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Lautstärke beim Musik hören!

Wenn's nicht so gut in die anderen Themenbereiche passt...
gapster
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Re: Lautstärke beim Musik hören!

Beitrag von gapster »

:laughing-rolling:
Denken ist wie googeln, nur krasser
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mk_stgt
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Re: Lautstärke beim Musik hören!

Beitrag von mk_stgt »

wo kein klaeger da kein richter, oder?
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caine2011
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Re: Lautstärke beim Musik hören!

Beitrag von caine2011 »

und wer entscheidet was "zimmerlautstärke" ist?

man muss ja üblicherweise auch genügend querelen der nachbarschaft erdulden...
AVR: Yamaha RX-A2010 BRP: Oppo BDP-93 HD-DVD: Toshiba HD-XE1 CD: Yamaha CDX-1060
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Re: Lautstärke beim Musik hören!

Beitrag von mk_stgt »

ist wie immer ein geben und nehmen und wenn sich niemand daran stört ist doch gut
alles Gute und bleibt gesund!
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Marcel123
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Re: Lautstärke beim Musik hören!

Beitrag von Marcel123 »

caine2011 hat geschrieben:
man muss ja üblicherweise auch genügend querelen der nachbarschaft erdulden...
Gerade in Leipzig mit den LOK Fans :laughing-rollingred:
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ThomasB
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Re: Lautstärke beim Musik hören!

Beitrag von ThomasB »

Außerhalb der Ruhezeiten können die dir eh garnichts. Würde ich ganz entspannt sehen.
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Re: Lautstärke beim Musik hören!

Beitrag von stan libuda »

Hi Thomas,
das stimmt so nicht, sobald sich jemand gestört fühlt, mußt Du leiser machen.
Gruß Dirk
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Re: Lautstärke beim Musik hören!

Beitrag von Butsche »

stan libuda hat geschrieben:Hi Thomas,
das stimmt so nicht, [...]
Und das ist auch gut so!
_________________________________________________________________________________________________________
Gruß aus Berlin
Benny


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Re: Lautstärke beim Musik hören!

Beitrag von ThomasB »

stan libuda hat geschrieben:Hi Thomas,
das stimmt so nicht, sobald sich jemand gestört fühlt, mußt Du leiser machen.
Gruß Dirk
Auf welcher Grundlage? Der lokalen Hausordnung? ;)
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Re: Lautstärke beim Musik hören!

Beitrag von caine2011 »

stan libuda hat geschrieben:Hi Thomas,
das stimmt so nicht, sobald sich jemand gestört fühlt, mußt Du leiser machen.
Gruß Dirk
und wie will er das durchsetzen? er kann wegen ruhestörung polizei etc. holen, wenn da aber leise ist, darf derjenige, der die anzeige erstattet hat erst mal die kosten des einsatzes tragen, bis er was gegenteiliges beweisen kann....

unschuldsvermutung und so
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