Das verstehe ich jetzt nicht so ganz. Wer sich bisher nicht privat abgesichert hat (z.B. Rürupp), soll dann in die gesetzliche Versicherung einzahlen und auch von ihr dann die Rente bekommen. Die Kasse ist staatlich, also kann von lukrativen Angeboten seitens der Privaten erst einmal nicht die Rede sein. (Maximal dann, wenn die, die sich bisher nicht versichert haben, dann anstelle der staatlichen Vorsorge eine private in Anspruch nehmen.)HiFiflex hat geschrieben:Der Plan von der Frau v.d.L. ist so offensichtlich, dass Sie sicher von der Versicherungsindustrie bereits ein lukratives Angebot vorliegen hat.
Das ganze ist ein zweischneidiges Schwert:
1) Für all diejenigen, die bisher nicht vorgesorgt haben und bisher in der Nähe des Existenzminimums leben (z.B. Obst- und Gemüsehändler), dürfte das hart treffen, da sie künftig noch weniger in der Tasche haben. Wobei: Wer nichts hat, kann auch nichts zahlen. Wie soll denn dann ein Zahlungsausfall geregelt werden? Zahlt dann der Staat, wenn der Selbständige in die Privatinsolvenz geht?
2) Diese Regelung wäre für die Zukunft gar nicht schlecht. Denn wenn bereits zur Zeit der Existenzgründung klar ist, dass man fürs Alter vorsorgen muss, kommt es zu mancher Existenzgründung, bei der bereits abzusehen ist, dass nicht viel erwirtschaftet wird, gar nicht erst. Es wäre also eine Art Schutz der Selbständigen vor sich selbst.
Wenn man die Punkte 1) und 2) zusammennimmt, kommt nur eine logische Lösung bei heraus: Verpflichtende Absicherung ja (weil die Altersarmut hier nicht gerade gering ist), ABER nur für die, die in der Zukunft den Weg in die Selbständigkeit gehen, also nicht für Leute, die zum Stichtag bereits selbständig waren.
LG,
Martin