Sehe ich nicht ganz so. Wenn die Schadenshöhe sehr groß ist, dann würde ich auch bei geringer Eintrittswahrscheinlichkeit Maßnahmen ergreifen. Wenn ein sehr unwahrscheinliches aber denkbares Ereignis zur Unternehmenspleite führen würde, ist es vernünftig, sich davor zu schützen. Inwieweit das hier der Fall sein könnte, ist natürlich eine andere Frage...Sven67 hat geschrieben:
Eine Risikobewertung macht nur unter Hinzuziehung von Eintrittswahrscheinlichkeit und zu erwartende Schadenshöhe Sinn. Massnahmen werden nur Ergriffen, wenn eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit in Verbindung mit einem hohen Schaden droht.
Ich sehe in der geringen "garantierten" Lebenserwartung von Elektronik ein erhebliches Problem - das aber natürlich nicht Nubert zu verantworten hat.