Prince666 hat geschrieben:Fly hat geschrieben:Da ich jedoch keinerlei Illegalen Quellen genutzt habe, ist mein Gewissen rein wie sonst was!
Ja hoffentlich
Es scheint aber inzwischen viele Menschen zu geben, die CDs kaufen, diese rippen und wieder verkaufen. Und dann meinen sie wären auf der sicheren Seite.
Um Missverständnisse zu vermeiden, damit meine ich natürlich nicht Dich. Ich hatte diese Diskussion nur letztens mit einem Kumpel
Moin
Ich bin selbst Musiker, lebe zum Teil von der Musik, soviel vorab, aber ich denke, Dein Kumpel lag richtig.
Die Rechtslage ist leider nicht so einfach, wie man vielleicht denkt:
Die Privatkopieschranke erlaubt es auch, ein Original zu kaufen, es zu kopieren und das Original wieder zu verkaufen.
Das heißt, wenn die Kopien auf legale Weise, ohne Umgehung eines Kopierschutzes entstanden sind, dann darf das Original verkauft werden.
So steht es hier
http://irights.info/index.php?q=node/285
und hier
http://www.test.de/Musik-und-Filme-kopi ... 5-1367988/
und auch hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/CD-kopi ... 25411.html
Grundlage ist der Privatkopien Passus im Urhebergesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html
Nach § 53 UrhG ist aber für den privaten Gebrauch das Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken teilweise erlaubt (die so genannte Privatkopie). So ist das Kopieren und Weitergeben von Kopien von Filmen oder Musik-CDs in kleinen Stückzahlen (nach gängiger Rechtsprechung aber maximal 7 Kopien) an Familie und Freunde erlaubt. Eine entsprechende Pauschale zur Vergütung der Urheber ist im Preis von CD-Rohlingen und Geräten bereits enthalten.
Dabei muss sich die Vorlage nicht einmal in eigenem Besitz befinden. Das heißt, man darf für den privaten Gebrauch durchaus Kopien von ausgeliehenen CDs und DVDs erstellen, auch wenn diese von Freunden oder aus der Videothek stammen.
Hingegen wäre z.B. der Vorschlag hier ein Ringtausch System aufzuziehen, illegal, weil das über den privaten Gebrauch hinaus geht. (Mehr als maximal 7 Kopien) und eventuell, je nachdem wie hoch die Aufwandsentschädigung ist, auch eine Gewinnerzielungsabsicht mit den Kopien (!) unterstellt werden könnte.
Ich bin kein Anwalt, habe mir aber mal die Mühe gemacht, 10 Minuten zu googlen….
Grüße
Der Dingens
PS
BTT: 1310 Alben, sauber gepflegt und gekauft, in iTunes in 320kbit gerippt, mp3 und AAC. Meine Musikrichtung ist traditionelle irische Musik, die gibt es nicht in Tauschbörsen