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Urteil: Bearbeitungsgebühren unzulässig.
- Prince666
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Re: Urteil: Bearbeitungsgebühren unzulässig.
Ich bin gerade dabei meinen Hauskredit zu überprüfen und bin anscheinend zu blöd Zinsen zu berechnen.
Also mein Kredit geht über 70.000 € bei einem Zinssatz von 4,35 % eff.
Excel berechnet daraus 253,75 € für den ersten Monat. Meine Bank hat mir aber 254,75 € als Zinsen berechnet. Also genau 1 € Aufschlag. Das zieht sich die nächsten Monate durch, wobei es dann nach einige Monaten natürlich mehr abweicht wegen den Zinseszinsen.
Jetzt stellt sich mir eben die Frage, bezahle ich jeden Monat 1 € Bearbeitungskosten oder rechne ich falsch? Meine Formel ist 70000*4,35/12/100.
Also mein Kredit geht über 70.000 € bei einem Zinssatz von 4,35 % eff.
Excel berechnet daraus 253,75 € für den ersten Monat. Meine Bank hat mir aber 254,75 € als Zinsen berechnet. Also genau 1 € Aufschlag. Das zieht sich die nächsten Monate durch, wobei es dann nach einige Monaten natürlich mehr abweicht wegen den Zinseszinsen.
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- Weyoun
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Re: Urteil: Bearbeitungsgebühren unzulässig.
Ich dachte, der "Effektivzins" berechnet sich aus dem tatsächlichen Zinssatz, addiert mit der Bearbeitungsgebühr geteilt durch Ratenanzahl?
Denn für die Zinseszinsen wird nur der tatsächliche Zinssatz herangezogen und die Bearbeitungsgebühr bleibt einmalig (wächst also nicht mit).
Aber ich bin auch kein Banker...
Übrigens: Es gibt fertige Excel-Sheets für Kreditberechnungen, bei denen man alles eingeben kann (Zinssatz, Laufzeit, Kreditsumme, Einmalkosten etc.)
Vielleicht rechnest du mit solch einem fertigen Excel-Sheet (Google) auf einmal richtig.
Denn für die Zinseszinsen wird nur der tatsächliche Zinssatz herangezogen und die Bearbeitungsgebühr bleibt einmalig (wächst also nicht mit).
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- Semi
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Re: Urteil: Bearbeitungsgebühren unzulässig.
edit: Hier stand Unfug...
Zuletzt geändert von FooBar2032 am Di 9. Dez 2014, 13:53, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Urteil: Bearbeitungsgebühren unzulässig.
Die monatliche Zinszahlung basiert auf dem Nominalzins, nicht auf dem Effektivzins (eben weil dort noch Gebühren, Agio / Disagio etc. eingerechnet sind).Prince666 hat geschrieben:oder rechne ich falsch? Meine Formel ist 70000*4,35/12/100.
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Re: Urteil: Bearbeitungsgebühren unzulässig.
Dann wäre aber die Zinsrate niedriger und nicht einen € höher. Es ist ja nur 1 €, hochgerechnet auf die 8 Jahre ca. 96 € + Zinseszins. Also noch ein Betrag, bei dem es sich eher nicht lohnt mit einer Bank zu streiten. Diskutieren werde ich trotzdem. Aber vor allem würde es gerne verstehen.NuHolz hat geschrieben:Die monatliche Zinszahlung basiert auf dem Nominalzins, nicht auf dem Effektivzins (eben weil dort noch Gebühren, Agio / Disagio etc. eingerechnet sind).Prince666 hat geschrieben:oder rechne ich falsch? Meine Formel ist 70000*4,35/12/100.
Was mich auch immer noch ärgert. Vor Vertragsabschluss wurde mir das Recht der Sondertilgung zugesichert, das Recht wurde auch eingehalten. Bis auf die Kleinigkeit, dass mir verschwiegen wurde, dass pro Sondertilgung 50 € Gebühren fällig werden. Das las ich dann erst bei der Unterschrift. Die Argumentation der Bank "ja, sie haben doch ein Haus gekauft. Sie können es jetzt so unterschreiben oder lassen und das Haus nicht bezahlen"

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- mk_stgt
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Re: Urteil: Bearbeitungsgebühren unzulässig.
die antwort der bank ist ja mehr als frech. und gebühren dafür ist nochmals frech! was ist denn das für eine bank?
alles Gute und bleibt gesund!
- Weyoun
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Re: Urteil: Bearbeitungsgebühren unzulässig.
Dass Sondertilgung Gebühren kosten, ist bei fast jeder Bank üblich. Die Bank bekommt ja weniger Zinsen, wenn man eher tilgt, also muss sie sich einen Teil des entgangenen Geldes wieder zurückholen. Allerdings sollte das bereits während der Kreditberatung zur Sprache gebracht werden und nicht erst, wenn der Vertrag unterschriftsreif auf dem Schreibtisch liegt.mk_stgt hat geschrieben:die antwort der bank ist ja mehr als frech. und gebühren dafür ist nochmals frech! was ist denn das für eine bank?
- mk_stgt
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Re: Urteil: Bearbeitungsgebühren unzulässig.
ich hab bei meinen banken da noch nie ein thema wg gebühren gehabt. deswegen die nachfrage. vl. hatte ich ja einfach auch nur dusel
alles Gute und bleibt gesund!
- Paffi
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Re: Urteil: Bearbeitungsgebühren unzulässig.
Das Sondertilgungen etwas kosten, ist wirklich üblich, wenngleich man bei Vertragsgestaltung auch kostenfreie Sondertilgungen vereinbaren kann...
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