Das stimm natürlich, aber da es keine Kartei ist die zentral zugänglich ist, braucht es hier immer einen direkten Kläger.joe.i.m hat geschrieben:Dazu müssen sie keine Sünderkartei führen, das ist ein Verwaltungsvorgang, der entsprechend eine gewisse Frist lang zugänglich ist, um nachvollziehbar Geldeingang zu Delikt und Person zuordenbar zu machen. Und das wird garantiert erst nach Ablauf bestimmter Fristen gelöscht/vernichtet/oder landet in der Ablage.Seekape hat geschrieben:...
Wird schwierig sein das nachzugewiesen, Kommunen dürfen ja keine Sünderkartei führen, aber Gefatter Staat hält sich diese Option offen
Gruß joe
Einen Automatismus (wie in Flensburg) ala "Der hat jetzt 10x falsch geparkt, jetzt gibt es Ärger" gibt es so nicht, denn dazu müssten alle Kommunen einzeln nach dem Sünder (oder Amtsdeutsch Störer) abgefragt werden....