte Straftaten wären. Zudem ist Beleidigung keine Freie Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 GG.
Also zum besseren Verständnis für uns beide greife ich Deinen Satz nochmals auf und markiere die Stelle farbig, um Auszuschließen, das wir aneinander vorbeireden:
Knibi hat geschrieben:Egal, ob Ebay-Betrüger nach persönlicher Meinung Schweine sind oder nicht, ist das Wort Schwein doch als Beleidigung anzusehen.
Deswegen auch erstens mein Einwurf "könnte" und zweitens lieber Carsten, wo steht die Behauptung meinerseits, das eine Beileidigung eine freie Meinungsäußerung wäre?? Die Benutzung des Wortes Schwein kann aus meiner Sicht durchaus zur Meinungsfreiheit gehören und wäre damit von Fall zu Fall durch ein Gericht zu entscheiden. Erst nach erfolgter Verurteilung ist es eine Straftat vorher ist es ja noch keine Straftat sondern nach meiner bescheidenen Meinung nur ein Straftatsbestand, der bewiesen werden muß. Dann wäre es auch nicht mehr durch die Meinungsfreiheit gedeckt und Straftat anzusehen, es wieder im gleichen Konsens zu verwenden, wie der, welcher zur Verurteilung führte.
4. Du sagst, ich könnte ein Problem mit Schweinen haben: Hier kann ich Dich beruhigen, da ich Vegetarier bin. Ich liebe Tiere.
Das ist ja wunderbar, dann hast Du meine Meinung dazu entkräftet und das ist gut, weil es Klarheit schafft und so Mißverständnisse ausschließt.
5. Zur Abtrennung des Threads habe ich schon alles gesagt.
Und auch ich führe nichts Böses im Schilde, bitte sei dem versichert.
Dann können wir das dann ausklammern und können das so im gegenseitigen Einvernehmen stehen lassen.
Gruß joe