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Unseriöse Internetshops und die Ohnmacht

Hier dreht es sich um (fast) alles...
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americo
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Registriert: Di 19. Feb 2002, 14:17

Unseriöse Internetshops und die Ohnmacht

Beitrag von americo »

Im Internet ist es offenbar gar nicht so selten, auf unseriöse Internetshops zu treffen, wie bei mir aktuell auf die Fa. [edit: bitte auf namensnennungen verzichten], einen Sportartikelshop.

Kurz vor Weihnachten habe ich mir recht teure Salomon Runningschuhe bestellt, jetzt knapp 3 Monate später hat einer der beiden Schuhe ein Loch, ganz offensichtlich und eindeutig ein Fertigungsfehler.
Exakt an der Stelle des Lochs scheuert beim Gehen ein messerscharfer Grat des Schnürsystems.

Nach Rücksprache und Einsenden der Schuhe wurde mir jetzt kurz, knapp und lapidar mitgeteilt, dass man mir einen Teilbetrag zurückerstatten würde.

Von Gewährleistung kein Wort.
Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die Firma seine Ware großteils nicht aus von Herstellern authorisierten Quellen erhält und Hersteller wie Salomon somit keinerlei Garantieansprüche gelten lassen.
Die Firma wiegelt offensichtlich sämtliche Reklamationen gleich ab, indem Sie Gewährleistungsansprüche ablehnen und statt dessen "Kulanz" vorgaukeln.

Und da kommt jetzt das eigentliche Problem.
Als "Normalsterblicher" macht es eigentlich keinerlei Sinn eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen.
Die Frage ist, ob bei solchen Bagatellen (Kaufpreis waren 105 Euro- Rückerstattung wären knapp 80 Euro) eine Rechtsschutzversicherung überhaupt tätig würde?
Andererseits finde ich es für wichtig, solchen unseriösen Händlern Paroli zu bieten.

Mir geht es dabei eigentlich auch nicht um den Betrag an sich, damit könnte ich einigermaßen leben, sondern um die Unverschämtheit mit der sich solch unseriöse Händler immer wieder Ihren gesetzlichen Verpflichtungen entziehen.

Für viele Internethändler bedeutet rechtmäßgies Geschäftsgebaren offenbar Ware gegen Geld zu liefern und endet damit auch schon wieder.
Seriöse Händler die für eigentlich gesetzlich geregelten "Service" Gewährleistung bieten bleiben da häufig auf der Strecke.

Ich weis natürlich- selber schuld- trotzdem.
Was kann man in solchen Fällen machen, wie kann man sich möglichst effektiv zur Wehr setzen?
HiFiflex

Re: Unseriöse Internetshops und die Ohnmacht

Beitrag von HiFiflex »

americo hat geschrieben: jetzt knapp 3 Monate später hat einer der beiden Schuhe ein Loch, ganz offensichtlich und eindeutig ein Fertigungsfehler.
Auch bei Schuhen gilt die 2 -jährige Gewährleistung. Diese gilt allerdings nicht für Verschleiss, sondern nur für für Verarbeitungsmängel. Im ersten halben Jahr nach Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass die Schuhe zum Zeitpunkt der Kaufs mängelfrei waren. Danach kehrt sich die Beweislast um und der Käufer muss das belegen können. Wenn sich nach 2 Monaten mit den Schuhe laufen, die Sohle Löcher bekommt, ist das ein Gewährleistungsfall. Der Händler muss die Schuhe nachbessern, dir neue geben oder auch das Geld wieder auszahlen. Das ist kein guter Wille des Händlers, sondern dein Recht. Ich habe die Erfahrung gesammelt, gerade bei diesen Schuhhandelsketten, sehr energisch sein muss, um zu seinem Recht zu kommen. Lenkt der Händler nicht ein, wenn die Schuhe tatsächlich Qualtitätsmängel haben, kann man auch mal die Bemerkung "Anwalt" hervorlugen lassen. Die Geschäftsleiter kennen die Rechtslage genau und pokern. Wer "schwach" ist wird schon mal abgewimmelt. Eine Rückgabemöglichkeit von ungebrauchten Waren innerhalb einer vom Händler festgelegten Zeit ist reine Kulanz des Händlers. Nach BGB muss er das nicht tun, denn Vertrag ist Vertrag. Es wird aber trotzdem in der Praxis so gehandhabt, das ist Kundenpflege und ist auch ein Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Schühhändlern.

Also, hast Du dich zu schnell ab wimmeln lassen :wink:
americo
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Registriert: Di 19. Feb 2002, 14:17

Re: Unseriöse Internetshops und die Ohnmacht

Beitrag von americo »

Danke für die erste Antwort.
Selbstverständlich kenne ich die Rechtslage, aber wie sagte schon mein Rechtsprofessor. "Recht haben und Recht bekommen..." und wenn der sowas schon sagte...
Das Loch ist im übrigen nicht in der Sohle der Schuhe, sondern im Obermaterial, aber egal. Etwas Anderes als ein Verarbeitungsfehler kommt hier nicht in Frage.

Der Händler kennt natürlich seine Pflichten, aber er weis auch genau, dass er den Kunden mehr oder weniger "am langen Arm verhungern lassen" kann.

Ich könnte Ihm jetzt mit einem Rechtsanwalt "drohen", das wird Ihn aber sicher nicht einschüchtern, so jemand ist Profi darin.

Bis eine Entscheidung fällt, würde dies Wochen wenn nicht Monate dauern und kurz bevors ernst wird gibt er klein bei.
Mittlerweile hat er ja die Schuhe, also auch ein Problem des Beweises, obwohl ich ausreichend Fotos gemacht und Zeugen des Schadens habe.

Vor vielen Jahren hatte ich "ähnliche" Probleme mit einem sündhaft teuren Denon DVD Player von einem authorisiertem Denon Händler.
Ich kämpfte fast ein Jahr zwischen der Fa. Denon und dem Händler, jeder schob erstmal die "Schuld" dem Anderen zu.

Damals schaltete ich die Verbraucherberatung ein, kontaktierte sogar einen Gutachter der mir im Vertrauen sagte, dass es fast unmöglich sei ein eindeutiges Gutachten zu stellen.
Gutachten- Gegengutachten.........

Am Ende nach einem Jahr des Kampfs meldete sich nach Kontakt mit einer Fachzeitschrift der Product Manager von Denon bei mir und willigte ein, dass mir die Fa. Denon über den Händler den vollen Kaufpreis zurükerstatten würde.
americo
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Re: Unseriöse Internetshops und die Ohnmacht

Beitrag von americo »

mittlerweile hat mir die Fa. Salomon übrigends nach Begutachtung der eingesandten Fotos schriftlich mitgeilt, dass es sich eindeutig um einen Verarbeitungsfehler handelt und die Schuhe vom Händler anstandslos umgetauscht werden müssen.
Die Firma hat mir den Teilbetrag auf mein Konto überwiesen, eine Stellungnahme verweigert man von deren Seite weiterhin.
Keine Antwort auf Mails, telefonisch weiter dasselbe...
Was aber nicht weiter verwunderlich ist.
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Legomann II
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Re: Unseriöse Internetshops und die Ohnmacht

Beitrag von Legomann II »

Frist zu Zahlung setzen, Mahnbescheid. Aus die Maus.
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