Ob man einen Rotel-User mit Yamaha-Sound überzeugen kann? Deren Gehörgänge sind doch so versaut, dass sie für richtig guten Shit gar nicht mehr empfänglich sind!Sven_P hat geschrieben:Mach das
!!!SPAß!!!
Ob man einen Rotel-User mit Yamaha-Sound überzeugen kann? Deren Gehörgänge sind doch so versaut, dass sie für richtig guten Shit gar nicht mehr empfänglich sind!Sven_P hat geschrieben:Mach das
Aha. Ich dachte nach 3x reparieren, müsste der Händler ein Gerät zu mindestlaurooon hat geschrieben:Wie ist das gemeint? Der Händler muss einem Umtausch (Kohle zurück) zustimmen, nachdem er 3x erfolglos nachgebessert hat und das Problem immer noch besteht. Ansonsten muss der Händler gar nix, wenn deine 2 Wochen Frist abgelaufen ist.zwäng hat geschrieben:P.S. Ab wann muss der Händler eigentlich ein Gerät zurück nehmen?
Das mit den zwei Wochen Widerrufsrecht gilt nur bei Versandhandel und Haustürgeschäften.laurooon hat geschrieben:Ansonsten muss der Händler gar nix, wenn deine 2 Wochen Frist abgelaufen ist.
Das ist richtig, ich nahm in der Schnelle an, dass er den AVR über das Internet bezogen hat.Zweck0r hat geschrieben:Das mit den zwei Wochen Widerrufsrecht gilt nur bei Versandhandel und Haustürgeschäften.laurooon hat geschrieben:Ansonsten muss der Händler gar nix, wenn deine 2 Wochen Frist abgelaufen ist.